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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15   

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https://dejure.org/2016,15812
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15 (https://dejure.org/2016,15812)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.05.2016 - 5 Sa 209/15 (https://dejure.org/2016,15812)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 5 Sa 209/15 (https://dejure.org/2016,15812)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichheitswidrige Kürzung eines freiwillig gewährten Weihnachtsgeldes wegen Abwesenheitszeiten

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Weihnachtsgeld - Kürzung wegen Arbeitsunfähigkeit zulässig?

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Weihnachtsgeld; Gratifikation; Arbeitsunfähigkeit; Abwesenheitszeiten

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1
    Gleichheitswidrige Kürzung eines freiwillig gewährten Weihnachtsgeldes wegen Abwesenheitszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Darf der Chef Sonderzahlungen einfach kürzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 724/13

    Übertarifliche Vergütung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15
    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (z. B. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 14, juris = ZTR 2016, 154; BAG, Urteil vom 03. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18, juris = NZA 2015, 222).

    Somit muss die unterschiedliche Leistungsgewährung stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 20, juris = ZTR 2016, 154; BAG, Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16, juris = NZA 2010, 696).

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15
    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG, Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 15, juris = NZA 2010, 696).

    Somit muss die unterschiedliche Leistungsgewährung stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 20, juris = ZTR 2016, 154; BAG, Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 16, juris = NZA 2010, 696).

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15
    Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die von ihm gesetzte Regel ausdrücklich formuliert oder dadurch konkludent bestimmt, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen aus einer Gesamtschau der begünstigten Arbeitnehmer und deren Gemeinsamkeiten ergeben (BAG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 21, juris = NZA 2015, 115).

    Erfolgt die Vergütung jedoch nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip, indem der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt, greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Bereich der Entgeltzahlung (BAG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 19, juris = NZA 2015, 115).

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15
    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (z. B. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015 - 5 AZR 724/13 - Rn. 14, juris = ZTR 2016, 154; BAG, Urteil vom 03. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18, juris = NZA 2015, 222).
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 5 Sa 209/15
    Zum einen dient es dazu, die geleistete Arbeit und Betriebstreue zu belohnen, zum anderen soll es Anreiz und Motivation für das kommende Jahr bieten (sog. Mischcharakter, vgl. BAG, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 13 ff., juris = NJW 2014, 1466).
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