Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 21.06.2006 | OLG Bremen, 21.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5496
OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Beseitigung einer Werbeeinrichtung an einer Giebelwand nach Ablauf des Mietvertrages; Nutzungsrechte der Parteien an einer im Miteigentum stehenden Giebelwand nach Abriss des Hauses bei Beabsichtigung einer Neuerrichtung

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 546 a; ; BGB § 743 Abs. 2; ; BGB § 921; ; BGB § 922

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsrecht bei gemeinsamer Giebelwand - Entschädigungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Rückgabe der Mietsache als Entgeltforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Eigentumsverhältnisse an der Grundstücksgrenze nach Hausabriss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsame Giebelmauer nach Abriss eines Hauses: Wer darf die freie Fläche zu Reklamezwecken nutzen? (IMR 2006, 167)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 772
  • BauR 2006, 1949 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1965 - V ZR 247/62

    Gemeinschaftliche Giebelmauer

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Eine Giebelmauer ist sowohl nach ihrer objektiven Beschaffenheit wie nach der mit ihr von den Nachbarn (beim Bau und Anbau) verfolgten Zweckrichtung dazu bestimmt, von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück, nicht auch in Richtung auf das Nachbargrundstück benutzt zu werden (BGHZ 43, 127, 133).

    Nichts anderes gilt, wenn man in der Giebelmauer auch nach der Zerstörung des einen Hauses noch eine Grenzeinrichtung im Sinne der §§ 921, 922 BGB sehen will (vgl. BGH 43, 127, 134).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Das wäre nur der Fall, wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt worden wäre, da der Gläubiger Gelegenheit haben muss, von seiner Abwendungsbefugnis (§ 273 Abs. 3 BGB) Gebrauch zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 170).
  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Damit sind beide Grundstücksnachbarn Miteigentümer der Giebelwand geworden (vgl. BGHZ 43, 128, 129; BGHZ 78, 397, 398).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Der Verzug war auch nicht mit Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts beendet, da die Beklagte ihre Leistung nicht Zug um Zug gegen Ausstellung einer Rechnung angeboten hat (vgl. BGH NJW 1971, 421).
  • OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04

    Zur Frage der Aufrechnung eines Erstattungsanspruches des Mieters und eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Auch die Beklagte, die eine Rechnung gemäß § 14 UStG verlangt, sieht die Nutzungsentschädigung als Gegenleistung für erbrachte Leistungen und damit als Entgeltforderung an (vgl. auch OLG Rostock MDR 2005, 139).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sind als Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB angesehen worden: Mietzinsansprüche (OLG Rostock MDR 2005, 139), Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB (OLG Köln ZMR 2006, 772, 773) und der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB (OLG München MDR 2009, 339; a.A. KG Urteil vom 27. August 2009 - 23 U 52/09 - juris).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11

    Anwaltshonorar; Verwirkung; Verjährung; Pflichten eines "Stempelanwalts";

    (1) Die eingeklagten Forderungen ließen sich allerdings als Entgeltforderungen im Sinne dieser Vorschrift einordnen, und zwar auch, soweit als Anspruchsgrundlage nicht § 535 Abs. 2 BGB (Miete), sondern § 546 a BGB (Entschädigung in Miethöhe bei verspäteter Rückgabe) im Raum stand (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.05.2006, 3 U 203/05, BeckRS 2006 09818).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 7 U 43/17

    Maschinenmiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses

    Bei dem Anspruch der Klägerin aus § 546a BGB auf Nutzungsentschädigung handelt es sich - ebenso wie bei dem Anspruch auf Mietzahlung - um eine Entgeltforderung im Sinne der §§ 286 Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2006 - 3 U 203/05, ZMR 2007, 772).
  • OLG Hamburg, 17.08.2023 - 4 U 161/22

    Kann eine Nutzungsvereinbarung ein Mietverhältnis sein?

    Die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB ist eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB, da sie das Äquivalent für die (weitere) Nutzung der Mietsache ist (OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2006, Az: 3 U 203/05).
  • OLG Naumburg, 28.07.2022 - 2 U 4/22

    Splitterflächen - Landpachtvertrag: Rechtsfähigkeit einer Evangelischen

    Die Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Pachtsache ist eine Entgeltforderung i.S.v. §§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 09.07.2004, 3 U 91/04, MDR 2005, 139, in juris Rz. 13; OLG Köln, Urteil v. 23.05.2006, 3 U 203/05, ZMR 2006, 772, in juris Rz. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2750
OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2750)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2750)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 7 U 175/05 (https://dejure.org/2006,2750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag; Zulässigkeit der Feststellungsklage; Bestehen eines Rechtsverhältnisses; Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot; Missbräuchliche Klauseln in Verbrauchsverträgen; Anspruch des Fernwärmeabnehmers ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen von Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen.

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 263; ; ZPO § 256; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 182 Abs. 1; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 315 Abs. 3; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3 S. 1; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3 S. 2; ; AVB FernwärmeV § 24 Abs. 3 S. 3; ; AGBG a.F. § 9 ff.; ; AGBG a.F. § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass im Hinblick auf das Erfordernis der Klageerhebung durch die parteifähige Gesellschaft (vgl. BGH NJW 2005, 2061, 2062 f.; 2003, 2043; 2001, 1056; NJW-RR 2004, 275, 276) insoweit das Rubrum zu berichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42; 2004, 275, 276; NJW 2003, 1043), und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob der Rechtsstreit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits anhängig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass im Hinblick auf das Erfordernis der Klageerhebung durch die parteifähige Gesellschaft (vgl. BGH NJW 2005, 2061, 2062 f.; 2003, 2043; 2001, 1056; NJW-RR 2004, 275, 276) insoweit das Rubrum zu berichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42; 2004, 275, 276; NJW 2003, 1043), und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob der Rechtsstreit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits anhängig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Mit der wirksamen Vereinbarung der Preisänderungsklausel beruhen etwaige Preisänderungen zudem nicht auf einer einseitigen Festsetzung durch die Beklagte, die einer Überprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB zugänglich wäre (vgl. BGH NJW 2005, 2919, 2920, m.w.N.), sondern auf einer Individualvereinbarung der Parteien, die dieser Kontrolle entzogen ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1204 f.; Brandenb. OLG [5. Zivilsenat] a.a.O.).
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass im Hinblick auf das Erfordernis der Klageerhebung durch die parteifähige Gesellschaft (vgl. BGH NJW 2005, 2061, 2062 f.; 2003, 2043; 2001, 1056; NJW-RR 2004, 275, 276) insoweit das Rubrum zu berichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42; 2004, 275, 276; NJW 2003, 1043), und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob der Rechtsstreit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits anhängig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    (3) Das Feststellungsinteresse ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs der Leistungsklage (vgl. BGH NJW 2000, 1256, 1257; 1998, 1633; Zöller/Greger, a.a.O. § 256, Rn. 7 a) ausgeschlossen.
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    (3) Das Feststellungsinteresse ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs der Leistungsklage (vgl. BGH NJW 2000, 1256, 1257; 1998, 1633; Zöller/Greger, a.a.O. § 256, Rn. 7 a) ausgeschlossen.
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 117/04

    Aktivlegitimation bei Geltendmachung von Ansprüchen einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass im Hinblick auf das Erfordernis der Klageerhebung durch die parteifähige Gesellschaft (vgl. BGH NJW 2005, 2061, 2062 f.; 2003, 2043; 2001, 1056; NJW-RR 2004, 275, 276) insoweit das Rubrum zu berichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42; 2004, 275, 276; NJW 2003, 1043), und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob der Rechtsstreit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits anhängig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Danach ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 261, Rn. 8).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Danach ist eine Auskunftspflicht gegeben, wenn und soweit die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 2002, 3771; 2001, 821, 822; 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 261, Rn. 8).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 175/05
    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass im Hinblick auf das Erfordernis der Klageerhebung durch die parteifähige Gesellschaft (vgl. BGH NJW 2005, 2061, 2062 f.; 2003, 2043; 2001, 1056; NJW-RR 2004, 275, 276) insoweit das Rubrum zu berichtigen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42; 2004, 275, 276; NJW 2003, 1043), und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob der Rechtsstreit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bereits anhängig gewesen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 42).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 22.11.2000 - VIII ZR 40/00

    Schadensersatzanspruch eines Kfz-Direkt-Händlers

  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

  • OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 5 U 75/05

    Fernwärmelieferung: Preisregelung mit Preisgleitklausel

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 209/89

    Billigkeitskontrolle des Strompreises

  • LG Neuruppin, 03.06.2005 - 2 O 28/05
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 273/09

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Die Erzeugungskosten hängen in der Regel überwiegend von den Brennstoffkosten ab, während die Bereitstellungskosten vor allem durch die Lohnkosten und in geringem Maße durch die Materialkosten bestimmt werden (vgl. OLG Brandenburg, ZNER 2006, 269; Hempel/Franke, aaO Rn. 6).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 339/10

    Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen

    Nach § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV sollen die "jeweiligen Verhältnisse" auf dem "Wärmemarkt" maßgebend sein, also nicht nur das Marktsegment Fernwärme (vgl. hierzu OLG Brandenburg, ZNER 2006, 269, 270; Witzel in Witzel/Topp, aaO, S. 181; Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Februar 1991, § 24 AVBFernwärmeV Rn. 7; Hermann in Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, 1984, § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV Rn. 22; Fricke N&R 2010, 71, 74; Wollschläger/Beermann, CuR 2010, 62, 64) und auch nicht stets die rein lokalen Gegebenheiten.
  • OLG Naumburg, 17.09.2009 - 1 U 23/09

    Begriff des Aushandelns i.S. von § 305 Abs. 2 S. 3 BGB; Inhaltskontrolle von

    Den entgegenstehenden Entscheidungen des BrandenburgischenOLG (Urteil vom 21.6.2006 - 7 U 175/05 - [z.B. OLGR 2006, 785]; hier: zitiert nach juris) und des OLG Köln (Urteil vom 6.6.2008 - 6 U 203/07 - [z.B. OLGR 2008, 777]; hier: zitiert nach juris) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2007 - 7 W 82/07

    Fernwärmelieferungsvertrag: Einwand der Unbilligkeit gegen die Erhöhung des

    Bei dieser Sachlage aber entspricht die streitgegenständliche Preisänderungsklausel in der Anknüpfung an den Preis für leichtes Heizöl den tatsächlichen Verhältnissen bei der Wärmeerzeugung auf Seiten der Antragsgegnerin (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 2006, Az. 7 U 175/05).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2015 - 7 U 4/14

    Fernwärmeversorgung: Preisbemessung bei Fortsetzung der Versorgung nach

    Deshalb hindert das Fehlen eines zusätzlich zu den Kostenelementen leichtes Heizöl und Stromkosten den Wärmemarkt reflektierenden Marktelements die Anwendung der in Streit stehenden Preisänderungsklausel nicht (Urteil des erkennenden Senates vom 21.06.2006 - 7 U 175/05 - Tz 36 nach juris).
  • LG Münster, 25.11.2008 - 6 S 59/08

    Geltendmachung von Entgelten für Fernwärme, Wasser und Strom auf der Grundlage

    Insoweit ist abzustellen auf die Erzeugungskosten, die ihrerseits überwiegend von den Brennstoffkosten abhängen, sowie auf die überwiegend von den Lohnkosten und in geringem Maße durch die Materialkosten bestimmten Bereitstellungskosten (vgl. auch Brandenburgisches OLG vom 21.06.2006, 7 U 175/05 unter Hinweis auf Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, Stand Mai 2006, § 24 AV FernwärmeV, Rn. 6).

    Der Wärme-/Arbeitspreis bemisst sich nach der Entwicklung der Kosten für Gas und stellt mithin in gleichfalls zulässiger Weise auf die Erzeugungskosten ab (vgl. auch Brandenburgisches OLG 21.06.2006, 7 U 175/05).

  • OLG Nürnberg, 10.11.2010 - 12 U 565/10

    Fernwärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln;

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Parteien vertraglich die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung im Einzelnen so bestimmen, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum des Energieversorgungsunternehmens nicht besteht (sog. Kostenelementklausel oder automatische Preisgleitklausel) (BGH, Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05, NJW 2007, 210; OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 270; OLG Brandenburg OLGR 2006, 785; OLG Brandenburg CuR 2007, 105; Palandt/Grüneberg, BGB 69. Aufl. § 315 Rn. 4).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2008 - 2 O 633/06

    Doppelt analoge Anwendbarkeit des § 15 Abs. 2 AVBFernwärmeV auf eine Geltung für

    Die Beklagte behauptet vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 21. Juni 2006 ( 7 U 175/05 ) ferner, weder die Preisgestaltung noch die Preisänderungsklausel seien von den Vertragsparteien vor Vertragsschluss ausgehandelt worden; es handle sich vielmehr bei der Preisänderungsklausel und der Preisformel um Vertragsmuster bzw. um vorformulierte Vertragsbedingungen, die bei einer Vielzahl von Verträgen Verwendung gefunden hätten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6072
OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06 (https://dejure.org/2006,6072)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.08.2006 - 4 W 24/06 (https://dejure.org/2006,6072)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. August 2006 - 4 W 24/06 (https://dejure.org/2006,6072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleichszahlungen für die Abzahlung von als Ehepaar gemeinsam eingegangener Verbindlichkeiten nach dem Wegfall des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt; Voraussetzungen für die rückwirkende Abänderung von Vereinbarungen nach den Grundsätzen des Wegfalls der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 313 § 426 § 1579 Nr. 7 § 1586 § 1613
    Gesamtschuldnerausgleich bei Tilgung eines Kredits durch einen Ehegatten bei gleichzeitigem Verzicht auf Unterhalt durch den anderen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1657
  • MDR 2007, 278
  • FamRZ 2007, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06
    (1) Ein länger dauerndes Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zu einem anderen Partner kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2004, 614, 616), der der Senat folgt, dann zur Annahme eines Härtegrundes im Rahmen des Auffangtatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB - mit der Folge der Unzumutbarkeit einer weiteren (uneingeschränkten) Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten - führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.

