Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06   

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https://dejure.org/2007,2643
OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.05.2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung durch die Ernennung eines neuen Verwalters; Bestimmung des Verpflichteten zur Erstellung der Jahresabrechnung bei Austausch des Verwalters im ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Fälligkeit der Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel zum Jahresende/ Abrechnung durch neuen Verwalter, §§ 259, 666, 675 BGB; § 28 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 666; ; BGB § 259; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 § 666 § 675; WEG § 28 Abs. 3
    Wirksamkeit der Beschlussfassung einer WEG : Schadensersatz gegen alten Verwalter und Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwalterwechsel und Jahresabrechnung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwalterwechsel - Wer muss die Abrechnung für das Vorjahr erstellen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung der Jahresabrechnung nach Abberufung des Verwalters (IMR 2007, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1067
  • FGPrax 2007, 263
  • ZMR 2007, 887
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 4 W 107/05

    Abberufung; Abrechnungsanspruch; Abrechnungszeitraum; alter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 260/92

    Verpflichtung des Verwalters gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • BayObLG, 20.12.1994 - 2Z BR 106/94

    Pflicht des jeweils aktive Verwalters zur Erstellung einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 4. Oktober 1990 - 3 W 69/90 - und vom 8. April 2005 - 3 W 223/04; BayObLG WUM 1995, 341 mit Hinweis auf …
  • LG Berlin, 13.10.2000 - 64 S 183/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 4. Oktober 1990 - 3 W 69/90 - und vom 8. April 2005 - 3 W 223/04; BayObLG WUM 1995, 341 mit Hinweis auf …
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Insbesondere in Fällen, in denen die Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht innerhalb einer angemessenen Frist - die nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung in der Regel drei bis sechs Monate beträgt (OLG Zweibrücken, OLGR 2007, 608, 609 mwN; LG Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 T 109/06, juris Rn. 41; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl. § 28 Rn. 105 mwN; Erman/Grziwotz, aaO, § 28 WEG Rn. 4; Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 138 f.) - erstellt wird oder über die Jahresabrechnung längere Streitigkeiten geführt werden, verlöre die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB die ihr vom Gesetzgeber zugedachte Funktion und würde sowohl rechtlich als auch tatsächlich "ausgehebelt", zumal der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB auch nicht zu einer Teilabrechnung derjenigen Betriebskosten, für die ihm die erforderlichen Informationen bereits vorliegen, verpflichtet ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2008 - VIII ZR 240/07, aaO Rn. 18).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Endet das Verwalteramt während des Wirtschaftsjahres, besteht noch Einigkeit, dass der ausgeschiedene Verwalter für das laufende Wirtschaftsjahr keine Abrechnung zu erstellen hat (BayObLG, Rpfleger 1979, 218; KG, WE 1988, 17; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; Merle, ZWE 2000, 9, 10; Bärmann/Becker, WEG 13. Aufl., § 28 Rn. 111; Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 182; ders., NZM 2017, 659; ders., ZWE 2018, 18, 21).

    Da die Jahresabrechnung innerhalb von drei (OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; vgl. auch BeckOK BGB/Hügel, 44. Edition [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 10) bis sechs Monaten (BayObLG, WE 1991, 223 f.; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 105; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 61) nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig werde, habe bei einem Verwalterwechsel nach Ablauf dieses Zeitraums der neue Verwalter die Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen; bei einem früheren Verwalterwechsel sei der bisherige Verwalter dazu verpflichtet (OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; LG Bonn, Urteil vom 23. März 2010 - 8 S 286/09, juris; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 12; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 142).

    Zu einer solchen zählt die Erstellung der Jahresabrechnung, wenn der darauf gerichtete Anspruch der Wohnungseigentümer in der Amtszeit des Verwalters entstanden war (allgemeine Ansicht; vgl. KG, NJW-RR 1993, 529; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847; BayObLG, WuM 1994, 44; NJW-RR 2003, 517; OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn 110; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 62; Spielbau-er/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 29; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 29 Rn. 74; Reichert, ZWE 2001, 92, 95).

  • LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16

    Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

    Nach der herrschenden Ansicht, die auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird und der sich die Kammer anschließt, ist es die Aufgabe des neuen Verwalters, die Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. OLG Hamm NRW-RR 1993, 847; OLG Zweibrücken BeckRS 2007, 10833; Bärmann/Becker, a.a.O., m.w.N.).
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Die Frage, ob bei einem Verwalterwechsel derjenige Verwalter abrechnungspflichtig ist, der am ersten Tag des Folgejahres das Verwalteramt innehat, oder ob insoweit auf den späteren Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für erstere Ansicht KG, Beschluss vom 16. September 1992, Az. 24 W 5725/91 - zitiert nach juris; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 110; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 rn. 29; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 28 Rn. 162; Jenniß'en, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 180; Scheuer, ZWE 2014, 152 (156); a.A. OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Staudinger/Bub, § 28 Rn. 274).

    Die Rechtsansicht der Kammer, dass die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung bereits unmittelbar nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres entsteht, entspricht hierbei der Auffassung des KG im Rahmen der Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 16. September 1992 - - 24 W 5725/91, weicht jedoch insbesondere von der Entscheidung OLG Zweibrücken vom 11.05.2007, 3 W 153/06 ab.

  • LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09

    Verwalter: Nebenkostenabrechnung nach Kündigung?

    Schließlich spricht auch die zu § 28 Abs. 3 WEG ergangene Rechtsprechung gegen die Annahme einer derartigen Pflicht des bisherigen Verwalters (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.10.1985 - 16 Wx 88/85, NJW 1986, 328 (328f.); OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2007 - 3 W 153/06, juris Rn. 4; ferner Bärmann/ Merle , WEG, 10. Aufl. 2008, § 28 Rn. 65 mwN), selbst wenn sie - wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht unmittelbar anwendbar ist.
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/19

    Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters

    In der Rechtsprechung wird dem Verwalter eine Frist von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zur Aufstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen zugebilligt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, - VIII ZR 249/15; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2007, - 3 W 153/06; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005, - 4 W 107/05; Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007, - 2 T 109/06).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/95 C 88/18
    In der Rechtsprechung wird dem Verwalter eine Frist von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zur Aufstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen zugebilligt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, - VIII ZR 249/15; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2007, - 3 W 153/06; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005, - 4 W 107/05; Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007, - 2 T 109/06).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11845
OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,11845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,11845)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 5 U 110/06 (https://dejure.org/2007,11845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    "automobil OFFROAD"; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Offroad"

  • rechtsportal.de

    "automobil OFFROAD"; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Offroad"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 316 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Rechtssätze des EuGH in der Entscheidung THOMSEN LIFE (EuGH GRUR 2005, 1042) sind auch dann anzuwenden, wenn nicht eine Unternehmensbezeichnung mit der älteren Marke in ein Gesamtzeichen aufgenommen worden ist, sondern die ältere Marke mit einem Serien- oder Dachzeichen zu einem Gesamtzeichen verbunden wird.

    Dieses schließt nach der Rspr. des EuGH (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 ff. - THOMSEN LIFE ) und des BGH (BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz) nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. auch BGH GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, welches als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSEN LIFE ; BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz).

    Bei Identität oder auch nur Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteiles mit einer älteren Marke kann eine Verwechslungsgefahr in weiterem Sinne zu bejahen sein, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSEN LIFE ).

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 128/03

    Mögliche Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Zeitschriftentitels "auto,

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Klägerin ist mit Erfolg Versuchen anderer Zeitschriftenverlage entgegengetreten, das Zeichen "Offroad" als Titelbestandteil zu nutzen (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004 -5 U 128/03, MD 2005, 43 ff., vorgelegt als Anlage K 3).

    Da sich "Offroad" als Bezeichnung für sportliche Aktivitäten abseits der Straßen mit geländegängigen Fahrzeugen durchgesetzt haben dürfte, wird die Benutzung als Titel für eine Zeitschrift über Geländewagen und damit zusammenhängende Themen auch als Angabe über die Merkmale oder Eigenschaften der Zeitschrift im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG angesehen werden können (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, S. 10 (5 U 128/03)).

    Vielmehr hat sich die Klägerin erfolgreich gegen entsprechende Versuche anderer Verlage gewehrt (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, 5 U 128/03).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Dieses schließt nach der Rspr. des EuGH (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 ff. - THOMSEN LIFE ) und des BGH (BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz) nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. auch BGH GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, welches als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSEN LIFE ; BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr hat anhand der Faktoren Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, der Zeichenähnlichkeit und der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit zu erfolgen, wobei diese Faktoren dergestalt zueinander in Wechselwirkung stehen, dass das hochgradige Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei Vorliegen eines nur geringen Grades eines anderen Faktors zu bejahen ist (st. Rspr.: BGH GRUR 2006, 60 Rn. 12 -coccodrillo; BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella Mey).

