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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10662
BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15 (https://dejure.org/2016,10662)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2016 - 2 C 14.15 (https://dejure.org/2016,10662)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 (https://dejure.org/2016,10662)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 143b; BBG §§ 27, 28, 29; PostPersRG 2009 §§ 4, 6, 8; PostPersRG 2015 §§ 4, 6, 8
    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung; Postnachfolgeunternehmen; Tochtergesellschaft; Beleihungsmodell; Garantie der Rechtsstellung; abstrakt-funktionelles Amt; konkret-funktionelles Amt; Dienstposten; keine dauerhafte Trennung von Amt und ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 143b
    Abordnung; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Beamter; Beleihungsmodell; Bündelung von Dienstposten; Dauerverwaltungsakt; Dienstposten; Garantie der Rechtsstellung; Gefahr der Überforderung; Postnachfolgeunternehmen; Tochtergesellschaft; Versetzung; Zuweisung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 BBG, § 27 ff BBG, § 27 BBG, § 32 BLV, Art 143b Abs 3 GG
    Dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer dauerhaften Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung; Postnachfolgeunternehmen; Tochtergesellschaft; Beleihungsmodell; Garantie der Rechtsstellung; abstrakt-funktionelles Amt; konkret-funktionelles Amt; Dienstposten; keine dauerhafte Trennung von Amt und ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 5 ; PostPersRG § 4 Abs. 4 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer dauerhaften Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einer Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage einer Beamtin gegen die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG erfolgreich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage einer Beamtin gegen die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG erfolgreich

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Beamtin darf höherwertige Tätigkeit bei Telekom-Tochterunternehmen nicht dauerhaft zugewiesen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Postbeamtin - und die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage einer Beamtin gegen die dauerhafte Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG erfolgreich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine dauerhafte Zuweisung höherwertiger Tätigkeit bei unveränderter Besoldung

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Beschäftigung von Beamten auf höherwertigem Posten: Telekom hat keine "Lizenz zum Ausnutzen"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 155, 182
  • NVwZ-RR 2017, 506
  • DÖV 2017, 120
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Die Unternehmen sollten in die Lage versetzt werden, das Personal mit größerer Flexibilität einzusetzen; dabei sollte die Rechtsstellung der bei der damaligen Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten nicht geschmälert und das Institut des Berufsbeamtentums nicht verändert werden (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 14 f. …und Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 2 C 121.07 - BVerwGE 132, 299 Rn. 37 ff. m.w.N.).

    Rn. 14 Die angefochtene Verfügung entspricht auch im Grundsatz der Vorgabe aus Art. 33 Abs. 5 GG, dass einem Bundesbeamten ein abstrakt-funktionelles Amt sowie ein konkret-funktionelles Amt zu übertragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 9).

    Rn. 19 Ebenso folgt aus der Formulierung "nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen zumutbar", dass der Bundesgesetzgeber hier am Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung ausdrücklich festgehalten und die Übertragung einer amtsangemessenen Tätigkeit für unabdingbar erachtet hat (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 21).

    Dementsprechend können Beamte verlangen, dass ihnen Funktionsämter, zum einen ein abstrakt-funktionelles und zum anderen ein konkret-funktionelles Amt, d.h. ein entsprechender Dienstposten, übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht (BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 9 …und vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 - BVerwGE 132, 31 Rn. 14).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Vielmehr wird der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung dahingehend verstanden, dass der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 Rn. 37).

    Rn. 26 Zudem besteht bei der Zuweisung eines höherwertigen Dienstpostens oder Arbeitsbereichs ohne Zustimmung des Beamten die Gefahr, dass dieser den - zwar nicht zwingend (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 Rn. 40 ff.), aber doch regelmäßig - gesteigerten Anforderungen der höherwertigen Tätigkeit nicht gewachsen ist.

    Dabei kann sie auch die Möglichkeiten des § 8 PostPersRG 2015 zur Bündelung von Dienstposten nutzen, sofern die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Rn. 14 Die angefochtene Verfügung entspricht auch im Grundsatz der Vorgabe aus Art. 33 Abs. 5 GG, dass einem Bundesbeamten ein abstrakt-funktionelles Amt sowie ein konkret-funktionelles Amt zu übertragen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 9).