    Letztlich obliegt es der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht (BGH, FamRZ 2004, 614, 616).

    Bedenkt man aber, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein räumliches Zusammenleben der neuen Partner in der Regel ein typisches Anzeichen für das Vorhandensein eines eheähnlichen Zusammenlebens ist (BGH, FamRZ 2004, 614, 616) und dass die Antragsgegnerin dem Vorbringen, sie lebe dauerhaft mit einem neuen Partner zusammen, in ihrer Antragserwiderung nicht entgegengetreten ist, genügt der Vortrag des Antragstellers (noch) den Schlüssigkeitsanforderungen.

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06
    Auf eine entsprechende vorherige Mitteilung einer der Parteien, etwa in Form einer In-Verzugsetzung (vgl. BGH, FamRZ 1991, 542 ; FamRZ 1990, 989, 990) oder einer "negativen Mahnung" (Graba, aaO.) kommt es nicht an.

    Während sich der Unterhaltsgläubiger gegenüber einer Rückforderung überzahlten Unterhalts gemäß § 818 Abs. 3 BGB auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1990, 989, 990), bleibt ihm dieser Weg bei einer Inanspruchnahme aus § 426 BGB verschlossen.

    Dies ändert aber nichts daran, dass das Gesetz für die Geltendmachung des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage keinen Verzug des Gläubigers fordert (vgl. BGH, FamRZ 1990, 989, 990).

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 26/90

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung nach Änderung der Gesetzeslage

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06
    Der Unterhaltsschuldner, der sich im Vergleichswege - also vertraglich - zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hat, kann die Abänderung der Vereinbarung rückwirkend nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage verlangen, wenn in den Verhältnissen, die die Parteien zur Grundlage ihres Vertrages gemacht hatten, derart gewichtige Änderungen eingetreten sind, dass nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ein unverändertes Festhalten an den vereinbarten Leistungen gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB bzw. § 313 n. F.) verstoßen würde und daher dem Schuldner nicht zumutbar wäre (BGH, FamRZ 1991, 542 ; vgl. auch Graba, Die Abänderung von Unterhaltstiteln, 3. Aufl., Rn. 427).

    Auf eine entsprechende vorherige Mitteilung einer der Parteien, etwa in Form einer In-Verzugsetzung (vgl. BGH, FamRZ 1991, 542 ; FamRZ 1990, 989, 990) oder einer "negativen Mahnung" (Graba, aaO.) kommt es nicht an.

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93

    Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06
    (1) Zwar ist dem Landgericht zuzugeben, dass eine Vereinbarung als Vertrag eine andere Qualität aufweist als bloß die besondere Gestaltung des "tatsächlichen Geschehens" (vgl. zu diesem Terminus BGH, FamRZ 1995, 216, 217).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 289/02

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten wegen der Tilgung gemeinsamer Schulden

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2006 - 4 W 24/06
    a) Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass die Parteien (zunächst) den gesetzlich vorgesehenen Gesamtschuldnerausgleich ausgeschlossen hatten, da sie ursprünglich bestimmt hatten, dass der Antragsteller den Kredit abträgt und die Antragsgegnerin im Gegenzug dazu keinen Ehegattenunterhalt geltend macht; hierin liegt eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl., Rn. 342; vgl. auch BGH, FamRZ 2005, 1236, 1237).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2019 - 9 UF 68/19

    Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Ehewohnungssachen

    Ein solcher Änderungsanspruch besteht, wenn die beschlossene Regelung nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber nicht (mehr) entspricht (OLG Bremen, OLGR 2006, 785, 786; vgl. auch Gregor in: Herberger/Martinek/Rüßmann /Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 745 BGB Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 9 WF 157/08

    PKH-Verfahren: Zur Frage, ob im konkreten Fall ein Prozesskostenvorschussanspruch

    Insbesondere ein räumliches Zusammenleben der neuen Partner ist in der Regel ein typisches Anzeichen für das Vorhandensein eines eheähnlichen Zusammenlebens (BGH FamRZ 2004, 614, 616; OLG Bremen OLG-Report 2006, 785, 787).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht