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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22584
BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13 (https://dejure.org/2015,22584)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13 (https://dejure.org/2015,22584)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13 (https://dejure.org/2015,22584)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 19 Abs. 3 GG; § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 97 Abs. 5 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 353b Abs. 3a StGB; § 334 StGB
    Durchsuchung und Beschlagnahme in Redaktionsräumen eines Presseorgans (Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Geheimnisverrats eines Polizeibeamten gegenüber einem Journalisten; Grundrecht der Pressefreiheit; Schutzbereich; Recht auf Geheimhaltung der ...

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafverfolgung als Druckmittel gegen Journalist:innen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei einem Journalisten nicht mal nur so….

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zu schnell durchsucht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung von Redaktionsräumen und der Wohnungen von Journalisten verfassungswidrig wenn diese der Aufklärung von Straftaten durch Informanten dienen

  • zeit.de (Pressemeldung, 28.08.2015)

    Pressefreiheit: Schutz von Informanten gestärkt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pressefreiheit gestärkt - Durchsuchung bei Berliner Morgenpost war verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsuchung bei der Presse - und der Beschlagnahmeschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Presseorganen nicht zur Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen

  • boorberg.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Durchsuchung der Berliner Morgenpost verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pressefreiheit gestärkt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Informantenschutz der Presse gestärkt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durchsuchung von Redaktions- und Privaträumen von Journalisten darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen - Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen Störung redaktioneller Arbeit und möglicher einschüchternder Wirkung ...

Besprechungen u.ä.

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung bei Medienorganen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3430
  • K&R 2015, 648
  • ZUM 2016, 285
  • afp 2015, 419
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7 198 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).

    Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (BVerfGE 117, 244 ).

    Dies greift in besonderem Maße in die vom Grundrecht der Pressefreiheit umfasste Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit ein, aber auch in ein etwaiges Vertrauensverhältnis zu Informanten (vgl. BVerfGE 117, 244 m.w.N.).

    Die Bestimmungen der StPO mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt; sie müssen allerdings ihrerseits im Lichte dieser Grundrechtsverbürgung gesehen werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Auch dann, wenn der in § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO normierte strafprozessuale Beschlagnahmeschutz für Mitarbeiter von Presse und Rundfunk nicht anwendbar ist, weil ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, bleibt aber Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für die Auslegung und Anwendung der strafprozessualen Normen über Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die in Redaktionen oder bei Journalisten durchgeführt werden, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind danach verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 117, 244 ).

    Erforderlich sind insoweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine den Beschlagnahmeschutz gemäß § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO entfallen lassende Straftat (vgl. BVerfGE 117, 244 ).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7 198 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).

    Eine freie Presse ist daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).

    Die Bestimmungen der StPO mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt; sie müssen allerdings ihrerseits im Lichte dieser Grundrechtsverbürgung gesehen werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Es bedarf einer Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit und des durch die einschränkenden Vorschriften geschützten Rechtsgutes, die in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings keine abschließenden Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Eine freie Presse ist daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings keine abschließenden Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind danach verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Die Bestimmungen der StPO mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt; sie müssen allerdings ihrerseits im Lichte dieser Grundrechtsverbürgung gesehen werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).

    Es bedarf einer Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit und des durch die einschränkenden Vorschriften geschützten Rechtsgutes, die in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).

    Auch dann, wenn der in § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO normierte strafprozessuale Beschlagnahmeschutz für Mitarbeiter von Presse und Rundfunk nicht anwendbar ist, weil ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, bleibt aber Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für die Auslegung und Anwendung der strafprozessualen Normen über Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die in Redaktionen oder bei Journalisten durchgeführt werden, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Die maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz der Presse bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen durch die Strafverfolgungsbehörden sind geklärt (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings keine abschließenden Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

    Auch dann, wenn der in § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO normierte strafprozessuale Beschlagnahmeschutz für Mitarbeiter von Presse und Rundfunk nicht anwendbar ist, weil ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, bleibt aber Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für die Auslegung und Anwendung der strafprozessualen Normen über Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die in Redaktionen oder bei Journalisten durchgeführt werden, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, NJW 2011, S. 1859 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7 198 ; 77, 65 ; 117, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen …

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, NJW 2014, S. 3085 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 1089/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der …

  • BVerfG, 03.11.2025 - 1 BvR 259/24

    Durchsuchung bei einem Redakteur unter Verletzung der Rundfunkfreiheit …

    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt eine Durchsuchung in den Räumen eines Rundfunkunternehmens - ebenso wie die Durchsuchung von Presseräumen - insbesondere wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 1089/13 -, Rn. 15 …und vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 2480/13 -, Rn. 16).

    Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 1089/13 -, Rn. 18).

    Es bedarf einer Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheiten und des durch die einschränkenden Vorschriften geschützten Rechtsgutes, die in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 1089/13 -, Rn. 18).

    Andererseits hat er ein Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 StPO wiederum für den Fall der strafrechtlichen Verstrickung des Zeugen oder der Sache ausgeschlossen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 1089/13 -, Rn. 18).

    Ein Verstoß hiergegen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2015 - 1 BvR 1089/13 -, Rn. 19).

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