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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34138
OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16 (Kart) (https://dejure.org/2021,34138)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.08.2021 - 13 U 120/16 (Kart) (https://dejure.org/2021,34138)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. August 2021 - 13 U 120/16 (Kart) (https://dejure.org/2021,34138)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Bei dem Kartellverbot nach § 1 GWB handelt es sich um ein Schutzgesetz, das den Schutz der Marktgegenseite bezweckt (BGH…, Urteil vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81, juris Rn. 52 - Familienzeitschrift; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9. November 2016 - 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 59; nachgehend: BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris - Grauzementkartell II).

    Die Vorschrift findet auf alle Schadensersatzprozesse Anwendung, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht abgeschlossen waren; sie kann wegen ihres prozessualen Charakters auch Sachverhalte aus früheren Zeiträumen erfassen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 31 - Grauzementkartell II).

    Deshalb spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Kartell gebildet und erhalten wird, weil es höhere als am Markt erzielbare Preise erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 35 - Grauzementkartell II).

    Er wird umso größer sein, je geringer die Angebotselastizität der Kartellaußenseiter ist - d. h. ihre Fähigkeit, eine höhere Nachfrage, die sich bei ihnen durch die höheren Preise der Kartellbeteiligten einstellen kann, durch Kapazitätsausweitung zu decken, je größer die Markttransparenz ist, je höher der Grad der Austauschbarkeit der auf dem jeweiligen Markt angebotenen Güter ist und je geringer sich die Wettbewerbsintensität zwischen den Kartellaußenseitern und der Wettbewerbsdruck durch die Nachfrageseite darstellt (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 39 - Schienenkartell IV; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 39 f. - Grauzementkartell II: Preisschirmeffekt bei einem Marktanteil von 71, 3 % und transparenten Marktverhältnissen hinsichtlich der Preise).

    Auf Schadensersatzansprüche, die ihre Grundlage in Kartellverstößen haben, die vor dem Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle am 1. Juli 2005 begangen wurden und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, findet § 33 Abs. 5 GWB 2005 Anwendung (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 66 ff. - Grauzementkartell II).

    Rn. 236 a) Der Schadensersatzanspruch wegen der vor Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 erfolgten Lieferungen ist in entsprechender Anwendung von § 849 BGB i. V. m. § 246 BGB für die Zeit ab Schadensentstehung mit 4 % jährlich zu verzinsen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 94/18, juris Rn. 33; Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 46).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V - Kartellschadensersatz für ein Unternehmen des öffentlichen …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Das Gericht muss sich schon im Rahmen des Grundurteils bei der Prüfung der Schadensentstehung umfassend mit den Umständen des Einzelfalls einschließlich der vorgebrachten Indizien und der vorgelegten Parteigutachten auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 24 ff. - Schienenkartell V).

    Dabei soll der Geschädigte einerseits nicht bessergestellt werden, als er ohne das schädigende Ereignis stünde, sollen ihm aber andererseits auch nur solche Vorteile auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden, deren Anrechnung mit dem Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 35 - Schienenkartell V).

    Dabei kommt die Annahme einer sekundären Darlegungslast des Kartellgeschädigten im Hinblick auf die näheren Umstände seiner Preiskalkulation nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 38 - Schienenkartell V).

    Besondere Schwierigkeiten ergeben sich dann, wenn dem Primärgeschädigten ein Schadensersatzanspruch unter Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung wegen einer Weitergabe kartellbedingt erhöhter Einstandskosten - teilweise oder gänzlich - versagt wird und die mittelbaren Abnehmer auf nachgelagerten Vertriebs- oder Wertschöpfungsstufen den ihnen hieraus entstehenden Schaden nur schwer erfassen können und voraussichtlich gegenüber den Kartellbeteiligten nicht geltend machen, so dass eine mehrfache Inanspruchnahme der Kartellbeteiligten nicht zu besorgen ist und statt dessen ihre jedenfalls teilweise Freistellung von der Haftung für die Folgen der Verfälschung des Preisniveaus auf dem kartellierten Markt droht (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 48 ff. - Schienenkartell V).

    Es handelt sich zwar bei den aus den einzelnen Beschaffungsvorgängen abgeleiteten Schäden materiellrechtlich um selbständige Ansprüche (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 70 - Schienenkartell V).

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Dem Merkmal der Betroffenheit in diesem Sinn kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 25 - Schienenkartell II).

    Dies gilt auch dann, wenn der Tatrichter zur Ermittlung des hypothetischen Marktpreises auf Vergleichsmärkte zurückgreift (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 34 - Schienenkartell II).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt diesem Erfahrungssatz bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell eine starke Indizwirkung für ein von der Kartellabsprache beeinflusstes Preisniveau zu (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 42 - Schienenkartell II).

    Die Vorlage des Privatgutachtens verpflichtet das Gericht im vorliegenden Einzelfall nicht zur Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 48 a. E. - Schienenkartell II).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Rn. 169 In der Regel kann angenommen werden, dass ein Kartell erst nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne - beispielsweise von einem Jahr - keine Nachwirkungen mehr hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 84 - ORWI; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22. Februar 2018 - U (Kart) 1/17, juris Rn. 223;… LG Stuttgart, a. a. O. m. w. N.).

    Rn. 213 (1) Die Frage, ob der Ersatzanspruch des Geschädigten ausgeschlossen oder gemindert ist, weil der Geschädigte den kartellbedingten Preisaufschlag auf seine Kunden abgewälzt hat, ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 57 ff. - ORWI).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Rn. 169 In der Regel kann angenommen werden, dass ein Kartell erst nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne - beispielsweise von einem Jahr - keine Nachwirkungen mehr hat (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 84 - ORWI; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Februar 2018 - U (Kart) 1/17, juris Rn. 223;… LG Stuttgart, a. a. O. m. w. N.).

    Insoweit braucht nicht entschieden zu werden, ob das Bestreiten mit Nichtwissen zulässig ist oder ob die Beklagte als Gesamtschuldnerin eine Informationsverschaffungspflicht bezüglich der Verkaufsgeschäfte ihrer Mitkartellanten hat (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9. November 2016 - 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 65; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2018 - VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 168).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Für die Rechtslage vor Geltung des GWB 2005 gilt nichts anderes (BGH, Urteil vom 19.05.2020 - KZR 70/17, juris Rn. 24 - Schienenkartell III).

    Die Haftung erstreckt sich auf sämtliche Schäden, die ihre Ursache in der verbotenen Verhaltenskoordinierung haben, auch soweit die durch die Koordinierung verursachte Schwächung der wettbewerblichen Kräfte die Angebotspreise von Kartellaußenseitern nachteilig beeinflusst hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, juris Rn. 30 ff. - Schienenkartell III).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18

    Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Rn. 236 a) Der Schadensersatzanspruch wegen der vor Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 erfolgten Lieferungen ist in entsprechender Anwendung von § 849 BGB i. V. m. § 246 BGB für die Zeit ab Schadensentstehung mit 4 % jährlich zu verzinsen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 94/18, juris Rn. 33;… Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 46).

    Daher erstreckt sich die gesamtschuldnerische Haftung - da der Zinsschaden ein wesentlicher Teil des kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist - auch auf die Zinspflicht (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, aaO, juris Rn. 34).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Die Bindungswirkung betrifft sowohl die Tatsachen als auch deren rechtliche Beurteilung als Verstoß gegen das Kartellrecht (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, juris Rn. 12 - Lottoblock II).

    Dies ergibt sich aus einer Schadensschätzung nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO, wobei für die Frage, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, juris Rn. 41 f. - Lottoblock II).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage; …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Bei dem Kartellverbot nach § 1 GWB handelt es sich um ein Schutzgesetz, das den Schutz der Marktgegenseite bezweckt (BGH…, Urteil vom 25. Januar 1983 - KZR 12/81, juris Rn. 52 - Familienzeitschrift; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2016 - 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 59; nachgehend: BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris - Grauzementkartell II).

    Insoweit braucht nicht entschieden zu werden, ob das Bestreiten mit Nichtwissen zulässig ist oder ob die Beklagte als Gesamtschuldnerin eine Informationsverschaffungspflicht bezüglich der Verkaufsgeschäfte ihrer Mitkartellanten hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. November 2016 - 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 65; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22. August 2018 - VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 168).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …

    Auszug aus OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16
    Nach dieser Vorschrift wird die Verjährung eines Kartellschadensersatzanspruchs nach § 33 Abs. 3 GWB 2005 gehemmt, wenn die Kartellbehörde wegen eines Verstoßes im Sinne des Absatzes 1 oder die Kommission der Europäischen Gemeinschaft oder die Wettbewerbsbehörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft wegen eines Verstoßes gegen Artikel 81 oder 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ein Verfahren einleitet (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2020 - KZR 35/19, juris Rn. 79 - LKW-Kartell: Ausreichend ist eine Maßnahme, die erkennbar darauf abzielt, gegen das betreffende Unternehmen zu ermitteln.).
  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …

  • BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19

    Veröffentlichung von tatbeteiligten Dritten im wettbewerbsrechtlichen …

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 47/17
  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines …

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 88/15

    Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur - Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte …

  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde …

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch …

  • BGH, 08.12.1998 - KVR 31/97

    Verkauf der "Pirmasenser Zeitung" gescheitert - BGH bestätigt …

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 137/13

    Rechtsdienstleistung: Abgrenzung zwischen Forderungseinziehung und Forderungskauf

  • BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81

    Kartellverbot und Schutzgesetz

  • OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21

    Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …

    Bei anderen externen Faktoren - etwa Inflation, Lohn- und Rohstoffkosten oder makroökonomischen Schocks (Rezessionen, Finanzkrisen, Naturkatastrophen) - ist entscheidend, ob der jeweilige Schock zu einem Nachfragerückgang bei den kartellierten Waren geführt hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 12. August 2021 - 13 U 120/16 (Kart), juris Rn. 151).
  • LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 275/24

    Schadensersatz wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt …

    Dem Merkmal der Betroffenheit in diesem Sinn kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, Rn. 25, juris; OLG Celle, Urteil vom 12. August 2021 - 13 U 120/16 (Kart) - Spanplattenkartell, Rn. 93, juris).
  • LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 195/19

    Schadensersatz wegen Missbrauch marktbeherrschender Stellung auf …

    Dem Merkmal der Betroffenheit in diesem Sinn kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, Rn. 25, juris; OLG Celle, Urteil vom 12. August 2021 - 13 U 120/16 (Kart) - Spanplattenkartell, Rn. 93, juris).
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