    Dieses schließt nach der Rspr. des EuGH (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 ff. - THOMSEN LIFE ) und des BGH (BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 -Malteserkreuz) nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. auch BGH GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

  • LG Hamburg, 20.12.2005 - 407 O 160/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 7 für Handelssachen, vom 20.12.2005 (407 O 160/05) abgeändert.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 21.06.2006, Geschäftsnummer: 407 O 160/05 wird es der Beklagten bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, jeweils zu vollziehen an ihren Geschäftsführern,.

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Indiz für eine unlautere Benutzung eines mit der Marke identischen oder ähnlichen Zeichens kann die zugleich beschreibende und kennzeichnende Verwendung des verletzten Zeichens sein, so etwa wenn die beschreibende hinter der kennzeichenmäßigen Verwendung zurücktritt (vgl. BGH WRP 2002, 547, 549 f. GERRI/KERRY Spring).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 110/06
    Die Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr hat anhand der Faktoren Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, der Zeichenähnlichkeit und der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit zu erfolgen, wobei diese Faktoren dergestalt zueinander in Wechselwirkung stehen, dass das hochgradige Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei Vorliegen eines nur geringen Grades eines anderen Faktors zu bejahen ist (st. Rspr.: BGH GRUR 2006, 60 Rn. 12 -coccodrillo; BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella Mey).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 44/07

    OFFROAD

    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage antragsgemäß stattgegeben (OLG Hamburg MarkenR 2007, 281).
  • BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 161/05
    Denn unabhängig davon, dass es im Gegensatz zu der vorgenannten Entscheidung des EuGH oder auch den seitens der Widersprechenden im Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Entscheidungen des OLG Stuttgart, MarkenR 2007, 451, "MIXI / KOHLERMIXI" und OLG Hamburg, NJOZ 2007, 4316, "OFFROAD" bereits an einer identischen Übernahme des Widerspruchszeichens "KARVEA" in die angegriffene Marke mangelt, besteht die angegriffene Marke neben der Herstellerbzw.
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Rechtsprechung
   KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06   

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https://dejure.org/2007,3998
KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06 (https://dejure.org/2007,3998)
KG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 5 W 24/06 (https://dejure.org/2007,3998)
KG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 (https://dejure.org/2007,3998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anfall einer Terminsgebühr nach Eintritt eines den Rechtsstreit erledigenden Ereignisses; Fernmündliche Besprechung beiderseitiger Erledigungserklärungen durch die Prozessbeteiligten

  • Anwaltsblatt

    § 2 RVG
    Terminsgebühr nach Erledigung

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1; ; RVG-VV Nr. 3104 Teil 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts?

  • ibr-online

    Anfallen einer Terminsgebühr bei fernmündlicher Besprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3104 VV RVG
    Terminsgebühr, Besprechungen nach Erledigungseintritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 384
  • Rpfleger 2007, 507
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Jedenfalls aber war auch hier die Beklagte nicht gezwungen, sich der Erledigungserklärung des Klägers anzuschließen (vgl. BGH, NJW 2006, 515, juris Rdn. 10; Zöller/Vollkommer, a.a.0., § 91a Rdn. 58 "Feststellungsklage").
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    In diesen Fällen bleibt die Hauptsache Streitgegenstand (BGH, NJW 1990, 2682; Baumbach/Hartmann, a.a.0., § 91a Rdn. 70) und der Rechtsstreit ist im Urteilsverfahren auszutragen (vgl. BGH, WRP 2006, 106, juris Rdn. 10).
  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    In diesen Fällen bleibt die Hauptsache Streitgegenstand (BGH, NJW 1990, 2682; Baumbach/Hartmann, a.a.0., § 91a Rdn. 70) und der Rechtsstreit ist im Urteilsverfahren auszutragen (vgl. BGH, WRP 2006, 106, juris Rdn. 10).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 6/06

    Voraussetzungen der Erstattung der Terminsgebühr

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Jedenfalls dies genügt zur Feststellung der gebührenauslösenden Umstände im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH, Beschluss vom 20. November 2006, II ZB 6/06, juris Rdn. 6).
  • OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Auf eine Ursächlichkeit der Besprechung für eine dann eingetretene Erledigung kommt es grundsätzlich nicht an (OLG Koblenz, RVGreport 2005, 269).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

    Auszug aus KG, 21.02.2007 - 5 W 24/06
    Es kann hier offen bleiben, ob der Kläger deshalb nur eine Erledigungserklärung nach § 91a ZPO abgeben (und damit bei Zustimmung der Beklagten die Kosten zum Streitgegenstand erheben) konnte, oder ob er auch die Feststellung der Erledigung der Feststellungsklage hätte beantragen (und damit die Hauptsache als Streitgegenstand erhalten) können (wohl ablehnend BGH, NJW-RR 2006, 566, juris Rdn. 7).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Daran ist entgegen einer vereinzelt im Schrifttum vertretenen Ansicht (vgl. Müller-Rabe/Mayer, aaO, Rn. 131), der sich für die Bemessung der Höhe einer Terminsgebühr bei einem Erledigungsgespräch im Sinne von Vorbemerkung 3 Abs. 3 Fall 1 VV RVG auch das OLG München angeschlossen hat (Beschluss vom 22. Mai 2007 - 11 W 1387/07, OLGR 2007, 917; a.A. KG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06, AnwBl. 2007, 384), festzuhalten.
  • OLG Stuttgart, 18.02.2009 - 5 W 81/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehen der Terminsgebühr bei telefonisch angefragter und

    Nicht ausreichend sind sonstige Gespräche im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit, die nur auf den Verfahrensablauf oder Modalitäten der Auseinandersetzung oder Einigung gerichtet sind, z.B. mündliche Nachfragen nach dem Sachstand, die Anfrage, ob trotz PKH-Ablehnung das Verfahren durchgeführt, ein bestimmter Verhandlungstermin stattfinden oder ein Zeuge gehört werden muss, die Nachfrage nach einer angekündigten Zahlung, die Frage, ob Gesprächsbereitschaft besteht, die Bitte um Zustimmung zu einer Fristverlängerung oder die Absprache über eine Terminsaufhebung wegen eines vorgreiflichen Parallelverfahrens (vgl. OLG Hamburg OLGR 2006, 574, OLG Köln NJW-RR 2006, 720 und OLGR 2008, 30; OLG Koblenz NJW 2005, 2162, etwas großzügiger im Fall des Parallelverfahrens allerdings KG AnwBl. 2007, 384; weitere Nachweise bei Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV Vorb. 3 Rn. 101).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 8 E 376/14

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung

    vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, AnwBl 2007, 384 = juris, Rn. 2, 9 ff.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, Vorb.
  • KG, 03.01.2012 - 5 W 267/11

    Terminsgebühr bei einem bloßen Telefongespräch über ein Ruhen des Verfahrens

    Bloße Verfahrensabsprachen allein (hier zu einem Ruhen des Verfahrens) lassen die Termingebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 RVG-VV nicht anfallen, wenn nur die bloße Möglichkeit einer Erledigung offen gehalten werden soll und weitergehende Erledigungsgespräche nicht geführt werden (Ergänzung zu Senat, Beschluss vom 21. Februar 2007, 5 W 24/06, KGR 2007, 608).(Rn.5).

    Weitergehende Vergleichsgespräche (vgl. Senat, KGR 2007, 608, juris Rn. 3ff, 14f) hat es nach dem Vortrag des Klägers nicht gegeben.

  • OLG Nürnberg, 06.06.2017 - 3 W 923/17

    Terminsgebühr bei Telefonat über Reaktionsmöglichkeiten des Mandanten auf ein

    Der Streitgegenstand reduziert sich erst mit beiderseitiger Erledigungserklärung gemäß § 91a ZPO auf die Kosten (KG, Beschluss v. 21.02.2007, 5 W 24/06, BeckR S2007, 04138 m.w.N.).
  • SG Berlin, 20.01.2010 - S 165 SF 657/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Denn die Terminsgebühr wird gerade deshalb gewährt, um (regelmäßig vorgeschriebene) mündliche Verhandlungen im Sinne der Prozessökonomie entbehrlich zu machen, ohne dass hierdurch der Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten beeinträchtigt wird (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007, Az. 5 W 24/06, zitiert nach Juris).
  • SG Lüneburg, 26.04.2007 - S 25 SF 23/07

