Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5671
OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00 (https://dejure.org/2002,5671)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2002 - 3 U 163/00 (https://dejure.org/2002,5671)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2002 - 3 U 163/00 (https://dejure.org/2002,5671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge anderweitiger Rechtshängigkeit; Keine Begründung der Einrede der Rechtshängigkeit durch negative Feststellungsklage; Schadensberechnung bei Haftung des Frachtführers; Grobe Fahrlässigkeit bei Fahrtantritt trotz evidentem Ladefehler; Nichtbeachtung von Warnungen vom ...

  • Judicialis

    HGB § 435; ; HGB § 428; ; CMR § 27 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101; ; ZPO § 321; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 29; HGB § 428; HGB § 435
    Grob fahrlässiger Verstoß gegen ein Umladeverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 29; HGB §§ 428 435
    Zur Frage des groben Verschuldens nach Artikel 29 Abs. 1 CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 30.08.1984 - 6 U 57/84

    Höhenmäßige Beschränkung eines Schadenersatzanspruchs wegen bloßer

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00
    Auch der Transport mit vertragswidrigen Transportmitteln ist als grobe Fahrlässigkeit eingestuft worden (vgl. OLG Hamburg VersR 1985, 832).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Verlust von Transportgut

    Die danach vorzunehmende Auslegung des Art. 31 Abs. 2 CMR ergibt, daß die Rechtshängigkeit einer von dem als Schuldner in Anspruch Genommenen gegen den Anspruchsteller bei einem nach Art. 31 Abs. 1 CMR international zuständigen Gericht erhobenen negativen Feststellungsklage nicht der späteren Erhebung der Leistungsklage durch den Anspruchsteller vor dem zuständigen Gericht eines anderen Vertragsstaats entgegensteht (ebenso OLG Köln TranspR 2002, 239, 241; OLG Hamburg TranspR 2003, 25 f.; Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rdn. 26; Herber, TranspR 1996, 196, 197 f.; ders. in TranspR 2003, 19, 20 f.).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 294/02

    Zulässigkeit einer Leistungsklage in einem anderen Vertragsstaat

    Die danach vorzunehmende Auslegung des Art. 31 Abs. 2 CMR ergibt, daß die Rechtshängigkeit einer von dem als Schuldner in Anspruch Genommenen gegen den Anspruchsteller bei einem nach Art. 31 Abs. 1 CMR international zuständigen Gericht erhobenen negativen Feststellungsklage nicht der späteren Erhebung der Leistungsklage durch den Anspruchsteller vor dem zuständigen Gericht eines anderen Vertragsstaats entgegensteht (ebenso OLG Köln TranspR 2002, 239, 241; Herber/Piper, CMR, Art. 31 Rdn. 26; Herber, TranspR 1996, 196, 197 f.; ders. in TranspR 2003, 19, 20 f.).
  • OLG Hamburg, 07.11.2002 - 6 U 192/01

    Einrede der Rechtshängigkeit in einem anderen Vertragsstaat

    Art. 31 Abs. 1 CMR beinhaltet insoweit eine materiellrechtliche Wertung, die gemäß Art. 57 EuGVÜ Vorrang auch vor Art. 21 EuGVÜ hat (so auch OLG Köln, TranspR 2002, S. 239, 241).
  • LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07

    Handelsrecht

    Im Falle des Verstoßes gegen ein ausdrücklich vereinbartes Umladeverbot liegt die demnach zu fordernde gesteigert grobe Fahrlässigkeit nach Auffassung des Gerichts aber jedenfalls dann vor, wenn der Frachtführer oder einer seiner Leute gegen ein solches Umladeverbot verstößt, das ihm erkennbar wegen des besonders gefährdeten Transportgutes bzw. des besonderen Sicherungsinteresses des Vertragspartners erteilt worden ist (vgl. auch OLG Köln VersR 2003, 88).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4995
OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01 (https://dejure.org/2002,4995)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.2002 - 10 U 1039/01 (https://dejure.org/2002,4995)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 10 U 1039/01 (https://dejure.org/2002,4995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistiges Verschweigen einer Hirnatrophie und Nachweis der bewussten Wahrheitswidrigkeit

  • aerzteblatt.de (Leitsatz)

    Lebensversicherung: Lügen mit kurzen Beinen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Er hält eine Bemessung mit 50 % vorliegend für angemessen (Mittelwert zwischen 80 % und dem Ansatz von 20 % für eine bloße Risikolebensversicherung, vgl. BGH, NJW-RR 1997 S. 1562).
  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Bei der Lebensversicherung sieht der Senat vorliegend angesichts der noch offenen Restlaufzeit bis 2015 (vgl. Bl. 27 d.A.) einen Ansatz von 80 % der Versicherungssumme (vgl. BGH, NJW-RR 1992 S. 608; BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3) als überhöht an.
  • OLG Koblenz, 16.03.2001 - 10 U 187/00

    Krankenversicherung - Vorerkrankungen - Anzeigepflicht - Verdacht einer Fettleber

