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Rechtsprechung
   BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,889
BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05 (https://dejure.org/2006,889)
BAG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 9 AZR 229/05 (https://dejure.org/2006,889)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 (https://dejure.org/2006,889)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

  • openjur.de

    Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer; Darlegungslast

  • Judicialis

    SGB IX § 84; ; SGB IX § 81; ; SGB IX § 28; ; SGB V § 74; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung zur stufenweisen Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Voraussetzungen der besonderen Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben; Auslegung des Begriffs "Beschäftigung"; Abhängigkeit der Art der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Bestimmtheitsgebot; Schwerbehindertenrecht; Beschäftigungsanspruch - Wiedereingliederung; Schwerbehinderung; Beschäftigung; Darlegungslast; Ärztliche Bescheinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Wiedereingliederung, Allgem. Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stufenweise Wiedereingliederung in den Job nicht uneingeschränkt durchführbar - Schwerbehinderter Kellner muss nicht rehabilitiert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 252
  • NZA 2007, 91
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    a) Das Wiedereingliederungsverhältnis ist nicht auf die für Arbeitsverhältnisse typische Leistungsbeziehung "Arbeit gegen Lohn" gerichtet (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140); der Arbeitnehmer unterliegt nicht seiner ursprünglichen Arbeitspflicht.

    Diese haben weder einen Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX noch ist der Arbeitgeber verpflichtet, generell deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140).

    Dabei muss sich die Prognose nicht zwingend auf das Ziel der Wiederherstellung der vollen Arbeitstätigkeit richten, auch wenn dies regelmäßig verfolgt wird (vgl. dazu BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens des Klägers, hinreichend bestimmt ist (10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Da der schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsteht, kann er auch ohne vorherige Vertragsänderung gerichtlich verfolgt werden (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105).

    Ein Anspruch auf Beschäftigung nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX setzt voraus, dass der nach allgemeinem Recht darlegungsbelastete Arbeitnehmer (vgl. Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht eine ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Arztes vorlegt, aus der sich Art und Weise der empfohlenen Beschäftigung, Beschäftigungsbeschränkungen, Umfang der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Dauer der Maßnahme ergeben.

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Eine "Teilarbeitsunfähigkeit" ist dem geltenden Arbeits- und Sozialrecht unbekannt; der Arbeitgeber ist nach § 266 BGB grundsätzlich nicht verpflichtet, eine nur eingeschränkt angebotene Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272).

    Entgeltansprüche entstehen nicht (vgl. BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272; LSG NRW 28. März 2006 - L 1 AL 8/06 - juris).

    Er kann die Arbeit abbrechen, wenn nachteilige gesundheitliche Folgen zu erkennen oder zu befürchten sind (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die damit verbundenen Tätigkeiten wegen Art oder Schwere seiner Behinderung wahrzunehmen, kann er Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Das gilt auch für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 iVm. Abs. 5 Satz 3 SGB IX; der Arbeitgeber muss nicht vorab auf Zustimmung verklagt werden (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - BAGE 108, 77).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Ist der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die damit verbundenen Tätigkeiten wegen Art oder Schwere seiner Behinderung wahrzunehmen, kann er Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45; 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Die Verrichtung von weisungsabhängiger Arbeit in einem Arbeitsverhältnis ist nicht notwendige Voraussetzung, um beschäftigt zu sein (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 ABR 50/99 - BAGE 98, 151; 16. April 2003 - 7 ABR 27/02 - BAGE 106, 57).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Den Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme knüpft der Kläger an den Erlass eines zu seinen Gunsten ergehenden Urteils (vgl. Senat 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - BAGE 110, 356).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Kann der Schwerbehinderte wegen Art oder Schwere seiner Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die vertraglich geschuldete Arbeit nicht oder nur noch teilweise leisten, so hat er Anspruch auf entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 462/92

    Urlaub und Wiedereingliederungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05
    Darüber, wie der Plan in den betrieblichen Alltag umzusetzen ist, haben sich die Parteien unter Berücksichtigung der aktuellen Leistungsfähigkeit jeweils zu verständigen (vgl. Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 325/96 - EEK I/1219; 19. April 1994 - 9 AZR 462/92 - AP SGB V § 74 Nr. 2 = EzA SGB V § 74 Nr. 2).
  • BAG, 27.06.2001 - 7 ABR 50/99

    Wahlrecht von Rehabilitanden zur Schwerbehindertenvertretung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 12 Sa 566/04

    Anspruch auf Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Menschen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 8/06

    Arbeitslosenversicherung

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 325/96

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungerklärung - Anspruch auf …

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer …

    Vielmehr ist das Wiedereingliederungsverhältnis ein Vertragsverhältnis eigener Art (sui generis), zu dessen Begründung es einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedarf, wobei für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit gilt (…vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - Rn. 12 und 19; 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - zu II 3 der Gründe, BAGE 69, 272; vgl. auch BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 23 mwN, BAGE 118, 252).

    In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitzuwirken und eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person entsprechend den Angaben im ärztlichen Wiedereingliederungsplan zu beschäftigen (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 22, 24 ff., 34, BAGE 118, 252).

    Die Bescheinigung muss eine Prognose enthalten, wann "voraussichtlich" die Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgt (vgl. auch BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 118, 252).

    Kein Anspruch besteht auf eine Mitwirkung an einer nur therapeutischen Erprobung, ohne dass in absehbarer Zeit das "Ob" und "Wie" einer möglichen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ersichtlich wären (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 34, BAGE 118, 252).

    Auch die Befähigung zu einer nach Art, Dauer, zeitlicher und räumlicher Lage veränderten Arbeitstätigkeit kann stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sein (vgl. zu einer Vorgängerfassung der Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 35 mwN, BAGE 118, 252).

    Ebenso muss der Arzt eine Prognose zur Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nach Durchführung der Maßnahme abgeben (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 36, BAGE 118, 252).

    Andernfalls kann er nicht beurteilen, ob er an der stufenweisen Wiedereingliederung mitwirken muss oder wegen der Art oder der voraussichtlichen Dauer der Maßnahme berechtigt ist, sie als unzumutbar iSv. § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX aF abzulehnen (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 37, BAGE 118, 252).

    Zwar ist anerkannt, dass der ärztliche Wiedereingliederungsplan bei gerichtlicher Geltendmachung des Beschäftigungsanspruchs nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX aF noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht ergänzt werden kann (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 31, BAGE 118, 252).

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens der klagenden Partei muss die Erfüllung der Voraussetzungen des Anspruchs festgestellt werden können (…vgl. Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 110/07 - Rn. 14, BAGE 124, 203; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 14, BAGE 118, 252).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …

    Es gilt für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 23, 33, BAGE 118, 252).
  • BSG, 16.05.2024 - B 1 KR 7/23 R

    Stufenweise Wiedereingliederung - weder Leistung zur medizinischen Rehabilitation …

    Auch wenn die Arbeitsfähigkeit im Verlauf der Erkrankung bereits teilweise wiederhergestellt ist, besteht für den Arbeitnehmer weder eine Pflicht zu einer entsprechenden Teilleistung (zur fehlenden sozialrechtlichen Verpflichtung BT-Drucks 11/2237 S 192 zu § 82 SGB V) noch ist der Arbeitgeber zur Annahme einer angebotenen Teilleistung verpflichtet (vgl BAG vom 29.1.1992 - 5 AZR 37/91 = BAGE 69, 272, 276; BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 23; BAG vom 2.11.2016 - 10 AZR 596/15 - BAGE 157, 153 RdNr 31).

    § 74 SGB V gibt allerdings dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Wiedereingliederungsanspruch gegen den Arbeitgeber (zu § 74 SGB V BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 33; zur Ausnahme nach § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Arbeitnehmer BAG vom 13.6.2006, aaO, RdNr 26; BAG vom 16.5.2019 - 8 AZR 530/17 - BAGE 166, 379 RdNr 20; zur Obliegenheit des Arbeitgebers im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - juris RdNr 25, 29 sowie Düwell, NZA 2020, 767, 769)..

    Rn. 30 Der Beitrag der KK erschöpft sich darin, dass die den versicherten Arbeitnehmer behandelnden Vertragsärzte als Leistungserbringer für die KK die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung und Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten als Grundlage des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur vereinbarenden Wiedereingliederungsverhältnisses feststellen (zum Wiedereingliederungsplan als Voraussetzung für einen Anspruch auf Vereinbarung eines Wiedereingliederungsverhältnisses BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 31; BAG vom 16.5.2019 - 8 AZR 530/17 - BAGE 166, 379 = juris RdNr 23), was Bestandteil der Krankenbehandlung ist (dazu auch oben RdNr 23 f).

    Die Umsetzung der ärztlichen Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung im Betrieb des Arbeitgebers ist Gegenstand der Wiedereingliederungsvereinbarung und der zu ihrer Umsetzung notwendigen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 19).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 100/15

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - stufenweise …

    Auch die Befähigung zu einer nach Art, Dauer, zeitlicher und räumlicher Lage veränderten Arbeitstätigkeit kann Eingliederung in das Erwerbsleben sein (BAG, Urteil vom 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05).
  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13

    Zulässigkeit der teilweisen Rücknahme der Berufung

    Es gilt für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 23, 33, BAGE 118, 252).

    Diese haben weder einen Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX noch ist der Arbeitgeber verpflichtet, generell deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252).

    Prognose darüber vorlegt, ob und ab wann mit einer Wiederherstellung der vollen oder teilweise Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252;… ErfK/Rolfs 16. Aufl. § 81 SGB IX Rn. 9).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, muss zumindest die Art der begehrten Beschäftigung durch Auslegung des Antrags ggf. unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens der klagenden Partei feststellbar sein (…vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1;… siehe auch 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 25; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 14, BAGE 118, 252; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 114, 299).

    ihr Zutritt zum Betrieb gewähren, die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben übertragen und den Zugriff auf die sachlichen und personellen Mittel eröffnen, die zur tatsächlichen Ausübung der Arbeitsleistung als Kulturagentin erforderlich sind (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 18, BAGE 118, 252).

  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …

    dazu etwa BAG 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 = AP § 81 SGB IX Nr. 12 = NZA 2007, 91 = EzA § 81 SGB IX Nr. 13 = ZTR 2007, 205 [B.II.2 b, cc.
  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des …

    Diese Anforderung ist auch erfüllt, wenn der Antrag durch Auslegung, insbesondere unter Heranziehung der Klageschrift und des sonstigen Vorbringens der klagenden Partei, hinreichend bestimmt ist (…BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44, BAGE 152, 1; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 14, BAGE 118, 252).
  • BSG, 16.05.2024 - B 1 KR 4/23 R

    Erstattung von Kosten für Fahrten eines Versicherten zur Arbeitsstelle während …

    Auch wenn die Arbeitsfähigkeit im Verlauf der Erkrankung bereits teilweise wiederhergestellt ist, besteht für den Arbeitnehmer weder eine Pflicht zu einer entsprechenden Teilleistung (zur fehlenden sozialrechtlichen Verpflichtung BT-Drucks 11/2237 S 192 zu § 82 SGB V) noch ist der Arbeitgeber zur Annahme einer angebotenen Teilleistung verpflichtet (vgl BAG vom 29.1.1992 - 5 AZR 37/91 - BAGE 69, 272, 276; BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 23; BAG vom 2.11.2016 - 10 AZR 596/15 - BAGE 157, 153 RdNr 31).

    § 74 SGB V gibt allerdings dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Wiedereingliederungsanspruch gegen den Arbeitgeber (zu § 74 SGB V BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 33; zur Ausnahme nach § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Arbeitnehmer BAG vom 13.6.2006, aaO, RdNr 26; BAG vom 16.5.2019 - 8 AZR 530/17 - BAGE 166, 379 RdNr 20; zur Obliegenheit des Arbeitgebers im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - juris RdNr 25, 29 sowie Düwell, NZA 2020, 767, 769)..

