Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.05.2007

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2571
BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06 (https://dejure.org/2007,2571)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 StR 454/06 (https://dejure.org/2007,2571)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 StR 454/06 (https://dejure.org/2007,2571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Absicht eines Betrugs zum Nachteil des Versicherers eines Gebäudes durch eine Zerstörung durch Inbrandsetzen; Überseinstimmung der Tathandlung und des Tatobjekts der schweren Brandstiftung und des Versicherungsmissbrauchs zu Lasten der Gebäudeversicherung; Bewertung der ...

  • Judicialis

    StGB § 265 Abs. 1; ; StGB § 306 b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265 Abs. 1 § 306b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1
    Versicherungsmissbrauch und Sachbeschädigung als zu ermöglichende Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Schwere Brandstiftung und Versicherungsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Warmer-Abriss-Fall

    § 306 b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB; § 265 Abs. 1 StGB; § 303 Abs. 1 StGB
    Besonders schwere Brandstiftung; Absicht der Ermöglichung einer anderen Straftat; Versicherungsmissbrauch; Sachbeschädigung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gleichzeitig begangenes Delikt keine "andere Straftat"

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 236
  • NJW 2007, 2130
  • NStZ 2007, 640
  • NStZ-RR 2011, 300
  • StV 2007, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    cc) Allerdings hat die Rechtsprechung zu § 307 Nr. 2 StGB aF angenommen, dass dieser Qualifikationstatbestand auch dann verwirklicht sei, wenn die schwere Brandstiftung unter den Voraussetzungen eines Mordmerkmals gleichzeitig der Tötung eines Menschen dienen, die Brandlegung also als unmittelbares Tatmittel zur Herbeiführung des Todes wirken sollte, ohne dass es aus Sicht des Täters eines weiteren Handlungsaktes bedurfte (BGHSt 20, 246, 247; 40, 106, 107; BGH NJW 1985, 1477, 1478).

    Schon in der die zitierte Rechtsprechung begründenden Entscheidung BGHSt 20, 246 wurde anerkannt, dass dem Wortlaut des § 307 Nr. 2 StGB aF eher eine Auslegung entsprochen hätte, wonach die Tötung, die unmittelbar durch die schwere Brandstiftung verwirklicht werden soll, nicht als ein von dieser abgrenzbarer Mord anzusehen ist, den der Täter unter Ausnutzung der Brandlegung zu begehen beabsichtigt (die anderen in § 307 Nr. 2 StGB aF genannten Verbrechen konnten ohnehin nicht allein durch die reine Brandstiftung verwirklicht werden).

    Bei einer am Wortlaut haftenden Auslegung hätte dies zur Folge gehabt, dass nach früherem Recht bei einem Mordversuch in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung nur ein Strafrahmen von drei bis fünfzehn Jahren Zuchthaus zur Verfügung gestanden hätte, während die Brandstiftung in der Absicht, unter ihrer Begünstigung mit anderen Mitteln einen Mord zu begehen, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslangem Zuchthaus (so die Strafandrohung des § 307 StGB aF vor dessen Änderung durch das 1. StrRG vom 25. Juni 1969, BGBl I 645 ff.) zu bestrafen gewesen wäre und dies selbst dann, wenn das Tötungsdelikt nicht einmal zum Versuch gediehen war (BGHSt 20, 246, 247).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    Eine solche einschränkende Auslegung würde weder dem Wortlaut der Vorschrift, noch ihrer Entstehungsgeschichte gerecht und erschiene auch aus systematischen Erwägungen nicht überzeugend (BGHSt 45, 211, 216 ff.; vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 306b Rdn. 9 ff. m. zahlr. w. N. zum Meinungsstreit).

    bb) Dieses - schon vom Wortlaut der Vorschrift nahe liegende - Ergebnis entspricht im Übrigen der Auslegung des entsprechenden Qualifikationsmerkmals in § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und § 211 Abs. 2 StGB, auf die bei der Anwendung von § 306b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB in besonderem Maße zurückgegriffen werden kann (BGHSt 45, 211, 217; BGH NJW 2000, 3581 f.): Eine gewisse Parallele zeigt sich etwa zu dem Fall eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB), der gleichzeitig sämtliche objektiven Merkmale eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt.

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 139/00

    Besonders schwere Brandstiftung; Merkmal "andere Straftat" (Abs. 2 Nr. 2);

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    bb) Dieses - schon vom Wortlaut der Vorschrift nahe liegende - Ergebnis entspricht im Übrigen der Auslegung des entsprechenden Qualifikationsmerkmals in § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und § 211 Abs. 2 StGB, auf die bei der Anwendung von § 306b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB in besonderem Maße zurückgegriffen werden kann (BGHSt 45, 211, 217; BGH NJW 2000, 3581 f.): Eine gewisse Parallele zeigt sich etwa zu dem Fall eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 StGB), der gleichzeitig sämtliche objektiven Merkmale eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    Dass die Widerstandshandlung gleichzeitig sowohl die Sicherheit von Leib und Leben anderer im öffentlichen Straßenverkehr als auch das Allgemeininteresse an der Durchsetzung rechtmäßiger staatlicher Vollzugsakte (vgl. BGHSt 21, 334, 365; Bosch in MünchKommStGB § 113 Rdn. 1) angreift, wird - zu Recht - zur Annahme der Ermöglichungsabsicht nicht als ausreichend angesehen.
  • BGH, 22.03.1994 - 1 StR 21/94

    Besonders schwere Brandstiftung (Absicht die Tat zur Begehung eines Mordes

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    cc) Allerdings hat die Rechtsprechung zu § 307 Nr. 2 StGB aF angenommen, dass dieser Qualifikationstatbestand auch dann verwirklicht sei, wenn die schwere Brandstiftung unter den Voraussetzungen eines Mordmerkmals gleichzeitig der Tötung eines Menschen dienen, die Brandlegung also als unmittelbares Tatmittel zur Herbeiführung des Todes wirken sollte, ohne dass es aus Sicht des Täters eines weiteren Handlungsaktes bedurfte (BGHSt 20, 246, 247; 40, 106, 107; BGH NJW 1985, 1477, 1478).
  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    Sie konnte daher die Hausratversicherung berechtigt in Anspruch nehmen; denn sie musste sich das Verhalten ihres Ehemannes nicht zurechnen lassen, da allein seine Mitobhut über die gemeinsame Wohnung zur Annahme einer Repräsentantenstellung im versicherungsrechtlichen Sinne nicht genügte (BGH VersR 1965, 425, 429; Prölss/Martin, VVG § 6 Rdn. 76 m. w. N.) und sonstige Umstände, die seine Stellung als Repräsentant hätten begründen können (vgl. Prölss/Martin aaO), fehlen.
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01

    Ähnlicher ebenso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    Dies ändert an der Identität der Tathandlung indessen nichts und führt daher nicht zur Anwendung des § 315b Abs. 3 i. V. m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB (BGH NStZ-RR 2001, 298).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84

    Begriff des gemeingefährlichen Mittels; Umfang des konkreten Gefährdungsbereichs;

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    cc) Allerdings hat die Rechtsprechung zu § 307 Nr. 2 StGB aF angenommen, dass dieser Qualifikationstatbestand auch dann verwirklicht sei, wenn die schwere Brandstiftung unter den Voraussetzungen eines Mordmerkmals gleichzeitig der Tötung eines Menschen dienen, die Brandlegung also als unmittelbares Tatmittel zur Herbeiführung des Todes wirken sollte, ohne dass es aus Sicht des Täters eines weiteren Handlungsaktes bedurfte (BGHSt 20, 246, 247; 40, 106, 107; BGH NJW 1985, 1477, 1478).
  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 60/99

