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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,907
BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1998,907)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1998,907)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1998,907)
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Griechische St. Salvator Kirche

Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    St. Salvator Kirche

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schutz der Kirche - Stellung - Freiheit - Kirchengutsgarantie - Religionsgesellschaften - Organisationsform - Kirchliche Vermögensrechte - Selbstverständnis der Kirche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung, die Kirche St. Salvator in München an den Freistaat Bayern "herauszugeben"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung, die Kirche St. Salvator in München an den Freistaat Bayern "herauszugeben"

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 100
  • NJW 1997, 2671
  • NJW 1999, 2430 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 753
  • DVBl 1999, 693
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Als inländische juristische Person des Privatrechts, deren Zweck die Pflege und Förderung des (altkalendarischen) griechisch-orthodoxen Bekenntnisses und die Verkündigung des Glaubens ihrer Mitglieder ist, ist der Beschwerdeführer Träger des Grundrechts der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 70, 138 ; stRspr).

    Die angegriffenen Entscheidungen können vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden (vgl. BVerfGE 70, 138 m. w. N. - stRspr).

    Die dem Grundgesetz inkorporierten Kirchenartikel der Weimarer Verfassung bilden mit diesem Grundgesetz ein organisches Ganzes (vgl. BVerfGE 19, 226 ; 53, 366 ; 70, 138 ).

    Zudem ist auch hier der Zusammenhang der Kirchengutsgarantie mit der Gewährleistung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 137 Abs. 3 WRV von Bedeutung, die nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt ist (vgl. BVerfGE 70, 138 m. w. N.).

    Dies entspricht auch dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht aus Art. 137 Abs. 3 WRV, das bei der Konkretisierung von Nutzungsrechten von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfGE 70, 138 ).

    Daß ein staatliches Gericht ohne weiteres von seiner Kompetenz zur Auslegung und Anwendung kirchlichen Rechts ausgeht, ist im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und den Grundsatz der Neutralität zwar nicht frei von Bedenken (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 70, 138 ).

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88

    Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Insoweit wird Art. 4 Abs. 2 GG durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV konkretisiert (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 83, 341 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1088/88 und 1/89 -, DVBl 1992, S. 1020 ).

    Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet kirchliche Vermögensrechte in ihrem Bestand und nach Maßgabe ihrer vorhandenen rechtlichen Qualitäten, erweitert sie aber nicht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 28. Februar 1992, DVBl 1992, S. 1020 ; auch BVerfGE 18, 392 ).

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 49 Die Herausgabe von zu Glaubenszwecken genutztem Kirchenraum könne nur von denjenigen Kirchen verweigert werden, die Körperschaften des öffentlichen Rechts seien (Hinweis auf BVerfGE 66, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in anderem Zusammenhang auf die Bedeutung des kirchlichen Vermögens für die Entfaltung der Selbstbestimmung im Sinne von Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV hingewiesen (vgl. BVerfGE 66, 1 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 102 c) Ein Widerruf der Gebrauchsüberlassung, der, wie hier, nur auf die weitere Verwirklichung des Stifterwillens abstellt, ist keine mit dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen und Bekenntnissen (vgl. BVerfGE 93, 1 m. w. N.) unvereinbare Einmischung in eine rein innerkirchliche Streitigkeit.
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Ob eine "Umverteilung" aus diesen Erwägungen heraus mit dem Grundsatz der Neutralität oder der Parität (vgl. BVerfGE 32, 98 m. w. N.) vereinbar gewesen wäre, bedarf deshalb keiner Erörterung.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Daß ein staatliches Gericht ohne weiteres von seiner Kompetenz zur Auslegung und Anwendung kirchlichen Rechts ausgeht, ist im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und den Grundsatz der Neutralität zwar nicht frei von Bedenken (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 70, 138 ).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet kirchliche Vermögensrechte in ihrem Bestand und nach Maßgabe ihrer vorhandenen rechtlichen Qualitäten, erweitert sie aber nicht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 28. Februar 1992, DVBl 1992, S. 1020 ; auch BVerfGE 18, 392 ).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Rückwirkende Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62

    Kirchenlohnsteuer I

  • VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798

    St. Salvator (München)

  • BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvR 934/19

    Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung - Erfolgreiche …

    Rn. 182 bb) (1) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne des religiösen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 99, 100 ; 137, 273 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum Grundauftrag der Religionsgemeinschaft dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 137, 273 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG gilt das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für inländische juristische Personen, wenn ihr Zweck die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 99, 100 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …

    Andererseits wird der Gewährleistungsgehalt des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG durch Art. 140 GG in Verbindung mit den inkorporierten Artikeln der Weimarer Reichsverfassung institutionell konkretisiert und ergänzt (BVerfGE 99, 100 , vgl. auch BVerfGE 33, 23 ; 42, 312 ; 83, 341 ; 125, 39 ;… vgl. auch Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV/2, 1. Aufl. 2011, § 119, S. 1167).

    Die Weimarer Kirchenartikel sind also auch ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit der korporierten Religionsgesellschaften (vgl. BVerfGE 125, 39 ; vgl. auch BVerfGE 102, 370 , zu Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV und BVerfGE 99, 100 , zu Art. 138 Abs. 2 WRV).

    Rn. 95 bb) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 unter Bezugnahme auf BVerfGE 24, 236 ; 53, 366 ; 57, 220 ; vgl. auch BVerfGE 99, 100 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ).

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