    Rn. 32 Der Beitrag der KK erschöpft sich darin, dass die den versicherten Arbeitnehmer behandelnden Vertragsärzte als Leistungserbringer für die KK die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung und Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten als Grundlage des zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur vereinbarenden Wiedereingliederungsverhältnisses feststellen (zum Wiedereingliederungsplan als Voraussetzung für einen Anspruch auf Vereinbarung eines Wiedereingliederungsverhältnisses BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 31; BAG vom 16.5.2019 - 8 AZR 530/17 - BAGE 166, 379 = juris RdNr 23), was Bestandteil der Krankenbehandlung ist (dazu auch oben RdNr 23 f).

    Die Umsetzung der ärztlichen Empfehlungen zur stufenweisen Wiedereingliederung im Betrieb des Arbeitgebers ist Gegenstand der Wiedereingliederungsvereinbarung und der zu ihrer Umsetzung notwendigen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (vgl BAG vom 13.6.2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252 RdNr 19).

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 27/16 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte …

  • LAG Hessen, 07.08.2017 - 7 Sa 232/17

    Durch die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung einer …

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 15 Sa 1700/17

    Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung - schwerbehinderter Arbeitnehmer - …

  • ArbG Dortmund, 27.03.2014 - 6 Ca 3695/11

    Zahlungsanspruch eines Lehrers auf Annahmeverzugsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23

    Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter …

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 13 Sa 73/14

    Berufsschulbesuch während Arbeitsunfähigkeit - Fortzahlung der …

  • LSG Bayern, 25.04.2018 - L 13 R 64/15

    Zahlung von Übergangsgeld während einer stufenweisen Wiedereingliederung

  • LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20

    Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während stufenweiser …

  • VG Wiesbaden, 15.09.2008 - 8 L 904/08

    Beschäftigungsanspruch nach Wiedereingliederung bei anderer Dienststelle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23

    Krankheitsbedingte Kündigung einer nach § 2 Abs. 3 SGB 9 2018 gleichgestellten …

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge - …

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • ArbG Düsseldorf, 29.11.2011 - 2 Ca 963/11

    Leidensgerechte Beschäftigung, Klageantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2013 - 8 Sa 512/12

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer - Umgestaltung der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 208/21

    Schadensersatz wegen verspäteter Wiedereingliederung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 5 Sa 243/15

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Schwerbehinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.01.2008 - 11 Sa 579/07

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Sachverständigengutachten

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 Sa 192/16

    Fristlose Kündigung wegen Verweigerung amtsärztlicher Untersuchung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2017 - 5 Sa 75/17

    Außerordentliche Kündigung - Meldung eines Arbeitsunfalls - Angebot der …

  • OVG Thüringen, 30.10.2015 - 2 EO 201/14

    Verpflichtung zum behindertengerechten Umbau eines Schulgebäudes im …

  • ArbG Mönchengladbach, 12.11.2021 - 5 Ca 1138/21
  • ArbG Mönchengladbach, 16.05.2025 - 5 Ca 847/24

    Bestand eines Arbeitsverhältnisses nach dem Ausspruch mehrerer Kündigungen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 5 Sa 184/07

    Schwerbehinderter, Krankenpfleger, Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz, …

  • VG Potsdam, 31.01.2014 - 2 L 33/13

    Deutsche Telekom AG - Zuweisung von Beamten zu VCS GmbH - Laufbahnwechsel

  • ArbG Köln, 11.07.2019 - 5 Ca 587/19
  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6437/09

    Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen, …

  • ArbG Düsseldorf, 17.03.2010 - 4 Ca 6436/09

    Allein die arbeitsvertragliche Möglichkeit, Rufbereitschaften anzuordnen, …

  • ArbG Mönchengladbach, 25.03.2022 - 4 Ca 34/22

    Betriebsbedingte Kündigung - vorläufige Weiterbeschäftigung - grob fehlerhafte …

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