Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12b) |
(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.
(2) Die Vereinbarung muss enthalten:
| 1. | die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, sowie | |
| 2. | die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll. |
(3) In der Vereinbarung sind außerdem die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Ferner ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat.
Rechtsprechung zu § 4a RVG
21 Entscheidungen zu § 4a RVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
- LG Berlin, 02.12.2010 - 10 O 238/10
- OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 24 U 170/11
Begriff des Erfolgshonorars
- OLG München, 10.05.2012 - 23 U 4635/11
Rechtsanwälte - Anwalt darf Verbot des Erfolgshonorars nicht umgehen!
- LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 237/09
Zahlungsanspruch bei nachträglicher Einigung über die Abmahnkosten bei illegalem ...
- LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
Auskunft über die IP-Adresse und zur Höhe der Anwaltskosten bei erheblichem ...
- AG Mönchengladbach, 19.01.2013 - 36 C 352/12
AGB-Klausel für Entschädigung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist unwirksam, ...
- OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10
Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung ...
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 17 U 250/10
Fehlende Aktivlegitimation eines Rechtsanwalts als klagender Zessionars im ...
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Literatur im Internet zu § 4a RVG
- Gesetz zur Neuregelung des Verbotes der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vom 12.06.2008 von RA Benjamin Biere (Aufsatz)
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