Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270)   
   Abschnitt 4 - Verfahren in Abstammungssachen (§§ 169 - 185)   
§ 169
Abstammungssachen

Abstammungssachen sind Verfahren

1. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
2. auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
3. auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder
4. auf Anfechtung der Vaterschaft.

Rechtsprechung zu § 169 FamFG

19 Entscheidungen zu § 169 FamFG in unserer Datenbank:

Zur Gesamtübersicht

Literatur im Internet zu § 169 FamFG

Querverweise

Auf § 169 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
    FamFG
      Verfahren in Familiensachen
        Verfahren in Abstammungssachen
          § 177 (Eingeschränkte Amtsermittlung; förmliche Beweisaufnahme)

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