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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - I-6 U 296/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41812
OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - I-6 U 296/14 (https://dejure.org/2015,41812)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2015 - I-6 U 296/14 (https://dejure.org/2015,41812)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2015 - I-6 U 296/14 (https://dejure.org/2015,41812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    Nach der Auslegung des EuGH (Urteil vom 13.12.2001 - Rs. C-481/99 - Heininger) war (nur) ein lmmobiliendarlehensvertrag, der als Haustürgeschäft abgeschlossen wurde, nach Art. 5 der RL 85/577/EWG vom 20.12.1985 (Haustürgeschäfte-RL) widerrufbar.

    Zum anderen hat zwar der deutsche Gesetzgeber die aufgrund des vorgenannten Urteils des EUGH vom 13.12.2001, Rs. C-481/99- Heininger, erforderliche Korrektur des deutschen Rechts, das bis dahin für alle Immobiliendarlehensverträge keinerlei Widerrufsrecht vorsah, zum Anlass genommen, ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nur für die Immobiliendarlehensverträge einzuführen, die im Rahmen eines Haustorgeschäfts abgeschlossen worden sind, sondern dieses Widerrufsrecht auf alle anderen Arten von Immobiliendarlehensverträge auszudehnen.

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    Aufgrund der in § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV a.F. angeordneten Gesetzlichkeitsfiktion stehen nur etwaige in dem Muster vorhandene Fehler, die eigentlich den Anforderungen des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. nicht genügen, dem Beginn der Widerrufsfrist nicht entgegen (BGH, Urteil vom 18.03.2014 - II ZR 109/13, Rz. 15).

    Offenbleiben kann dabei, ob mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen schon allein die Tatsache, dass der Verwender die Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat, der Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-lnfoV a.F. entgegensteht (BGH…, Urteil vom 28.06.2011 -XI ZR 349/10, Rz. 39) oder ob gewisse inhaltliche Korrekturen, die sich darin erschöpfen, die Musterbelehrung an die Gesetzeslage anzupassen, noch unschädlich sind (in diesem Sinne wohl BGH, Urteil vom 18.03.2014 -II ZR 109/13, Rz. 18 f).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    10 a) Verwendet der Unternehmer in der Widerrufsbelehrung für die Information über den Beginn der Widerrufsfrist nur die Formulierung, "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", informiert er den Verbraucher nicht richtig über den nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist, weil der Verbraucher darüber im Unklaren gelassen wird, von welchen weiteren Voraussetzungen der Fristbeginn noch abhängen solle (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, Rz. 34).

    Offenbleiben kann dabei, ob mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen schon allein die Tatsache, dass der Verwender die Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat, der Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-lnfoV a.F. entgegensteht (BGH, Urteil vom 28.06.2011 -XI ZR 349/10, Rz. 39) oder ob gewisse inhaltliche Korrekturen, die sich darin erschöpfen, die Musterbelehrung an die Gesetzeslage anzupassen, noch unschädlich sind (in diesem Sinne wohl BGH…, Urteil vom 18.03.2014 -II ZR 109/13, Rz. 18 f).

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    Die Grenze einer unschädlichen Abweichung wird jedenfalls dann überschritten, wenn im Hinblick auf die Änderung die verwendete Widerrufsbelehrung anders als die Musterbelehrung dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB a.F. nicht mehr genügt (BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10, Rz. 17).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    14 Mit dem gemäß § 495 Abs. 1 BGB a.F. dem Verbraucher eingeräumten Widerrufsrecht soll seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Vertragsentscheidung insoweit geschützt werden, als ihm wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung und Tragweite des Darlehensvertrags die Gelegenheit gegeben wird, dass Darlehensangebot noch einmal zu überdenken (BGH, Urteil vom 28.05.2013- XI ZR 6/12, Rz. 21).
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97

    Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    In dem mit Beschluss vom 27.02.1997 - XI ZB 3/97 entschiedenen Fall ging es dem Kläger mit der Feststellung der Unwirksamkeit einer von Seiten der Bausparkasse erklärten Kündigung gerade darum, sich gegen die im Falle einer wirksamen Kündigung sofort fällige Rückzahlung des Darlehens zur Wehr zu setzen.
  • OLG München, 21.10.2013 - 19 U 1208/13

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    Dadurch werden bei dem Leser Zweifel geweckt, ob in seinem Einzelfall überhaupt die angegebene Frist von 2 Wochen gilt (vgl. OLG München, Urteil vom 21.10.2013 - 19 U 1208/13, Rz. 37).
  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    So ist z.B. die Wandlung [heute: der Rücktritt] eines Kaufvertrags unzulässig, wenn im Zeitpunkt der Erklärung der Wandlung die Kaufsache gar nicht mehr mangelbehaftet ist (BGH, Urteil vom 22.02.1984 - VIII ZR 316/82, NJW 1984, S. 2287, 2288).
  • BGH, 10.03.2015 - XI ZR 121/14