    Ermöglichungsabsicht; Besonders schwere Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    Es erscheint dem Senat bereits zweifelhaft, ob diese Rechtsprechung zu einer in Mordabsicht begangenen schweren Brandstiftung auf § 306b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB übertragen werden kann (so aber - tragend - BGH, Beschl. vom 10. Juni 1999 - 4 StR 60/99); denn in dessen engeren Wortsinn setzt - wie oben dargelegt - das Ermöglichen einer anderen Straftat ebenso wie das Ausnutzen der schweren Brandstiftung zur Begehung eines Mordes nach altem Recht eigentlich voraus, dass zu der Brandlegung nach der Vorstellung des Täters zumindest ein weiterer Handlungsakt hinzutreten soll, um den Tötungserfolg herbeizuführen (so auch - entgegen der herrschenden Ansicht im Schrifttum - Wolters/Horn aaO § 306b Rdn. 11 b m. w. N. zum Meinungsstreit).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 47/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06
    Da hier die Widerstandshandlung aus der Sicht des Täters nicht durch den gefährlichen Eingriff ermöglicht oder zumindest erleichtert wird, vielmehr objektiv und nach der Vorstellung des Täters eine einheitliche Tat vorliegt, ist § 315b Abs. 3 i. V. m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB nicht erfüllt (BGH NZV 1995, 285).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 512/15

    Besonders schwere Brandstiftung (einen Menschen in Todesgefahr bringen:

    Die bloße Ehegatteneigenschaft reicht ebenso wenig wie die Überlassung der Mitobhut über die gemeinsame Wohnung zur Begründung einer Repräsentantenstellung im versicherungsrechtlichen Sinne aus (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - 3 StR 454/06, NStZ 2007, 640, 641; Urteile vom 4. Mai 1994 - IV ZR 298/93, NJW-RR 1994, 988; vom 8. Februar 1965 - II ZR 171/62, VersR 1965, 425, 429; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 28 Rn. 128 mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 652/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsrechtliche

    Ebenso wenig vermögen allein die Ehe oder eine Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer eine Repräsentantenstellung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - XII ZR 94/07, NJW 2009, 2881 Tz. 15 und 18; Urteil vom 14. März 2007 ? IV ZR 102/03, NJW 2007, 2038 Tz. 9; Urteil vom 14. Mai 2003 - IV ZR 166/02, NJW-RR 2003, 1250, 1251; Urteil vom 21. April 1993 ? IV ZR 34/92, NJW 1993, 1862, 1864; Looschelders in: Münchner Komm. z. VVG, 2. Aufl., § 81 Rn. 121 ff.; jew. mwN; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 4 StR 512/15, NStZ 2017, 290; Beschluss vom 22. April 2008 - 3 StR 74/08 Rn. 8; Beschluss vom 15. März 2007 - 3 StR 454/06, NStZ 2007, 640, 641 mwN).
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 141/08

    Besonders schwere Brandstiftung (Absicht der Ermöglichung eines

    Dessen Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann gegeben, wenn die Brandlegung - wie hier - zum Zwecke eines Betrugs zum Nachteil der Versicherung begangen wird (vgl. BGHSt 45, 211, 216 ff.; NJW 2000, 3581; NStZ 2000, 197; NStZ-RR 2000, 209; 2004, 366; 2005, 76; NJW 2007, 2130; Beschluss vom 22. April 2008 - 3 StR 74/08).
  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 626/19

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem gemischt

    aa) Repräsentant im versicherungsrechtlichen Sinne ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist und die Risikoverwaltung übernommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92, BGHZ 122, 250, 253; Beschlüsse vom 15. März 2007 - 3 StR 454/06, BGHSt 51, 236, 238 f.; vom 5. Juli 2016 - 4 StR 512/15, NStZ 2017, 290, 291; Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 28 Rn. 99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3271
BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06 (https://dejure.org/2007,3271)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2007 - 2 StR 469/06 (https://dejure.org/2007,3271)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 (https://dejure.org/2007,3271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
    Untreue (Vermögensgefährdung durch unzureichende Kreditsicherung); voluntatives Vorsatzelement (Darlegung; Erörterung; Vorteile des Täters; Nachteile des Täters; Haftungsrisiko)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das voluntative Element des bedingten Untreuevorsatzes in Bezug auf die schadensgleiche Vermögensgefährung einer Bank - Billigende Inkaufnahme der Vermögensgefährdung einer Bank durch unzureichende Kreditsicherung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1
    Bedingter Vorsatz bezüglich des Vermögensnachteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 704
  • NStZ 2008, 397 (Ls.)
  • StV 2007, 581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06
    Die Feststellung des Landgerichts, der Angeklagte habe eine Vermögensgefährdung der Bank durch unzureichende Kreditsicherung billigend in Kauf genommen, hält der sachlichrechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 51, 100 Rdn. 56 ff.) nicht stand.

    In den Fällen der schadensgleichen Vermögensgefährdung ist der Tatbestand der Untreue im subjektiven Bereich dahin zu begrenzen, dass der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur die Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetzt, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, und sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolgs abfindet (BGHSt 51, 100 Rdn. 63).

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Darauf, dass der auf diese Feststellung gestützte Schuldspruch der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands der Untreue in Fällen so genannter Gefährdungsschäden wohl widerspricht (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 = BGHSt 51, 100, 120 ff. (dazu Bernsmann GA 2007, 219, 229 ff.; Ransiek NJW 2007, 1727, 1729; Saliger NStZ 2007, 545, 549 ff.); Senatsbeschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 = NStZ 2007, 704 (dazu Schlösser NStZ 2008, 397 f.); ebenso BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07 = BGHSt 52, 182; dagegen aber BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/08 = NJW 2008, 2451 (dazu Klötzer/Schilling StraFo 2008, 305 ff.; Rübenstahl NJW 2008, 2454 f.); vgl. auch Nack StraFo 2008, 277 ff.) kommt es nicht an, weil in beiden Fällen kein Gefährdungsschaden, sondern ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist.
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Der 2. Strafsenat entschied dort, dass bei der Untreue nach § 266 StGB der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetze, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr (vgl. BGHSt 51, 100 ; fortgeführt in BGH, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 -, NStZ 2007, S. 704 ).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten restriktiven Auslegung des § 266 StGB spricht aus Sicht des Senats mehr für die Auffassung, die verlangt, dass der Täter sich auch mit der Realisierung des Vermögensnachteils zumindest abfindet (vgl. BGHSt 51, 100; 52, 182; NStZ 2007, 704; 2013, 715; NJW 2010, 1764).
  • BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09

    Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von

    Die Rechtsprechung des Senats zum voluntativen Vorsatzelement in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung (BGH BGHSt 51, 100, 118 ff.; NStZ 2007, 704, 705) hat das Landgericht dem angefochtenen Urteil in rechtsfehlerfreier Weise zu Grunde gelegt.
  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07

    Jürgen Sengera

    Bezüglich des voluntativen Vorsatzelements ist nicht nur das Inkaufnehmen der konkreten Gefahr eines Nachteils erforderlich, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolgs abfindet (BGH, Beschluss vom 2.4.2008, 5 StR 354/07, NJW 2008, 1826ff; BGH, Beschluss vom 25. Mai 2007, 2 StR 469/06, wistra 2007, 384ff; BGH, Urteil vom 18.10.2006, 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 21d A 497/07

    Erweiterung des Pflichtenkreises eines beurlaubten Beamten aufgrund seines

    etwa BGH, Urteil vom 27.2.1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, 1234; Beschluss vom 25.5.2007 - 2 StR 469/06 -, wistra 2007, 384.
  • OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3-29/09

    Verwirklichung des Treuebruchtatbestands durch einen Kassier; Vorsatz in Bezug

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens bei der Untreue nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraus, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05, NJW 2007, 1760, 1766; Beschluss vom 25.05.2007 - 2 StR 469/06, NStZ 2007, 704, 705; Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht