Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
BGB § 139; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BPflV § 7 Abs. 2 F: 21. August 1985; ; BPflV § 22 Abs. 2 F: 26. September 1994
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfordernis der schriftlichen Vereinbarung über Wahlleistungen im Krankenhaus; Schriftlichkeiterfordernis auf Krankenhaus- und Patientenseite; Wahlleistungen als totaler Krankenhausvertrag; Unterrichtungspflicht des Krankenhauses über die Entgelte der Wahlleistungen
- info-krankenhausrecht.de
Chefarzt Wahlleistungen Arztzusatzvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen zwischen Krankenhausträger und Patient
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 138, 91
- NJW 1998, 1778
- NJW-RR 1998, 1346 (Ls.)
- MDR 1998, 582
- VersR 1998, 726
- VersR 1998, 728
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94
Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
bb) Das Berufungsgericht ist des weiteren der Auffassung, der Beklagte bzw. dessen Ehefrau seien vor Abschluß der Wahlleistungsvereinbarung bzw. vor Abgabe des Antrags nicht in hinreichender Weise über die Entgelte für die Wahlleistungen unterrichtet worden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781, 782).Die Nichtigkeit der Wahlleistungsabrede bewirkt lediglich, daß die im Rahmen des an sich wirksamen (totalen) Krankenhausvertrags erbrachten ärztlichen Leistungen nicht gesondert berechnet werden können und dem Krankenhausträger insoweit - weil dem Schutzzweck des § 7 BPflV 1986 bzw. § 22 BPflV 1995 zuwiderlaufend - für etwaige (im Vergleich zum Standard bei der Leistungserbringung im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen) "überschießende" ärztliche Leistungen auch kein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB zusteht (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO S. 782).
- BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Voraussetzung hierfür ist allerdings im allgemeinen, daß diese Vereinbarungen nach den Vorstellungen der Parteien miteinander "stehen und fallen" sollen; der maßgebliche Verknüpfungswille ist dabei aufgrund der Erklärungen und der Interessenlage der Vertragsschließenden mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln (vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Januar 1990 - VIII ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 442, 443; und vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91 - NJW 1992, 3237, 3238). - BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88
Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen …
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Voraussetzung hierfür ist allerdings im allgemeinen, daß diese Vereinbarungen nach den Vorstellungen der Parteien miteinander "stehen und fallen" sollen; der maßgebliche Verknüpfungswille ist dabei aufgrund der Erklärungen und der Interessenlage der Vertragsschließenden mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln (vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Januar 1990 - VIII ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 442, 443; und vom 9. Juli 1992 - IX ZR 209/91 - NJW 1992, 3237, 3238).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Damit hat der Gesetzgeber die Tendenz und das Programm der Gestaltung der Pflegesätze so weit umrissen, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung in einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügenden Weise bestimmen lassen (vgl. nur BVerfGE 80, 1, 20 f; 85, 97, 104 f m.w.N.). - BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83
Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Angesichts dieser Interessenlage ist der - hier unstreitig ins Auge gefaßte - totale Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag der Regelfall bei der Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistungen (BGHZ 95, 63, 67 ff; 121, 107, 110 f), der gespaltene Arzt-Krankenhaus-Vertrag dagegen der Ausnahmefall, an dessen wirksamer Vereinbarung wegen der damit einhergehenden wesentlichen Beschneidung der Rechtsstellung des Patienten in vorformulierten Vertragsklauseln oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungew hohe Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 121, 107, 112 ff). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Ausgehend von einem solchen Normverständnis konnte der Verordnungsgeber anordnen, daß Wahlleistungsvereinbarungen vor Leistungserbringung schriftlich zu treffen sind und der Patient vor Abschluß dieser Vereinbarung über die dafür anfallenden Entgelte zu unterrichten ist, ohne damit die bei Erlaß der Bundespflegesatzverordnung vom 21. August 1985 von der gesetzlichen Ermächtigung vorgegebenen Grenzen zu überschreiten (vgl. BVerfGE 58, 68, 79). - BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie …
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Angesichts dieser Interessenlage ist der - hier unstreitig ins Auge gefaßte - totale Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag der Regelfall bei der Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistungen (BGHZ 95, 63, 67 ff; 121, 107, 110 f), der gespaltene Arzt-Krankenhaus-Vertrag dagegen der Ausnahmefall, an dessen wirksamer Vereinbarung wegen der damit einhergehenden wesentlichen Beschneidung der Rechtsstellung des Patienten in vorformulierten Vertragsklauseln oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungew hohe Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 121, 107, 112 ff). - BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86
Werbung für Lohnsteuerhilfevereine
Auszug aus BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97
Damit hat der Gesetzgeber die Tendenz und das Programm der Gestaltung der Pflegesätze so weit umrissen, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung in einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügenden Weise bestimmen lassen (vgl. nur BVerfGE 80, 1, 20 f; 85, 97, 104 f m.w.N.).
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01
Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …
Zur Erbringung der ärztlichen Leistungen waren die behandelnden Belegärzte nach Maßgabe besonderer Behandlungsverträge verpflichtet (vgl. BGH, Urteile vom 14. Februar 1995 - VI ZR 272/93 - VersR 1995, 706 unter II 3 a aa m.w.N.; vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97 - NJW 1998, 1778 unter 2 a;… Genzel in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts 3. Aufl. § 93 Rdn. 4 f. m.w.N.). - BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07
Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung
Der Patient schließt einen solchen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (z.B. Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97 - NJW 1998, 1778, 1779; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2421; OLG Hamm NJW 1995, 794; OLG Karlsruhe NJW 1987, 1489; Biermann/Ulsenheimer/Weißauer NJW 2001, 3366, 3367; dies. - BGH, 16.10.2014 - III ZR 85/14
Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest …
Rn. 15 2. Aufgrund der zwischen der Versicherungsnehmerin der Klägerin und der S. Kliniken D. GmbH als Krankenhausträgerin am 12. März 2010 abgeschlossenen Wahlleistungsvereinbarung konnte der Beklagte keine gesonderte Berechnung der von ihm als Operateur erbrachten ärztlichen Leistungen "aus eigenem Recht" (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 97) vornehmen.Danach kann ein Patient unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 bis 3 KHEntgG eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen mit dem Krankenhausträger treffen und auf diese Weise - gegen Zahlung eines zusätzlichen Honorars - sicherstellen, dass ihm die persönliche Zuwendung und besondere Qualifikation und Erfahrung des von ihm gewählten liquidationsberechtigten Arztes zuteil wird ("Chefarztbehandlung"), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob er nach Art und Schwere der Erkrankung auf die Behandlung durch einen besonders qualifizierten Arzt angewiesen ist (Senatsurteile vom 19. Februar 1998 aaO S. 96 …und vom 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07, BGHZ 175, 76 Rn. 7).
Rn. 19 bb) Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG erstreckt sich eine Wahlleistungsvereinbarung, deren wirksamer Abschluss Grundlage für die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen ist (dazu Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 98), auf angestellte und beamtete Krankenhausärzte, denen der Krankenhausträger das Liquidationsrecht eingeräumt hat.
Dem Patienten geht es also darum, sich über den Facharztstandard hinaus, der bei der Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen ohnehin geschuldet ist, die Leistungen hochqualifizierter Spezialisten "hinzuzukaufen" (Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 96).
- BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15
Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …
Sowohl beim totalen Krankenhausvertrag mit Arztzusatzvertrag als auch beim gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag ist es eine Frage der Vertragsgestaltung im Einzelfall, ob der gesonderte Behandlungsvertrag, der zwischen dem Patienten und dem Wahlarzt geschlossen werden soll, bereits Gegenstand der zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten abgeschlossenen Wahlleistungsvereinbarung ist (Krankenhaus als Stellvertreter des Wahlarztes), oder ob es hierzu einer weiteren Abrede zwischen dem Arzt und dem Patienten bedarf, die auch durch konkludentes Verhalten zustande kommen kann (Fortführung des Senatsurteils vom 19. Februar 1998, III ZR 169/97, BGHZ 138, 91).Rn. 20 b) Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) stellen sämtliche Wahlleistungen zwingend Krankenhausleistungen dar, wobei die Wahlleistung Arzt zum Gegenstand hat, dass dem Patienten die Behandlung durch bestimmte leitende oder besonders qualifizierte Ärzte in jedem Fall zuteil wird, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dies in concreto aus medizinischen Gründen notwendig oder zweckmäßig ist (Senatsurteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 96 …und vom 16. Oktober 2014 - III ZR 85/14, BGHZ 202, 365 Rn. 16;… s. auch Spickhoff/Kutlu, Medizinrecht, 2. Aufl., § 17 KHEntgG Rn. 11).
Rn. 22 aa) Beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag verpflichtet sich der Krankenhausträger, alle für die stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen einschließlich der gesamten (wahl-)ärztlichen Versorgung zu erbringen (Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 96), wobei es zulässig ist, dass der Patient die im Rahmen der Behandlung erforderliche Einwilligung auf einen speziellen Arzt beschränkt (BGH…, Urteil vom 11. Mai 2010 - VI ZR 252/08, NJW 2010, 2580 Rn. 6, 9).
Rn. 23 bb) Beim gespaltenen Arzt-Krankenhaus-Vertrag beschränkt sich der Vertrag mit dem Krankenhausträger auf die Unterbringung, Verpflegung und pflegerische Versorgung, während die ärztliche Versorgung nicht zu den Pflichten des Krankenhauses gehört und die ärztlichen Leistungen nur auf Grund eines besonderen Behandlungsvertrags mit dem Arzt erbracht werden (Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 96).
Daneben kommt es zum Abschluss eines gesonderten Behandlungsvertrags zwischen dem Patienten und dem Wahlarzt, wobei es konstruktiv möglich ist, dass der gesonderte Behandlungsvertrag bereits - im Wege des Vertretergeschäfts - zugleich Gegenstand der zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten abgeschlossenen Vereinbarung über die gesonderte Erbringung und Abrechnung wahlärztlicher Leistungen ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 97 und Patt in Uleer/Miebach/Patt aaO § 17 KHEntgG Rn. 68 zur entsprechenden Konstellation bei Abschluss eines kumulativen Arztzusatzvertrags).
Denn der Vergütungsanspruch fällt nur einmal an, nämlich in der Person des Arztes (Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 96 f;… Spickhoff/Kutlu aaO § 17 KHEntgG Rn. 12).
An dessen wirksame Vereinbarung sind wegen der damit einhergehenden wesentlichen Beschneidung der Rechtsstellung des Patienten in vorformulierten Vertragsklauseln oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hohe Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 97; BGH…, Urteil vom 22. Dezember 1992 aaO S. 112 ff).
Es ist eine Frage der Vertragsgestaltung im Einzelfall, ob der gesonderte Behandlungsvertrag, der zwischen dem Patienten und dem in Aussicht genommenen Wahlarzt geschlossen werden soll, auch bereits Gegenstand der zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten abgeschlossenen Wahlleistungsvereinbarung ist (Krankenhaus als Stellvertreter für den jeweiligen Wahlarzt), oder ob es hierzu einer weiteren Abrede zwischen dem Arzt und dem Patienten bedarf (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO S. 97 für den Arztzusatzvertrag).
- BGH, 03.11.2016 - III ZR 286/15
Anspruch eines Zahnarztes gegen eines gesetzlich Versicherten auf Zahlung des …
Dieser Schutzzweck würde unterlaufen, wenn dem Zahnarzt bei einer formnichtigen Honorarvereinbarung ein entsprechender Bereicherungsanspruch oder Aufwendungsersatzanspruch nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag zustünde (siehe auch Senatsurteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 99 und vom 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02, NJW 2002, 3772 zur Rechtslage bei unwirksamen Wahlleistungsvereinbarungen und vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04, NJW 2005, 3633, 3635 zur Rechtslage bei unwirksamer Vereinbarung von Zusatzleistungen im Rahmen eines Heimvertrags).§ 1 Abs. 2 Satz 2 und § 2 Abs. 3 Satz 1 GOZ verbieten, wenn die dort genannten Kriterien nicht erfüllt sind, lediglich die Abrechnung von Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen (siehe auch Senatsurteil vom 19. Februar 1998 aaO zum Vorliegen eines Rechtsgrundes bei unwirksamer Wahlleistungsvereinbarung).
- BGH, 13.03.2025 - III ZR 40/24
Krankenhausvertrag: Nichtigkeit einer Wahlleistungsvereinbarung mit …
Darüber hinaus geht es dem Patienten, der ärztliche Wahlleistungen in Anspruch nimmt, neben einer besonderen Qualifikation auch um die persönliche Zuwendung und die Erfahrung des vom ihm gewählten Arztes (vgl. Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 96 …und vom 16. Oktober 2014 aaO Rn. 16).Sie bewirkt lediglich, dass die erbrachten ärztlichen Leistungen nur als Leistung der Klägerin im Rahmen des zwischen den Parteien - wirksam - geschlossenen Krankenhausaufnahmevertrags anzusehen sind und deshalb nicht gesondert berechnet werden können (vgl. Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 aaO S. 99 und vom 17. Oktober 2002 - III ZR 58/02, NJW 2002, 3772).
- BGH, 13.03.2025 - III ZR 426/23
Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, Liquidationsrecht, totaler …
Der Krankenhausträger kann mit dem Patienten neben allgemeinen Krankenhausleistungen wirksam vereinbaren, dass er wahlärztliche Leistungen durch angestellte oder beamtete Ärzte des Krankenhauses erbringt, ohne dass es insoweit eines Zusatzvertrags zwischen dem Patienten und dem betreffenden Arzt bedarf (sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag; Anschluss an Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91 und vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15, NJW 2016, 3027).Rn. 19 bb) Alternativ können Patient und Krankenhausträger aber auch vereinbaren, dass der Krankenhausträger zur Erbringung aller für die stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen einschließlich der gesamten wahlärztlichen Versorgung verpflichtet ist, ohne dass der Patient zusätzlich einen weiteren Vertrag über die wahlärztlichen Leistungen mit dem behandelnden Arzt schließt (sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag, vgl. Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 96…, vom 14. Januar 2016 aaO Rn. 22 mwN …und vom 13. Juni 2024 - III ZR 279/23, NJW 2024, 3517 Rn. 20; BGH, Urteil vom 18. Juni 1985 - VI ZR 234/83, BGHZ 95, 63, 67 ff).
Der Senat hat insoweit vielmehr entschieden, dass der Abschluss eines Zusatzvertrags mit dem Arzt lediglich die "konstruktive", die finanziellen Interessen des Patienten nicht berührende Folge hat, dass "der liquidationsberechtigte Arzt" die gesonderte Berechnung der wahlärztlichen Wahlleistung (auch) aus originär eigenem Recht und nicht nur aus § 328 BGB als begünstigter Dritter des Krankenhausvertrags oder als Abtretungsempfänger des Krankenhauses vornimmt (Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 aaO …und vom 14. Januar 2016 aaO Rn. 24).
Dem Patienten, der ärztliche Wahlleistungen in Anspruch nimmt, geht es dabei neben einer besonderen Qualifikation auch um die persönliche Zuwendung und die Erfahrung des vom ihm gewählten Arztes (vgl. Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 aaO S. 96und vom 16. Oktober 2014 aaO Rn. 16).
Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, kommen als Wahlärzte bestimmte "leitende oder besonders qualifizierte Ärzte" in Betracht (…Senat, Urteile vom 14. Januar 2016 aaO Rn. 20 …und vom 10. Januar 2019 aaO Rn. 15; vgl. auch Senat, Urteile vom 19. Februar 1998 aaO …und vom 16. Oktober 2014 aaO Rn. 16).
- BGH, 13.06.2024 - III ZR 279/23
Arzthonorar: Anwendbarkeit der GOÄ auf eine ambulante Operation in einer …
Rn. 20 aa) Anders als bei der stationären oder teilstationären Aufnahme, über die regelmäßig ein sogenannter totaler Krankenhausaufnahmevertrag geschlossen wird, der alle für die stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen einschließlich der gesamten (wahl-)ärztlichen Versorgung umfasst (…Senat, Urteile vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15, NJW 2016, 3027 Rn. 22 und vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97, BGHZ 138, 91, 96), ist die ambulante Behandlung auf die ärztliche Diagnostik und Behandlung beschränkt. - BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim
Zu diesen, später in § 22 Abs. 2 Satz 1 BPflV geregelten Wahlleistungen, die ebenfalls schriftlich zu vereinbaren sind, vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, das Schriftformerfordernis gelte für die Erklärungen beider Parteien, so dass nach § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB die Form grundsätzlich nur gewahrt sei, wenn alle die Wahlleistungen betreffenden Erklärungen in derselben Urkunde niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet seien (vgl. BGHZ 138, 91, 93).Die Unwirksamkeitsfolge hat der Senat auch in Fällen angenommen, in denen es an der für Wahlleistungsvereinbarungen notwendigen hinreichenden Unterrichtung fehlte (vgl. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f; BGHZ 138, 91, 94; 157, 87, 90; vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428), und zwar auch dann, wenn es neben der wahlärztlichen Leistung um die Gestellung eines besonderen Zimmers ging (…vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 aaO).
Der Senat hat jedoch bereits zu unwirksamen Wahlleistungsvereinbarungen nach § 7 BPflV i.d.F. vom 21. August 1985 (BGBl. I S. 1666) bzw. nach § 22 Abs. 2 BPflV i.d.F. vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) - auch in Bezug auf die Vereinbarung eines besonderen Zimmers - entschieden, es würde dem Schutzzweck der genannten Normen widersprechen, wenn der Krankenhausträger für Leistungen, die nicht Gegenstand einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung geworden seien, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigen Bereicherung eine "Vergütung" verlangen könnte (…Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 aaO S. 782; BGHZ 138, 91, 99; 157, 87, 97).
- BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03
Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer …
Nach der Rechtsprechung des Senats, von der abzugehen kein Anlaß besteht, ist eine Wahlleistungsvereinbarung, die ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten abgeschlossen worden ist, unwirksam (Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781 f und BGHZ 138, 91, 94).Da zwischen dem Krankenhaus M. und dem Beklagten keine wirksame Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen zustande gekommen ist, steht dem Kläger kein Vergütungsanspruch aus § 612 Abs. 2 BGB für die im Zusammenhang mit der stationären Behandlung des Beklagten erbrachten ärztlichen Leistungen zu; auch ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 BGB besteht nicht (Senatsurteil BGHZ 138, 91, 95 ff, 99).
- BGH, 19.04.2018 - III ZR 255/17
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung mit …
- BGH, 10.01.2019 - III ZR 325/17
Wahlleistungsvereinbarung mit Honorararzt: Abschließende Festlegung des Kreises …
- LG Stuttgart, 04.05.2016 - 13 S 123/15
Wirksamkeit eines Chefarztvertrages: Erweiterung des Kreises der …
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 94/10
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit …
- OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärer …
- BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02
Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten
- BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99
Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten
- AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14
Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht …
- BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98
Zulässigkeit eines Teilurteils
- BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02
Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der …
- OLG Hamburg, 15.01.2018 - 3 U 220/16
Privatärztliche Liquidation eines Chefarztes: Unzulässige Rechtsausübung bei der …
- OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07
Arztrecht - keine Vergütung des Wahlarztes für angeordnete Behandlungsmaßnahme …
- OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher …
- OLG Oldenburg, 08.07.2024 - 5 U 22/24
Erstrecken der Wahlleistungsvereinbarung kraft gesetzlicher Anordnung auf alle …
- LG Düsseldorf, 24.12.2024 - 3 S 5/24
Chefarzt darf Liquidationsrecht an Krankenhaus abtreten so dass dieses dann auch …
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 99/10
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit …
- LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen …
- BGH, 10.05.2007 - III ZR 291/06
Einzelabrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer …
- OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
Ansprüche aus einem Behandlungsvertrag aus abgetretenem Recht
- OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99
Nichtigkeit von Wahlleistungsvereinbarungen
- OLG Köln, 29.09.2020 - 9 U 32/19
Wahlleistungsvereinbarung des Universitätsklinikums Bonn unwirksam
- LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08
Christoph Broelsch
- BGH, 22.07.2004 - III ZR 355/03
Umfang der Unterrichtungspflicht eines Krankenhauses vor Abschluss einer …
- BVerwG, 09.10.2014 - 5 C 26.13
Aufwendungen; Begriff der Aufwendungen; Aufwendungsbegriff; …
- OLG Karlsruhe, 03.06.2008 - 17 U 223/07
Schadensersatz auf Grund eines Darlehensvertrages: Anspruch einer Bank gegen eine …
- OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
- LG Hamburg, 30.08.2016 - 310 O 80/15
Honoraranspruch des Wahlarztes: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei …
- OLG Karlsruhe, 30.03.2023 - 13 U 632/20
Zahlung einer Honorarforderung für die Erbringung ärztlicher Wahlleistungen; …
- OLG Köln, 24.11.2003 - 5 U 107/03
Arztrecht - Anforderungen an die Wahrung der nach § 22 BPflVO vorgeschriebenen …
- OLG Hamm, 22.01.2015 - 17 U 143/14
Außerordentliche Kündigung einer Vereinbarung für interne Schulung, Beratung und …
- LG München I, 24.02.2014 - 9 S 9168/13
Keine Berechtigung zur Liquidation wahlärztlicher Haupleistungen durch einen vom …
- OLG Hamm, 08.09.2004 - 3 U 90/04
- LG Göttingen, 05.08.2002 - 6 S 354/01
Form; Formvorschriften; Gebührenordnung; GOÄ; Krankenhaus; …
- OLG München, 14.12.2011 - 7 AktG 3/11
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen …
- OLG München, 07.08.2008 - 1 U 4979/07
Krankenhausvertrag: Abgrenzung zwischen Wahlleistungsvereinbarung und …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 K 2583/07
Liquidationserlöse aus wahlärztlichen Leistungen keine Einkünfte aus …
- LG Wuppertal, 27.08.2015 - 9 S 52/15
Bezahlung eines Eigenanteils für die privatzahnärztliche Behandlung i.R.d. …
- OLG München, 05.08.2008 - 5 U 5228/07
Treuhandvermittelter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Persönliche …
- OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 15 U 18/08
Haftungslage bei "gespaltenem Krankenhausaufnahmevertrag"; Aufklärungspflicht …
- AG Berlin-Charlottenburg, 06.07.2017 - 203 C 185/17
Krankenhausbehandlungsvertrag: Nichtigkeit der Wahlleistungsvereinbarung wegen …
- FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
In Fällen des Zigarettenschmuggels kommt ein Erlass der nacherhobenen Tabaksteuer …
- OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 1 U 157/02
Pflegevertrag mit gesetzlich Krankenversichertem: Fehlende Vergütungsregelung
- OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 65/97
Mitentscheidungsbefugnis eines Patienten über eine operative Behandlung eines …
- OLG Köln, 04.04.2001 - 5 U 165/00
- LG Duisburg, 22.11.2000 - 11 (21) S 92/00
- LG Meiningen, 07.02.2002 - 1 O 100/01
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