    Bemessung des Gesamtstreitwerts in Fällen finanzierter Kapitalanlagegeschäfte im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    Der Streitwertbeschluss vom 10.03.2015 - XI ZR 121/14 bezieht sich auf ein Verfahren, in dem der Kläger nach der Erklärung eines Widerrufs nach dem Haustürwiderrufgesetz begehrte festzustellen, dass ihn aus den Darlehensvertrag keinerlei Verpflichtungen treffen, also auch keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehensvaluta.
  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08

    Zulässigkeit der Feststellung der Unwirksamkeit des Widerrufs eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
    Zwar ist es gemäß § 256 Abs. 1 ZPO unzulässig, einzelne Vorfragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand des Feststellungsbegehrens zu machen (BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - XI ZR 37/08).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …

  • OLG Hamburg, 26.05.2015 - 13 W 38/15
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Insoweit schließe sich das Landgericht den Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 10.11.2015, Az. I-6 U 296/14, an.
  • LG Freiburg, 04.05.2016 - 5 O 27/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ausübung des Widerrufsrechts zwecks …

    Ob die Fußnote 2 ("Bitte Frist im Einzelfall prüfen") ebenfalls gegen das Deutlichkeitsgebot verstößt (…so etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012, 4 U 194/11, juris Tz. 27; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2015, 6 U 296/14, juris Tz. 11 oder OLG München, Urt. v. 21.10.2013, 19 U 1208/13, juris Tz. 37 und 41) bedarf hier keiner Entscheidung.

    Das gilt auch für das Widerrufsrecht nach § 495 BGB a.F. (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2016, 409, 412 f. und OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2015, 6 U 148/14 , juris Tz. 43 ff.; ebenso im Ergebnis auch OLG Celle, Urt. v. 02.12.2015, 3 U 108/15, juris Tz. 53 f.; OLG Dresden, Urt. v. 11.06.2015, 8 U 1760/14, juris Tz. 36; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.09.2015, 23 U 24/15, juris Tz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.02.2016, 17 U 77/15, juris Tz. 36 ff.; a.A. etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016, 6 U 296/14, Tz. 21 ff., aber auch LG Freiburg [1.

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 17 U 83/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Rn. 30 cc) Ein Fall unzulässiger Rechtsausübung gemäß § 242 BGB liegt nicht vor (a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2015, I-6 U 296/14).

    Eine solche Situation ergibt sich bei der Ausübung des Widerrufsrechts mit dem Ziel, bessere Zinskonditionen zu erreichen, nicht (a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2015, I-6 U 296/14).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 6 W 99/15

    Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld

    Zwar ist der Streitwert einer Feststellungsklage, mit der festgestellt werden soll, dass ein Darlehensvertragsverhältnis durch einen Widerruf beendet worden ist, gemäß §§ 48 Abs. 1 GKG, 3, 9 Satz 1 ZPO nach der auf den 3, 5 fachen Jahresbetrag begrenzten Summe der noch ausstehenden Vertragszinsen zu berechnen, weil das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden in der Regel dahin geht, sich von der Verpflichtung zur Zahlung von Vertragszinsen für die Zeit nach der Rückabwicklung zu befreien (Beschluss des Senats vom 10.11.2015 - I-6 U 296/14, Rz. 3).
  • LG Mönchengladbach, 16.02.2016 - 3 O 153/15
    Des Weiteren können die Erwägungen des OLG Düsseldorf aus dem Beschluss vom 10.11.2015 (I-6 U 296/14) vorliegend nicht herangezogen werden.
  • LG Wuppertal, 12.01.2016 - 2 O 169/15

    Kein Darlehens-Widerrufsrecht zu vertragsfremdem Zweck

    Dieser ist nach der Höhe der im Zeitpunkt der Klagerhebung bis zum Ende des Festzinszeitraums ausstehenden Vertragszinsen zu bemessen, da bei Bestehen eines Rückabwicklungsverhältnis die Verpflichtung des Klägers zur Zahlung von Zinsen für die Zeit nach einer im Rahmen der Rückabwicklung erfolgten Rückzahlung der Darlehensvaluta entfallen würde (vgl. OLG, Beschl. v. 10.11.2015 - I-6 U 296/14).
  • LG Wuppertal, 26.11.2015 - 4 O 274/15
    Rn. 24 Das Oberlandesgericht Düsseldorf führt im Beschluss vom 10.11.2015, Az. I-6 U 296/14, jeweils mit weiteren Nachweisen, aus:.
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