    Verfahrensgebühr im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Die hier in Rede stehende Terminsgebühr wird nämlich auch und gerade deshalb gewährt, um eine mündliche Verhandlung vermeiden zu helfen (vgl. hierzu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 5/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Denn die Terminsgebühr wird gerade deshalb gewährt, um (regelmäßig vorgeschriebene) mündliche Verhandlungen im Sinne der Prozessökonomie entbehrlich zu machen, ohne dass hierdurch der Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten beeinträchtigt wird (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007, Az. 5 W 24/06, zitiert nach Juris).
  • SG Lüneburg, 30.09.2009 - S 12 SF 182/09

    Prozesskostenhilfe; Vergütung; Prozesskostenhilfemittel; Staatskasse;

    Die hier in Rede stehende Terminsgebühr wird nämlich auch und gerade deshalb gewährt, um eine mündliche Verhandlung vermeiden zu helfen (vgl. hierzu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, zitiert nach juris).
  • SG Lüneburg, 11.08.2009 - S 12 SF 126/09

    Einstweiliger Rechtsschutz; einstweiliges Rechtsschutzverfahren;

    Die hier in Rede stehende Terminsgebühr wird nämlich auch und gerade deshalb gewährt, um eine mündliche Verhandlung vermeiden zu helfen (vgl. hierzu Kammergericht Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 W 24/06 -, zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 30.01.2009 - S 165 SF 7/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

  • SG Lüneburg, 05.09.2008 - S 25 SF 75/08

    Zur hier verneinten Frage, ob in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in

  • SG Lüneburg, 13.04.2010 - S 12 SF 6/10
  • SG Lüneburg, 13.01.2010 - S 12 SF 198/09

    Zum Vergütungsanspruch des Rechtsanwaltes in Angelegenheiten des einstweiligen

  • SG Lüneburg, 26.10.2009 - S 12 SF 159/09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Terminsgebühr; fiktive Terminsgebühr; mündliche

  • SG Lüneburg, 27.07.2009 - S 12 SF 104/09

    Anfall der Gebühr; Angemessenheit; einstweiliger Rechtsschutz; Erledigungsgebühr;

  • VG Cottbus, 20.02.2019 - 1 KE 6/19

    Entstehung der Terminsgebühr für die Mitwirkung an Besprechungen, die auf eine

  • SG Lüneburg, 29.03.2010 - S 12 SF 12/10
  • SG Lüneburg, 22.01.2010 - S 12 SF 199/09
  • SG Lüneburg, 26.04.2007 - S 25 AS 995/06 ER - geändert
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.11.2006 - 5 W 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9959
OLG Köln, 20.11.2006 - 5 W 108/06 (https://dejure.org/2006,9959)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.2006 - 5 W 108/06 (https://dejure.org/2006,9959)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 2006 - 5 W 108/06 (https://dejure.org/2006,9959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilung eines Rechtsstreits im Falle des sofortigen Anerkenntnisses durch den Beklagten; Prüfung des Vorliegens einer Veranlassung zur Klageerhebung; Auswirkungen einer Verfolgung des Ziels mit einer prozessual untauglichen Klage; Qualitative Änderung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 93; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 § 264 Nr. 2
    Kostenlast trotz sofortigen Anerkenntnisses nach qualitativer Änderung des Klageantrags bei gleich bleibendem Klagegrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.2006 - 5 W 108/06
    Wenn er dann zum Beispiel Schadensersatz durch Zahlung eines bestimmten Geldbetrages verlangt statt Freistellung von einer Verbindlichkeit (= Schaden) in gleicher Höhe und nach Hinweis des Gerichts seinen Zahlungsantrag auf Freistellung umstellt, kommt dem Beklagten nicht die Rechtsfolge des § 93 zugute, wenn er vorprozessual auf eine Aufforderung des Gläubigers, den Schaden zu ersetzen nicht reagiert hat, weil Freistellungs- und Zahlungsanspruch in einem solchen Fall lediglich unterschiedliche Ausprägungen ein- und desselben Anspruchs sind, nämlich der Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten (vgl. BGH NJW 1994, 944, 945).
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