Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 97 UrhG, Art 8 Rom-II-Verordnung
Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht (mehr) lizenzierten Fotos auf Produktumverpackungen - online-und-recht.de
Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Ausland
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Verbreitung von nicht lizenzierten Fotos im Ausland
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Rom II-VO 864/2007 Art. 8; Rom II-VO 864/2007 Art. 14; Rom II-VO 864/2007 Art. 15; Rom II-VO 864/2007 Art. 31; Rom II-VO 864/2007 Art. 32; UrhG § 15; UrhG § 17; ZPO § 296; ZPO § 529; ZPO § 531
Immaterialgüterrecht -->ab 2020--> --> Urheberrecht
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 3 O 432/16
- OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
- BGH, 10.12.2020 - I ZR 75/20
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 298
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09
Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Der Verletzergewinn ist nur dann nicht herauszugeben, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und dem vom Verletzer erzielten Gewinn ganz oder teilweise fehlt (BGH Urteil vom 16.8.2012, I ZR 96/09 - Einzelbild - juris Rdnr. 21 m.w.Nw.).Eine andere Betrachtung ist auch nicht etwa deshalb geboten, weil der Kläger vorliegend - anders als etwa in den Entscheidungen des BGH vom 14.5.2009, I ZR 98/06, GRUR 2009, 156, Tripp Trapp Stuhl; vom 16.8.2012, I ZR 96/09 - Einzelbild) aufgrund der Art der Fotos überhaupt keine Möglichkeit hatte, selbst einen - anderen - materiellen Nutzen aus gegenständlichen Fotographien zu ziehen, weil sie ausschließlich für die Zwecke der Beklagten erstellt worden waren.
Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (BGH Urteil vom 16.8.2012, I ZR 96/09 - Einzelbild - juris Rdnr. 27; BGH…, Urteil vom 2.11.2000 - I ZR 246/98, - Gemeinkostenanteil - juris Rdnr. 24;… GRUR 2009, 856 Rdnr. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl).
- LG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 3 O 432/16
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 13.12.2018, 2-03 O 432/16, teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.in Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2018, Az.: 2-03 O 432/16, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.589.376,14 ? zzgl.
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2018, Az.: 2-03 O 432/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
Tripp-Trapp-Stuhl
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Eine andere Betrachtung ist auch nicht etwa deshalb geboten, weil der Kläger vorliegend - anders als etwa in den Entscheidungen des BGH vom 14.5.2009, I ZR 98/06, GRUR 2009, 156, Tripp Trapp Stuhl; vom 16.8.2012, I ZR 96/09 - Einzelbild) aufgrund der Art der Fotos überhaupt keine Möglichkeit hatte, selbst einen - anderen - materiellen Nutzen aus gegenständlichen Fotographien zu ziehen, weil sie ausschließlich für die Zwecke der Beklagten erstellt worden waren.Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (…BGH Urteil vom 16.8.2012, I ZR 96/09 - Einzelbild - juris Rdnr. 27; BGH…, Urteil vom 2.11.2000 - I ZR 246/98, - Gemeinkostenanteil - juris Rdnr. 24; GRUR 2009, 856 Rdnr. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl).
- BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Die Abschöpfung des Verletzergewinns dient zudem der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens und auf diese Weise der Prävention gegen eine Verletzung der besonders schutzbedürftigen Immaterialgüterrechte (…BGH Urteil vom 16.8.2012, I ZR 96/09 - Einzelbild - juris Rdnr. 27; BGH, Urteil vom 2.11.2000 - I ZR 246/98, - Gemeinkostenanteil - juris Rdnr. 24;… GRUR 2009, 856 Rdnr. 76 - Tripp-Trapp-Stuhl).Nicht zu ersetzen sind hingegen Gemeinkosten, die unabhängig vom Umfang der Produktion und des Vertriebes allein durch die Unterhaltung des Betriebes entstanden sind (BGH Urteil vom 2.11.2000, I ZR 246/98 - Gemeinkostenanteil - zur Verletzung eines Geschmacksmusters;… BGH Urteil vom 21.9.2006, I ZR 6/04 - Steckverbindergehäuse - Rdnr. 31, 32; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 53).
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04
Staatsgeschenk
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Dem Urheber steht an seinem Werk kein einheitliches Schutzrecht zu, sondern ein Bündel nationaler Schutzrechte (BGH Urteil vom 24.05.2007, I ZR 42/04 - Staatsgeschenk - juris Rdnr. 18;… Urteil vom 7.11.2002, I ZR 175/00 - Sender Felsberg, juris Rdnr. 16).Denn die Rechtsordnung, welche die Schutzwirkung des Immaterialgüterrechts bestimmt, ist der Disposition der Parteien entzogen (BGH Urteil vom 24.05.2007, I ZR 42/04 - Staatsgeschenk Rdnr. 21, m.w.Nw.).
- BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02
Hundefigur
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
(…BGH aaO. Rdnr. 37, 38; vgl. auch BGH Urteil vom 8.7.2004, I ZR 25/02 - Hundefigur - juris Rdnr. 22).Ansprüche aus der Verletzung von im Ausland bestehenden Nutzungsrechten sind im Verhältnis zu Ansprüchen aus der Verletzung von Nutzungsansprüchen nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz eigene Streitgegenstände (BGH Urteil vom 8.7.2004, I ZR 25/02 - Hundefigur - juris Rdnr. 21).
- BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03
Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Urheberrechte, die durch die Gesetzgebung eines Staates gewährt werden, entfalten ihre Schutzwirkung nur innerhalb der Grenzen dieses Schutzlands (BGH Urteil vom 3.3.2004, 2 StR 109/03, GRUR 2004, 421, 425 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export, Juris Rdnr. 16).a) Zwar geht die Rechtsprechung bei einer im Inland erfolgten Weitergabe an einen Dritten zum Zwecke des Exports von einer Verbreitungshandlung im Inland aus (BGH Urteil vom 3.3.2004, 2 StR 109/03, GRUR 2004, 421, 425 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export, Juris Rdnr. 36f).
- BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15
Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als …
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
In Anbetracht dessen, dass es sich um unterschiedliche Schutzrechte handelt, ist es irrelevant, dass der gegenständliche Sachverhalt, auf den die Ansprüche gestützt werden - das Inverkehrbringen der Packungen in den Niederlanden - identisch ist (vgl. allgemein zum Vorgehen aus mehreren Schutzrechten BGH vom 24.3.2011, I ZR 108/09 - TÜV I;… s. auch Staatsgeschenk Rdnr. 19, wonach der Kläger "zwar auch Vorgänge vorgetragen (habe], die sich nicht in Deutschland, sondern in New York ereignet" hätten, sein Begehren aber ausschließlich aus der Verletzung deutschen Urheberrechts herleite). - BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06
Resellervertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19
Die Höhe der danach als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr ist vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (BGH Urteil vom 26.3.2009, I ZR 44/06 - Resellervertrag -, juris Rdnr. 14). - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
- BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Flaschenträger
- BGH, 24.07.2014 - I ZR 27/13
K-Theory - Urheberrechtsstreit: Auslegung der Urteilsformel eines rechtskräftigen …
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04
Steckverbindergehäuse
- EuGH, 09.12.2008 - C-442/07
Verein Radetzky-Orden - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 - Verfall - Von …
- OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 U 40/03
Berechnung des Gewinnherausgabeanspruchs bei der Verletzung von Urheberrechten
- RG, 02.11.1912 - V 335/12
Hypothek; Nichtige Auflassung; Rechtskraftwirkung
- EuGH, 21.06.2012 - C-5/11
Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden
- EuGH, 13.05.2015 - C-516/13
Dimensione Direct Sales und Labianca - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92
"Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des …
- BGH, 07.11.2002 - I ZR 175/00
Sender Felsberg
- EuGH, 19.12.2018 - C-572/17
Syed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
- BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83
"Gebührendifferenz IV"; Freier Verkehr bei Warenaustausch zwischen …
- OLG Frankfurt, 18.03.2025 - 11 U 33/24
Reichweite der Rechtskraft eines Feststellungstenors
Auf die hiergegen eingelegte Berufung wies der Senat die Klage insgesamt ab, u.a. unter Verweis auf eine vorprozessual erfolgte Zahlung in Höhe von EUR 65.000,00 EUR (Urteil des Senats vom 13.3.2020 - 11 U 6/19 ).Auch der Senat habe in seinen Urteilen vom 5.5.2014 und 13.3.2020 (Az. 11 U 66/13 und Az. 11 U 6/19 ) bestätigt, dass die Beklagte unwidersprochen erklärt habe, dass die Produkte ausschließlich in den Niederlanden verkauft worden seien.
Der Tenor zu Ziff. V i.V.m. I. ist damit unter Berücksichtigung der dargestellten Ausführungen im Tatbestand und den Entscheidungsgründen dahingehend auszulegen, dass eine Haftung der Beklagten nach deutschem Urheberrecht für die Verbreitung der Produktverpackungen in den Niederlanden festgestellt wurde (so bereits im Ergebnis Senat, Urteil vom 13.3.2020 - 11 U 6/19 , S. 14).
Damit können die vom Landgericht angeführten Bedenken gegen die vom Senat im zitierten Urteil vom 13.3.2020 (Az. 11 U 6/19 ) vorgenommene Auslegung unter Berücksichtigung auch das Parteivorbringens vorliegend dahinstehen.
Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 13.3.2020 ( 11 U 6/19 ) Bezug genommen.
Der Senat hatte auch ebenfalls zutreffend ausgeführt (Az. 11 U 6/19 ), dass die Beklagte ihre eigene Verantwortlichkeit bis zum Zeitpunkt des Erlasses des Teilurteils nicht in Frage gestellt hat.
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