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   BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16   

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https://dejure.org/2017,30296
BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16 (https://dejure.org/2017,30296)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2017 - XII ZB 350/16 (https://dejure.org/2017,30296)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 (https://dejure.org/2017,30296)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1685 Abs 1 BGB, Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG
    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des Umgangs durch die Eltern; Zurückweisung des Antrags auf Umgangsgewährung

  • IWW

    § 70 Abs. 1 FamFG, § ... 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 1685 BGB, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 155 Abs. 2 Satz 1 FamFG, Art. 6 EMRK, § 117 Abs. 3 FamFG, § 128 Abs. 2 ZPO, §§ 128 Abs. 1 ZPO, 113 Abs. 1 FamFG, § 68 FamFG, § 1685 Abs. 1 BGB, § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, § 1684 BGB, § 24 Abs. 1 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtlicher Erziehungsvorrang der Eltern; Missachtung des elterlichen Umgangsrechts durch die Großeltern; Loyalitätskonflikt des Kindes; Zurückweisung eines "Antrags" der Großeltern auf Umgang bei fehlender Kindeswohldienlichkeit bei Nichtvorliegen der ...

  • rewis.io

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des Umgangs durch die Eltern; Zurückweisung des Antrags auf Umgangsgewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlicher Erziehungsvorrang der Eltern; Missachtung des elterlichen Umgangsrechts durch die Großeltern; Loyalitätskonflikt des Kindes; Zurückweisung eines "Antrags" der Großeltern auf Umgang bei fehlender Kindeswohldienlichkeit bei Nichtvorliegen der ...

  • datenbank.nwb.de

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des Umgangs durch die Eltern; Zurückweisung des Antrags auf Umgangsgewährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Oma und Opa haben es schwer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Antrag der Großeltern auf Umgang - und seine schlichte Zurückweisung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdeverfahren in Kindschaftssachen - ohne Erörterungstermin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Umgangsrecht der Großeltern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Familienstreit: Können Großeltern trotzdem Umgang mit Enkel fordern?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgang des Kindes mit Großeltern und das Kindeswohl

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Großeltern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl entsprechen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Recht der Großeltern auf Umgang mit dem Kind bei fehlender Kindeswohldienlichkeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Umgangsrecht der Großeltern mit ihren minderjährigen Enkelkindern bei Loyalitätskonflikt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Großeltern mit den Enkelkindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Großelternumgang kann dem Kindeswohl widersprechen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Großeltern sollten wissen, ob bzw. wann sie ein Recht auf Umgangsrecht mit ihren Enkeln haben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Großelternumgang bei Loyalitätskonflikten des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgang des Kindes mit seinen Großeltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Großeltern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Umgangsrecht der Großeltern aufgrund erheblichen Zerwürfnisses mit Eltern und in Fragestellen des Erziehungsvorrangs der Eltern - Keine Förderung des Kindeswohls aufgrund Loyalitätskonflikts

Besprechungen u.ä. (2)

  • otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgang, auch wenn Oma gar nicht so lieb ist?

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgang mit den Enkeln - ein Großelternrecht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2908
  • MDR 2017, 1245
  • FamRZ 2017, 1668
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17

    Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Für die Frage, was dem Wohl des Kindes dient, kann § 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB als Auslegungshilfe herangezogen werden (OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 10; NK-BGB/Peschel-Gutzeit 3. Aufl. § 1685 Rn. 12; MünchKommBGB/Hennemann 7. Aufl. § 1685 Rn. 12; BT-Drucks. 13/4899 S. 107, 169).

    Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient hingegen regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 12; OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1092; MünchKommBGB/Hennemann 7. Aufl. § 1685 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1685 Rn. 5).

    Ist zu befürchten, dass die Großeltern diesen Erziehungsvorrang missachten, lässt dies ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 1 BGB deshalb ebenfalls als nicht kindeswohldienlich erscheinen (OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 6. Aufl. § 1685 Rn. 5; MünchKommBGB/Hennemann 7. Aufl. § 1685 Rn. 12).

    Nach einer Auffassung ist der Antrag der Großeltern nicht zurückzuweisen, sondern deren Umgangsrecht in dem hierfür von § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB vorgegebenen Rahmen konkret auszuschließen (OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 14 mwN; OLG Frankfurt Beschluss vom 19. März 2013 - 4 UF 261/12 - juris Rn. 9; BeckOGK BGB/Altrogge [Stand: 1. April 2017] § 1685 Rn. 167).

