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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6197
BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 95
  • StV 2006, 693
  • StraFo 2006, 507
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Zu § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist allgemein anerkannt, dass ein Werkzeug dann als gefährlich anzusehen ist, wenn es aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Werkzeug "gefährlich" im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07

    In der Regel keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Abschneiden von

    Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2007, 95 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche 4 Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur Senat, Beschl. vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auch für die Beurteilung der Frage, ob eine Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen worden ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob der gebrauchte Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95; Fischer, aaO, § 224 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist allgemein anerkannt, dass ein Werkzeug dann als gefährlich anzusehen ist, wenn es auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGH, NStZ 2007, 95).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Ein gefährliches Werkzeug liegt vor, wenn ein beweglicher Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2006, Az. 4 StR 313/06.
  • OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als

    Dabei wurde indes für den Anwendungsbereich des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB nicht bedacht, dass sich im Fall des § 223a a.F. StGB die Gefährlichkeit eines Werkzeugs in erster Linie aus der Art seiner Verwendung bei einer konkreten Körperverletzungshandlung ergibt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 03.12.2019 - 2 StR 490/19

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs)

    Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er sowohl nach seiner Beschaffenheit als auch nach der Art seiner Benutzung geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 20/12

    Gefährliche Körperverletzung: Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger als

  • LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
  • OLG Brandenburg, 15.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 59/22

    Mobiltelefon als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • KG, 05.11.2021 - 2 Ss 24/21

    Beweiswürdigungsregeln in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • KG, 05.11.2021 - 121 Ss 100/21

    Beweiswürdigungsregeln in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06   

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https://dejure.org/2006,5267
BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Werthaltigkeit einer Forderung als Voraussetzung für einen Vermögensschaden i. S. d. § 253 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB); Täuschung durch Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit gegenüber einem Taxifahrer; Änderung eines Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 240 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 253; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 255; ; StGB § 265

  • rechtsportal.de

    StGB § 253 Abs. 1 § 255
    Erpressung bei Nötigung zum Verzicht auf eine Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verzicht wertlose Forderung

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 95
  • StV 2006, 694
  • StraFo 2006, 507
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Ein Vermögensschaden kann aber dennoch eintreten, wenn der Kläger durch die Täuschung veranlasst wird, endgültig auf die Geltendmachung einer werthaltigen Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95), oder abgehalten wird, weitere Schritte zur Durchsetzung seiner begründeten Forderung zu unternehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 373/92, wistra 1993, 17), und dadurch im Ergebnis, etwa im Fall einer eingetretenen Verjährung, den Anspruch danach nicht mehr durchsetzen kann.
  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12

    Räuberischer Diebstahl (Betroffenheit auf frischer Tat); räuberische Erpressung;

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn ein dem Transportunternehmer unbekannter Fahrgast gewaltsam seine Flucht erzwingt und so verhindert, dass der gegen ihn bestehende (hier gemäß § 12 EVO erhöhte) Fahrpreisanspruch durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06).
  • BGH, 09.06.2021 - 2 StR 13/20

    Erpressung (Vermögensschaden: Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung,

    Wer auf die Geltendmachung einer wertlosen, weil gänzlich uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet dadurch keinen Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 13; Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, juris, Rn. 7; Sander in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 253 Rn. 24; aA Grabow NStZ 2010, 371; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., 2019, § 253 Rn. 8).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10

    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche;

    Danach bedarf es keiner näheren Betrachtung, ob die Flucht der Geschädigten überhaupt als Verzicht auf eine ihr zustehende - werthaltige (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95 f.) - Forderung gewertet werden könnte.
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Zwar kommt eine räuberische Erpressung grundsätzlich in Betracht, wenn dem Opfer unter Anwendung von Gewalt unmöglich gemacht wird, eine Forderung - hier eine Darlehensrückforderung - durchzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627; vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95, 96; Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 227 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 30).
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs 401 Js 28842/17
    Wer auf die Geltendmachung einer ohnehin wertlosen, weil uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet keinen Vermögensschaden (BGH NStZ 2007, 95).
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs
    Wer auf die Geltendmachung einer ohnehin wertlosen, weil uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet keinen Vermögensschaden (BGH NStZ 2007, 95).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5302
BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06 (https://dejure.org/2006,5302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 16
  • StV 2006, 694
  • StraFo 2006, 507
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96

    Weitergeleitetes Schutzgeld - §§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug,

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 218/90

    Unterlassene Feststellung einer erpresserischen Absicht

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06
    Wenn dies aber durch einen Dritten geschehen soll, muss in dem Bedrohten die Vorstellung geweckt werden, dass der Drohende den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (BGHSt 7, 197, 198; Senat, StV 1996, 482; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 3).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Soll das Übel von einem Dritten verwirklicht werden, muss er also die Vorstellung erwecken wollen, er könne den Dritten in der angekündigten Richtung beeinflussen und wolle dies für den Fall der Verweigerung des verlangten Verhaltens auch tun (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 56; insoweit vergleichbar zur Erpressung BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06, NStZ-RR 2007, 16; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 jew. mwN).
  • LG Aachen, 10.11.2016 - 67 KLs 17/16

    Androhung von Schlägen zur Erhaltung der Beute nach der Wegnahme von Bargeld und

    Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift ist in Fällen, in denen das in Aussicht gestellte Übel nicht durch den Drohenden selbst, sondern durch Dritte verwirklicht werden soll, dann gegeben, wenn der Drohende in dem Bedrohten die Vorstellung weckt, dass er den Dritten in der befürchteten Richtung beeinflussen könne und dies - bei Nichtvornahme der geforderten Vermögensverfügung - auch wolle (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2006, 3 StR 2238/06, NStZ-RR 2007, S. 16).
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