    Der Beamte hat deshalb Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsangemessenen Aufgabenbereichs" (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteile vom 11. Juli 1975 - 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 …und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 25).

    Vielmehr wird der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung dahingehend verstanden, dass der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 …und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - NVwZ 2016, 682 Rn. 37).

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14

    Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei Tochtergesellschaft einsetzen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Die in Art. 143b Abs. 3 GG geregelte Form der Überleitung der bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten - durch Beleihung des Postnachfolgeunternehmens mit Dienstherrnbefugnissen - eröffnet auch die Möglichkeit, dass diese Dienstherrnbefugnisse durch Nichtbeamte wahrgenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 19; BVerwG…, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 8 f.).

    Dies stellt sicher, dass die Dienstherrnbefugnisse wirksam gegenüber dem Beamten durchgesetzt werden können und damit auch die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen nach § 20 PostPersRG 2009 wirksam ausgeübt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 28 bis 33).

    Daher müssen die in § 18 BBesG verwendeten Begriffe der Ämter und ihre Wertigkeit an die organisatorischen Gegebenheiten der Postnachfolgeunternehmen und ihrer Tochtergesellschaften angepasst werden (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 27; BVerwG, Urteile vom 3. März 2005 - 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 …und vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 Rn. 16).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Dies gilt nicht nur für den Fall einer Beschäftigung bei einem Postnachfolgeunternehmen selbst, sondern auch bei einer Zuweisung des Beamten an ein Tochterunternehmen, deren Anteile ganz oder mehrheitlich der Aktiengesellschaft gehören (BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12 …und Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 20 f.).

    Dies folgt unmittelbar aus der in Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG zum Ausdruck gebrachten Wahrung der Rechtsstellung der zuvor bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten, die nunmehr bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 und BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12).

  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG, wonach die Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden, bringt deutlich zum Ausdruck, dass den ehemals bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten nicht nur der bloße Status als Bundesbeamte, sondern auch die mit diesem Status verbundene, sich aus ihm abgeleitete umfassende Rechtsstellung der Bundesbeamten garantiert ist (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 unter Hinweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 12/7269, S. 5 f. ).

    Dies folgt unmittelbar aus der in Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG zum Ausdruck gebrachten Wahrung der Rechtsstellung der zuvor bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten, die nunmehr bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt werden (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 und BVerwG…, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12).

  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Die in Art. 143b Abs. 3 GG geregelte Form der Überleitung der bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten - durch Beleihung des Postnachfolgeunternehmens mit Dienstherrnbefugnissen - eröffnet auch die Möglichkeit, dass diese Dienstherrnbefugnisse durch Nichtbeamte wahrgenommen werden (BVerfG…, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1137/14 - NVwZ 2016, 1313 Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 8 f.).

    Dies gilt nicht nur für den Fall einer Beschäftigung bei einem Postnachfolgeunternehmen selbst, sondern auch bei einer Zuweisung des Beamten an ein Tochterunternehmen, deren Anteile ganz oder mehrheitlich der Aktiengesellschaft gehören (BVerwG…, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 12 und Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - Buchholz 11 Art. 143b GG Nr. 9 Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Rn. 30 Der Senat kann hier dahingestellt lassen, ob die Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen eines Postnachfolgeunternehmens, weil sie dauerhaft Rechtswirkungen entfaltet, als sog. Dauerverwaltungsakt zu werten ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 15 zum Versorgungsfestsetzungsbescheid).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9). …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Denn in diesen Entscheidungen ging es nicht um die Abwehr der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern um Ansprüche, die der Beamte aus der langjährigen - seinerseits bereitwilligen - Wahrnehmung dieses Dienstpostens abzuleiten versuchte, wie etwa den Anspruch auf Beförderung in das dem Dienstposten entsprechende höhere Statusamt oder den Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhaft unterlassener Beförderung (z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 - NVwZ 1986, 123 m.w.N. und Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - 2 B 36.76 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 und vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15
    Denn in diesen Entscheidungen ging es nicht um die Abwehr der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern um Ansprüche, die der Beamte aus der langjährigen - seinerseits bereitwilligen - Wahrnehmung dieses Dienstpostens abzuleiten versuchte, wie etwa den Anspruch auf Beförderung in das dem Dienstposten entsprechende höhere Statusamt oder den Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhaft unterlassener Beförderung (z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 - NVwZ 1986, 123 m.w.N. und Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - 2 B 36.76 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 und vom 24. September 2008 - 2 B 117.07 - DÖD 2009, 99).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11

    Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt; …

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision …

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13

    Zuweisung einer Beamtin der früheren Deutschen Bundespost zu einer …

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …

  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15

    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des …

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene …

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07

    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; …

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne; …

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung …

    Der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung als ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG richtet sich darauf, dass ein Beamter in Ausübung seines Amts grundsätzlich nur solche Tätigkeiten zu verrichten hat, die seinem Status entsprechen, und schützt ihn insbesondere vor einer unterwertigen Beschäftigung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris Rn. 20, …und Beschluss vom 15. April 2019 - 2 B 51.18 -, juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2024 - 2 LA 13/20

    Alimentationsleistungsklage auf Besoldung und Versorgung aus einem höheren …

    Rn. 4 2. Mit seinem Einwand, das erstinstanzliche Urteil verstoße gegen höherrangiges Recht, weil insbesondere nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2016 (2 C 14.15) ein jahrelanger Einsatz auf einen höheren Dienstposten unzulässig sei und das Verwaltungsgericht darin kein Rechtmäßigkeitsproblem gesehen und auch keinen Schadensersatz bzw. ein Recht auf Alimentation nach A 14 zugesprochen habe, macht der Kläger sinngemäß ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils geltend.

    Rn. 15 Soweit der Kläger nun aus der langjährigen - seinerseits bereitwilligen - Wahrnehmung der Tätigkeit beim INS und der sich daran anschließenden Wahrnehmung eines "höherwertigen" Dienstpostens bei der Beklagten mit seinem erstinstanzlichen Klagebegehren einen Anspruch auf Beförderung in das der Tätigkeit bzw. dem Dienstposten nach seiner Auffassung entsprechende höhere Statusamt (A 14) begehrt, und nun zudem erweiternd mit dem Zulassungsvorbringen einen Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhaft unterlassener Beförderung ableiten und gerichtlich feststellen lassen will (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris Rn. 27 m.w.N), dass der langjährige Einsatz auf einem höherwertigen Dienstposten rechtswidrig ist, muss ihm auch insoweit der Erfolg verwehrt werden.

    Geht das Verwaltungsgericht schon nicht davon aus, dass der Kläger höherwertig beschäftigt war, hätte es auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris) feststellen müssen, dass der jahrelange Einsatz beim INS deshalb rechtswidrig gewesen wäre, zumindest aber einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Unterlassens der notwendigen Aushändigung der Ernennungsurkunde zur Folge hätte haben müssen.

    Abgesehen davon verhält sich das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 - zu letzterem auch nicht.

    Rn. 18 Aber selbst wenn unterstellt würde, der Kläger hätte beim INS die insoweit behauptete vergleichbare höher bewertete Tätigkeit, die zu einer dauerhaften Trennung von Amt und Funktion geführt hätte, ausgeübt, könnte er sich für sein Begehren nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2016 (2 C 14.15, juris) beziehen.

    Rn. 22 Die Erweiterung des Klagebegehrens im Zulassungsverfahren um einen Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhaft unterlassener Beförderung und Feststellung, dass der langjährige Einsatz auf einem höherwertigen Dienstposten rechtswidrig gewesen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 C 14.15 -, juris Rn. 27 m.w.N), stellte zwar eine zulässige Klageänderung nach § 91 Abs. 1 Alt. 2 VwGO dar (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 17. November 2017 - 2 A 3.17 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

    Denn zum einen können bloße materielle Erfahrungsvorteile durch die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben immer und auf verschiedene Weise (z.B. Neubewertung des Dienstpostens, Krankheitsvertretung u.ä.; vgl. auch zum Schutz eines Beamten vor einer dauerhaften höherwertigen Beschäftigung gegen seinen Willen BVerwG, Urteil vom 19.05.2016 - 2 C 14.15 -, Juris) eintreten und zu Verzerrungen des Leistungswettbewerbs führen (zu § 11 BLV a.F. vgl. BVerwG, Urteil vom 07.08.2001 - 2 VR 1.01 -, Juris).
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