Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 4 - Verfahren in Abstammungssachen (§§ 169 - 185) |
(1) 1Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des Anfechtenden. 2Diese Wirkung ist in der Beschlussformel von Amts wegen auszusprechen.
(2) Weist das Gericht einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft ab, weil es den Antragsteller oder einen anderen Beteiligten als Vater festgestellt hat, spricht es dies in der Beschlussformel aus.
Rechtsprechung zu § 182 FamFG
36 Entscheidungen zu § 182 FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind ...
- OLG Hamburg, 04.09.2019 - 12 UF 82/17
Vaterschaftsanfechtungsverfahren des ehemaligen Lebenspartners nach ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2022 - 4 L 277/21
Gewährung von Pflegegeld bei Verwandtenpflege nach Übertragung der elterlichen ...
- OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21
Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des ...
- KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung ...
- VG Stuttgart, 22.05.2020 - 11 K 345/20
Kein Aufenthaltsrecht eines biologischen Vaters ohne Vaterschaftsanfechtung
- BGH, 24.08.2016 - XII ZB 351/15
Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - L 19 AS 249/18
SGB-II -Leistungen
- BVerfG, 12.08.2019 - 1 BvR 1742/18
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung eines ...
Querverweise
Auf § 182 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Abstammung
- § 1592 (Vaterschaft)