Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24422
LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17 (https://dejure.org/2018,24422)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.08.2018 - 7 Sa 793/17 (https://dejure.org/2018,24422)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. August 2018 - 7 Sa 793/17 (https://dejure.org/2018,24422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Nachweispflicht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Flugkapitän

  • IWW

    § ... 9 Abs. 1 S. 2 KSchG, § 8 Nr. 5 MTV, § 5 EFZG, § 64 Abs. 2 c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 9 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 8 Abs. 5 MTV, § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG, § 5 Abs. 1 S. 4 EFZG, § 5 Abs. 4 S. 3 des MTV, § 5 Abs. 4 S. 3 MTV, § 5 MTV, § 8 Abs. 5 S. 2 MTV, § 8 Abs. 5 S. 1 MTV, § 10 Abs. 1 KSchG

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen nicht recht rechtzeitig eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ablauf Entgeltfortzahlungszeitraum - weitere Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Nachweispflicht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Flugkapitän

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit - Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung besteht auch nach der Entgeltfortzahlungszeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Zunächst ist die Pflicht, auch nach Ablauf des Anspruchszeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dem Arbeitgeber eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen, nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur aus § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG, herzuleiten (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2014, 3 Sa 423/13; LAG Hamm vom 22.02.2013, 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz vom 04.04.2007, 7 Sa 108/07, Erfurter Kommentar/Reinhard, § 5 EFZG Rdnr. 19; vgl. jetzt auch BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12, Rdnr. 29 m. w. N.).

    Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegen stehen, dabei nicht einmal notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12; BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG vom 09.09.2010, 2 AZR 482/09).

  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Zunächst ist die Pflicht, auch nach Ablauf des Anspruchszeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dem Arbeitgeber eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen, nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur aus § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG, herzuleiten (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2014, 3 Sa 423/13; LAG Hamm vom 22.02.2013, 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz vom 04.04.2007, 7 Sa 108/07, Erfurter Kommentar/Reinhard, § 5 EFZG Rdnr. 19; vgl. jetzt auch BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12, Rdnr. 29 m. w. N.).
  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83

    Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Die hartnäckige Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Vorlage weiterer ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war somitgrundsätzlich - zumal nach Ausspruch zweier einschlägiger Abmahnungen - geeignet, eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin zu rechtfertigen (vgl. BAG vom 15.01.1986, AP § 626 BGB Nr. 93, LAG Köln vom 17.11.2000, NZA-RR 2001, 367; Erfurter Kommentar/Müller-Glöge/Niemann, § 626 BGB Rn. 522).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegen stehen, dabei nicht einmal notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12; BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG vom 09.09.2010, 2 AZR 482/09).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegen stehen, dabei nicht einmal notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12; BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG vom 09.09.2010, 2 AZR 482/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 423/13

    Fristlose Kündigung wegen Verletzung der Nachweispflicht

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Zunächst ist die Pflicht, auch nach Ablauf des Anspruchszeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dem Arbeitgeber eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen, nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur aus § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG, herzuleiten (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2014, 3 Sa 423/13; LAG Hamm vom 22.02.2013, 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz vom 04.04.2007, 7 Sa 108/07, Erfurter Kommentar/Reinhard, § 5 EFZG Rdnr. 19; vgl. jetzt auch BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12, Rdnr. 29 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 7 Sa 108/07

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht aus §

    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Zunächst ist die Pflicht, auch nach Ablauf des Anspruchszeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dem Arbeitgeber eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen, nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur aus § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG, herzuleiten (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2014, 3 Sa 423/13; LAG Hamm vom 22.02.2013, 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz vom 04.04.2007, 7 Sa 108/07, Erfurter Kommentar/Reinhard, § 5 EFZG Rdnr. 19; vgl. jetzt auch BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12, Rdnr. 29 m. w. N.).
  • LAG Köln, 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00
    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Die hartnäckige Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zur Vorlage weiterer ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war somitgrundsätzlich - zumal nach Ausspruch zweier einschlägiger Abmahnungen - geeignet, eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin zu rechtfertigen (vgl. BAG vom 15.01.1986, AP § 626 BGB Nr. 93, LAG Köln vom 17.11.2000, NZA-RR 2001, 367; Erfurter Kommentar/Müller-Glöge/Niemann, § 626 BGB Rn. 522).
  • ArbG Köln, 16.08.2017 - 19 Ca 2264/17
    Auszug aus LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
    Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, welche die 19. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, der Klage teilweise stattzugeben und festzustellen, dass die streitige Kündigung vom 13.03.2017 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst hat, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des mit der vorliegenden Berufung angegriffenen arbeitsgerichtlichen Urteils in Sachen 19 Ca 2264/17 vom 16.08.2017 Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht