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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,58753
OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12 (https://dejure.org/2021,58753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2021 - 5 U 23/12 (https://dejure.org/2021,58753)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 5 U 23/12 (https://dejure.org/2021,58753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 69a UrhG, § 69c Nr 2 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 4 Nr 4 UWG, § 823 BGB
    Urheberrechtlicher Unterlassungsantrag gegen den Verkauf von Software-Ergänzungsprodukte für die PlayStationPortable

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Urheberrechtliche Ansprüche wegen des Angebots von Softwareprodukten Vertrieb von Spielekonsolen Videospiel Motorstorm Arctic Edge Abänderung eines Programmcodes durch Überschreiben oder Herstellung einer abgeänderten Vervielfältigung im Arbeitsspeicher (vorliegend ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Cheat-Software, die im softwarecodeunabhängigen Arbeitsspeicher der Sony Playstation ansetzt, stellt keine Umarbeitung dar / § 69c Nr. 2 UrhG

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software bei Spielkonsolen

Sonstiges

  • wbs.legal (Sonstiges)

    Urheberrechtsverletzung durch Cheat-Software bei Spielkonsolen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 483
  • MMR 2022, 893
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 26.09.2024 - 26812/23

    RÓZSA AND OTHERS v. HUNGARY

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Der Begriff der Umarbeitung sei demnach richtlinienkonform nach dem insoweit gleichlautenden Art. 4 Abs. 1 lit. b) der Software-Richtlinie 2009/24/EG auszulegen.

    Dies folgt aus einer am Schutzgegenstand orientierten Auslegung der Norm des § 69c Nr. 2 UrhG im Lichte von Art. 4 der Software-Richtlinie 2009/24/EG, auf dessen Umsetzung die inländische Rechtsvorschrift beruht.

    Nach Art. 1 Abs. 2 der Software-Richtlinie 2009/24/EG gilt - ebenso wie im Rahmen der insoweit wortlautidentischen Vorgängerrichtlinie 91/250/EG - der gemäß dieser Richtlinie gewährte Schutz für alle Ausdrucksformen von Computerprogrammen.

    Rn. 83 Nach § 69c Nr. 2 UrhG, der Artikel 4 Abs. 1 Buchst. b der Software-Richtlinie 2009/24/EG umsetzt, hat der Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse vorzunehmen oder zu gestatten.

    Dazu besteht im Streitfall Anlass, da Auslegung und Reichweite des Umarbeitungsbegriffs des § 69c Nr. 2 UrhG in Literatur und Rechtsprechung umstritten sind und letztlich die Auslegung eines unionsrechtlichen Begriffs aus Artikel 4 Abs. 1 Buchst. b der Software-Richtlinie 2009/24/EG in Rede steht.

  • LG Hamburg, 24.01.2012 - 310 O 199/10

    Urheberrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Verbreitung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, vom 24. Januar 2012, Az. 310 O 199/10 , abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, vom 24. Januar 2012, Az. 310 O 199/10 , wird zurückgewiesen.

    Rn. 41 das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, vom 24. Januar 2012, Az. 310 O 199/10 , insoweit abzuändern, als es der Klage teilweise stattgegeben hat und die Klage auch insoweit kostenpflichtig abzuweisen.

    Rn. 47 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24. Januar 2012, Az. 310 O 199/10 , teilweise abzuändern und.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-393/09

    Bezpečnostní softwarová asociace - Geistiges Eigentum - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Rn. 81 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezieht sich der durch das Unionsrecht geschaffene Schutzgegenstand auf das Computerprogramm in allen seinen Ausdrucksformen, die es erlauben, es in den verschiedenen Datenverarbeitungssprachen, wie Quellcode und Objektcode, zu vervielfältigen (EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-393/09, GRUR 2011, 220 Rn. 35 - BSA/Kulturministerium, zum gleichlautenden Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EG).

    Geschützte Ausdrucksformen von Computerprogrammen sind daher primär der Quellcode und der Objektcode eines Computerprogramms (vgl. EuGH, GRUR 2011, 220 Rn. 34 - BSA/Kulturministerium).

    Folglich stellt diese Schnittstelle keine Ausdrucksform eines Computerprogramms dar und kann demnach nicht in den Genuss des spezifischen Schutzes durch das Urheberrecht für Computerprogramme nach dieser Richtlinie gelangen (vgl. EuGH, GRUR 2011, 220 Rn. 40-42 - BSA/Kulturministerium).

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Ob eine solche zustimmungspflichtige Nutzungshandlung vorliegt, richtet sich danach, ob die im Rahmen der Programmbenutzung erfolgende Programmeingabe und -verarbeitung eine Vervielfältigung erforderlich macht (BGH, Urteil vom 04.10.1990 - I ZR 139/89, GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem).

    Dies gilt für das Benutzen eines Computerprogramms ebenso wie für das Lesen eines Buches, das Anhören einer Schallplatte, das Betrachten eines Kunstwerks oder eines Videofilms (BGH, Urteil vom 04.10.1990 - I ZR 139/89, NJW 1991, 1231, 1234 - Betriebssystem).

    Weder haben die Funktionalitäten eines Programms Teil am Schutz als Computerprogramm noch wird die reine Benutzung eines Werkes - im Gegensatz zu den technischen Nutzungsrechten - als urheberrechtliche Nutzungsform erfasst (BGH, NJW 1991, 1231, 1234 - Betriebssystem).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Die Nutzer der Bots können sich Vorteile gegenüber anderen Spielern verschaffen, indem sie zeitraubende oder reizlose Spielaktionen in ihrer Abwesenheit durch die Automatisierungssoftware durchführen lassen und auf diese Weise eine schnellere Weiterentwicklung ihrer Spielercharaktere als diejenigen der Spieler erreichen, die die Spielzüge selbst ausführen (BGH, Urteil vom 12.01.2017 - I ZR 253/14, MMR 2017, 394 Rn. 71 - World of Warcraft II).

    Grundlegende Voraussetzung des wirtschaftlichen Erfolgs des Spiels sei, dass die Spieler die Spielregeln einhielten (BGH, MMR 2017, 394 Rn. 77 - World of Warcraft II).

  • EuGH, 02.05.2012 - C-406/10

    Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind nicht …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Dagegen sind weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, eine Ausdrucksform dieses Programms (EuGH, Urteil vom 02.05.2012 - C-406/10, GRUR 2012, 814 Rn. 39 - SAS Institute Inc./World Programming Ltd, ebenfalls zur Richtlinie 91/250/EG).

    Ließe man zu, dass die Funktionalität eines Computerprogramms urheberrechtlich geschützt wird, würde man zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren (EuGH, GRUR 2012, 814 Rn. 40 - SAS Institute Inc./World Programming Ltd).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Besteht indes zwischen den Parteien Streit über die Bedeutung von allgemeinen Begriffen, muss der Kläger die Begriffe hinreichend konkret umschreiben und gegebenenfalls mit Beispielen unterlegen oder sein Begehren an der konkreten Verletzungshandlung orientieren (BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 25/15 GRUR 2017, 266 Rn. 29 - World of Warcraft I, mwN).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08

    UsedSoft

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Rn. 86 (1) Das Speichern eines Programms, das - wie das Laden eines Programms in den Arbeitsspeicher eines Computers - eine zusätzliche Nutzung des Programms durch weitere Programmkopien ermöglicht, stellt eine Vervielfältigung dar, die nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a S. 2 der Software-Richtlinie und § 69c Nr. 1 S. 2 UrhG der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf (BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZR 129/08, GRUR 2011, 418 Rn. 13 - Used Soft).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe oder Bezeichnungen hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Rn. 22 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 124/11

    Videospiel-Konsolen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12
    Rn. 82 Bei Computerspielen handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs um "hybride Produkte", die zugleich Computerprogramme und andere Werke oder urheberrechtlich geschützte Schutzgegenstände enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - I ZR 124/11, GRUR 2013, 1035 Rn. 21 - Videospiel-Konsolen).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98

    Nutzrechte gegen das sog. "Inline-Linking" von Internet-Seiten

  • OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14

    Urheberrechtsverletzung: Anforderungen an die Miturheberschaft an einem …

  • OLG Frankfurt, 19.06.2019 - 11 U 36/18

    Zur Vervielfältigung beim Cloud-Computing

  • LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02

    Auskunftserteilung durch einen Mitentwickler über die Einkünfte aus der …

  • LG Hamburg, 22.07.2016 - 308 O 244/16

    Gezielte Mitbewerberbehinderung durch Blockieren von Werbung durch Programm …

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos …

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

  • RG, 08.04.1911 - V 408/10

    Versicherung eingebrachten Gutes durch den Ehemann.

  • BGH, 31.07.2025 - I ZR 157/21

    Action Replay II - "Cheat-Software" für Spielkonsolen verstößt nicht gegen …

    Rn. 9 Das Berufungsgericht (OLG Hamburg, GRUR 2022, 483) hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen sowie auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
  • BGH, 23.02.2023 - I ZR 157/21

    Action Replay - BGH legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vor

    Rn. 9 Das Berufungsgericht (OLG Hamburg, GRUR 2022, 483) hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen sowie auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
  • OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 20/22

    Adblocker - Urheberrechtsverletzung im Internet: Nutzung eines Adblock-Plugins

    Erforderlich ist indes jedenfalls ein Eingriff in die Programmsubstanz (…Spindler in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 69c UrhG Rn. 14;… Grützmacher in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Aufl., § 69c UrhG Rn. 22;… Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 69c Rn. 16; HansOLG Hamburg GRUR 2022, 483, 487 Rn. 60 ; a.A. noch HansOLG Hamburg GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).

    Ohne Veränderung der Programmsubstanz oder Herstellung einer abgeänderten Vervielfältigung stellt eine Beeinflussung des Programmablaufs durch externe Befehle keine Umarbeitung des Programms dar (HansOLG Hamburg GRUR 2022, 483, 487 Rn. 60 ).

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