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Da ein Versicherungsnehmer in der Regel mangels medizinischer Kenntnisse nicht in der Lage ist, die Gefahrerheblichkeit körperlicher Beschwerden zu beurteilen, muss er alle, auch die als belanglos empfundenen Krankheiten oder Beschwerden anzeigen (vgl. auch Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, §§ 16, 17 Rn. 10; Senatsurteil vom 16.3.2001 - 10 U 187/00 - NVersZ 2001, 413 = r+s 2001, 339 = OLGR 2001, 376).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Bei der Lebensversicherung sieht der Senat vorliegend angesichts der noch offenen Restlaufzeit bis 2015 (vgl. Bl. 27 d.A.) einen Ansatz von 80 % der Versicherungssumme (vgl. BGH, NJW-RR 1992 S. 608; BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3) als überhöht an.
  • OLG Koblenz, 11.11.1994 - 10 U 586/94

    Voraussetzungen der Pflicht zur Offenbarung einer Vorerkrankung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 714/96

    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens einer Alkoholabhängigkeit L

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.01.2002 - 7 W 814/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6404
OLG München, 28.01.2002 - 7 W 814/01 (https://dejure.org/2002,6404)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.2002 - 7 W 814/01 (https://dejure.org/2002,6404)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 7 W 814/01 (https://dejure.org/2002,6404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Hauptversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft (AG) über einen Vertrag ; Bekanntmachung des wesentlichen Inhalts in der Tagesordnung; Angabe des Kauf- und Rückverkaufspreises; Anfechtbarkeit einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ; ...

  • Judicialis

    AktG § 52 a.F.; ; AktG § 71 Abs. 1 Nr. 8; ; AktG § 71 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 124 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 124 Abs. 3; ; HGB § 272 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Bekanntzumachender wesentlicher Inhalt eines Vertrages; Erwerb eigener Aktien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1353
  • DB 2002, 1543
  • NZG 2002, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 62/82

    Umwandlung einer KG durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG München, 28.01.2002 - 7 W 814/01
    Diese Ermächtigung verletzt aber dann das Gesetz, wenn sie keinem denkbaren gesetzlich zulässigen Zweck dienen kann und damit willkürlich ist (BGHZ 85, 350, 360 f.).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    (1) Fehlt der nach § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG erforderliche Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats, ist der von der Hauptversammlung gefasste Beschluss nach § 124 Abs. 4 Satz 1 AktG zwar grundsätzlich anfechtbar (BGHZ 149, 158 [juris Rz. 4 und 10]; OLG München, AG 2003, 163 [juris Rz. 3 und 7]; OLG München, AG 2010, 842 [juris Rz. 31]; Rieckers in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 124 Rz. 47; Ziemons in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 124 Rz. 22).

    Erst recht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München und des Landgerichts Frankfurt am Main (OLG München, AG 2003, 163 [juris Rz. 3 und 7]; OLG München, AG 2010, 842 [juris Rz. 31]; LG Frankfurt am Main, NZG 2004, 672, 673) der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, weil in den dort entschiedenen Fällen der fehlende Organvorschlag gerade nicht nachgeholt wurde, sondern endgültig ausblieb.

  • LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen

    Dasselbe gilt auch für den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates nach § 124 Abs. 3 AktG, dessen Fehlen allenfalls die Anfechtbarkeit begründen (so OLG München AG 2003, 163; LG Frankfurt am Main NZG 2004, 672, 674; Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 12 zu § 124; Ziemons in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., Rdn. 59 zu § 124; a.A. Kubis in: Münchener Kommentar zum AktG, a.a.O., Rdn. 67 zu § 124, der sogar eine Anfechtbarkeit verneint).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2008 - 40 O 86/07

    Feststellung der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses einer AG

    Allerdings wird vertreten, dass die Ermächtigung dann unwirksam, weil willkürlich, ist, wenn für den gesamten Zeitraum, für den sie gelten soll, auszuschließen ist, dass die notwendige Rücklage gebildet werden kann, weil die Ermächtigung dann keinem gesetzlich zulässigem Zweck dienen kann (OLG München 7 W 814/01, DB 2002, 1543).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.09.2002 - 24 W 28/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17329
OLG Frankfurt, 10.09.2002 - 24 W 28/02 (https://dejure.org/2002,17329)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2002 - 24 W 28/02 (https://dejure.org/2002,17329)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2002 - 24 W 28/02 (https://dejure.org/2002,17329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1093; GKG § 16; ZPO § 3 § 7
    Streitwert für Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Wohnrechts

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 2 O 322/01
  • OLG Frankfurt, 10.09.2002 - 24 W 28/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 1046
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 05.02.2004 - 2 W 3/04

    Räumungsklage: Streitwertbemessung bei Geltendmachung einer hypothetischen

    Wenn demgegenüber das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 10. September 2002 (OLG Report Frankfurt 2002, S. 339) einen Abschlag von 20% wegen eines Feststellungsantrages a ngenommen hat, so war dem vorliegend nicht zu folgen.
  • AG Lahr, 21.07.2004 - 2 C 260/03

    Der praktische Fall - Bemessung des Streitwerts bei dinglichem Wohnrecht

    In der Rechtsprechung wird im Rahmen der nach § 3 ZPO vorzunehmenden Schätzung verschiedentlich auf die Rechtsgedanken von § 9 ZPO (vgl. LG Deggendorf ZEV 2003, 247), § 16 GKG (vg!. OLG München ZMR 1999, 173; OLG Frankfurt NZM 2002, 1046) und auf § 24 KostO (vgl. LG Heidelberg; BGHR ZPO § 3 Wohnrecht 1) zurückgegriffen.
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