Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 13.09.2001

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   OLG Brandenburg, 13.09.2001 - 8 U 108/00   

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OLG Brandenburg, 13.09.2001 - 8 U 108/00 (https://dejure.org/2001,8909)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2001 - 8 U 108/00 (https://dejure.org/2001,8909)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2001 - 8 U 108/00 (https://dejure.org/2001,8909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Gläubigeranfechtung; Vermögenslosigkeit; Anfechtungstatbestand; GmbH

  • Judicialis

    BGB § 826; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 291; ; StGB § 283; ; StGB § 283 d Abs. 3; ; AnfG § 11 n. F.; ; AnfG § 3 Abs. 1 n. F.; ; AnfG § 3 Abs. 2 n. F.; ; AnfG § 20 Abs. 1; ; AnfG § 20 Abs. 2 Satz 2 n. F.; ; AnfG § 2; ; AnfG § 1; ; AnfG § 1 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Absichtsanfechtung gem. §§ 1 ff. AnfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2001, 1102
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 195/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2001 - 8 U 108/00
    Als "Musterbeispiel" der mittelbaren Gläubigerbenachteiligung gilt die Übertragung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder, die den Zugriff der Gläubiger erschwert (BGH WM 80, 598; NJW 93, 2042).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - 3 K 3162/15

    Zulässige Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid anstatt durch Anfechtungsklage -

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Schuldner durch sein Handeln (jedenfalls) dazu beigetragen hat, dass ein Vermögensgegenstand einem Dritten zugewandt worden ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13.09.2001, 8 U 108/00, juris; Huber, AnfG, 11. Aufl. 2016, § 1 Rz. 5).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - 9 V 9143/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Duldungsbescheid vom

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Schuldner durch sein Handeln (jedenfalls) dazu beigetragen hat, dass ein Vermögensgegenstand einem Dritten zugewandt worden ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13. September 2001 - 8 U 108/00, ZInsO 2001, 1102; Huber, AnfG, 10. Aufl., § 1 Rz. 5 ff.).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 634/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Schuldner durch sein Handeln (jedenfalls) dazu beigetragen hat, dass ein Vermögensgegenstand einem Dritten zugewandt worden ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13.09.2001 - 8 U 108/00, ZInsO 2001, 1102; Huber, AnfG § 1 Rn 5 ff.).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 344/08

    Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids bei Zahlungen von Eltern auf Konten ihrer

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Schuldner durch sein Handeln (jedenfalls) dazu beigetragen hat, dass ein Vermögensgegenstand einem Dritten zugewandt worden ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13.09.2001 - 8 U 108/00, ZInsO 2001, 1102; Huber, AnfG § 1 Rn 5 ff.).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 3270/08

    Anfechtbarkeit von Zahlungen aus einer Lebensversicherung auf das Konto der

    Entscheidend ist, ob der Schuldner durch sein Handeln (jedenfalls) dazu beigetragen hat, dass ein Vermögensgegenstand einem Dritten zugewandt worden ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13. September 2001, 8 U 108/00, ZInsO 2001, 1102; Huber AnfG § 1 Rn 5 ff.).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 632/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Schuldner durch sein Handeln (jedenfalls) dazu beigetragen hat, dass ein Vermögensgegenstand einem Dritten zugewandt worden ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13.09.2001 - 8 U 108/00, ZInsO 2001, 1102; Huber, AnfG § 1 Rn 5 ff.).
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AnfG § 1 § 3 Abs. 1 § 11 § 20 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

Papierfundstellen

  • ZInsO 2001, 1102
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