  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 118/11

    Prüfungsumfang im Verfahren betreffend den Umgang anderer Umgangspersonen mit

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Demgegenüber lässt die Gegenmeinung eine bloße Zurückweisung des Antrags ausreichen, weil es - anders als beim Umgangsrecht der Eltern - nicht um die Ausgestaltung eines bestehenden Umgangsrechts gehe (OLG Celle NJW-RR 2011, 1512, 1513; MünchKommBGB/Hennemann 7. Aufl. § 1685 Rn. 15).

    Zu Recht verweist das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 2011, 1512, 1513) deshalb darauf, dass die Großeltern gemäß § 1685 Abs. 1 BGB ein Umgangsrecht nur dann haben, wenn ein Umgang dem Wohl des Kindes dient.

  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 4 UF 261/12

    Umgang des Kindes mit den Großeltern

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Nach einer Auffassung ist der Antrag der Großeltern nicht zurückzuweisen, sondern deren Umgangsrecht in dem hierfür von § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB vorgegebenen Rahmen konkret auszuschließen (OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 14 mwN; OLG Frankfurt Beschluss vom 19. März 2013 - 4 UF 261/12 - juris Rn. 9; BeckOGK BGB/Altrogge [Stand: 1. April 2017] § 1685 Rn. 167).

    Denn auch die Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags stellt entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19. März 2013 - 4 UF 261/12 - juris Rn. 9) eine Sachentscheidung mit dem Inhalt dar, dass der Antragstellende (derzeit) kein Recht auf Umgang hat.

  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 109/16

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags: Objektive und subjektive Voraussetzungen;

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Eine Beschränkung der Zulassung auf einzelne Rechtsfragen ist nicht zulässig (Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 109/16 - FamRZ 2017, 884 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Die vom Senat zu Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren aufgestellten Grundsätze sind auch auf den Erörterungstermin in Kindschaftsverfahren übertragbar, da diese Verfahrenshandlung vom Regelungsbereich des § 68 FamFG gleichermaßen erfasst wird (vgl. auch BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1921 und noch zu § 50 a FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 f. und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Die vom Senat zu Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren aufgestellten Grundsätze sind auch auf den Erörterungstermin in Kindschaftsverfahren übertragbar, da diese Verfahrenshandlung vom Regelungsbereich des § 68 FamFG gleichermaßen erfasst wird (vgl. auch BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1921 und noch zu § 50 a FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 f. und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Die vom Senat zu Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren aufgestellten Grundsätze sind auch auf den Erörterungstermin in Kindschaftsverfahren übertragbar, da diese Verfahrenshandlung vom Regelungsbereich des § 68 FamFG gleichermaßen erfasst wird (vgl. auch BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1921 und noch zu § 50 a FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 f. und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Eine bloße Zurückweisung des Umgangsrechtsantrags eines Elternteils lässt sich nicht mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbaren (BVerfG FamRZ 2006, 1005, 1006; 2005, 1815, 1816).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 136/16

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch ein beauftragtes

    Auszug aus BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, dass das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen kann, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 136/16 - FamRZ 2017, 478 Rn. 4 mwN).
  • BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 2151/03

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Umgangsregelung ohne

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 13 UF 186/15
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Für die Erlaubnisfreiheit der Kindertagespflege im konkreten Fall spricht zudem, dass Großeltern nach § 1607 Abs. 1 BGB ersatzweise zur Gewährung von (Betreuungs-)Unterhalt verpflichtet sein können und nach § 1685 Abs. 1 BGB ein eigenes durchsetzbares Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind haben, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient (zur fehlenden Kindeswohldienlichkeit BGH vom 12.7.2017 - XII ZB 350/16 - NJW 2017, 2908 RdNr 26 ff) .
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren;

    Insoweit war weder das Familiengericht noch ist der Senat - abweichend von der durch die Mutter ausgangs ihres Schriftsatzes vom 21. Dezember 2017 angedeuteten Rechtssicht - an die diesbezüglichen "Anträge" der Beteiligten gebunden, weil es sich bei einem Verfahren nach § 1684 BGB um ein Amtsverfahren handelt, ein gestellter "Antrag" also lediglich eine Anregung im Sinne von § 24 Abs. 1 FamFG darstellt (siehe dazu nur BGH FamRZ 2017, 1668), und im Übrigen auch das Verschlechterungsverbot nicht gilt (Senatsbeschluss vom 18. November 2014 - 6 UF 107/14 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2017 - 9 UF 87/16 - Völker/Clausius, a.a.O., § 9, Rz. 6; vgl. auch BGH FamRZ 2016, 1752; 2008, 45).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2021 - 6 UF 3/21

    Sorgerecht: Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung des Kindes

    Es hat sich insbesondere keine Änderung der Sachlage ergeben und es wurden auch keine neuen Tatsachen vorgetragen, zu denen die Beteiligten hätten angehört werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.7. 2017, XII ZB 350/16, Rn. 19 f.).
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