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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17024
OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22 (https://dejure.org/2022,17024)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2022 - 2 Ws 55/22 (https://dejure.org/2022,17024)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2022 - 2 Ws 55/22 (https://dejure.org/2022,17024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 10 MRK
    Internetzugang für Strafgefangene in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; MRK Art. 10
    Internetzugang; Strafvollzug; Strafvollzugsrecht; Internetzugang für Strafgefangene

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; MRK Art. 10
    Kein Rechtsanspruch auf Internetzugang in Haftanstalt; Kein Anspruch auf Besitz eines Tablets im Strafvollzug

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Strafgefangene haben keinen Anspruch auf Zugang zum Internet in der Justizvollzugsanstalt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Internet für Strafgefangene - Kein Internet für Strafgefangene

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Internet für Strafgefangenen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Internet für Strafgefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 977
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 17.01.2017 - 21575/08

    Internet im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Die Gewährleistungen der Informationsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und in Art. 10 MRK verpflichten den Gesetzgeber auch unter Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung des Internets für die Informationsgewinnung im Hinblick auf die mit der Möglichkeit zur Nutzung des Internets verbundenen generellen Gefahren für Sicherheit und Ordnung in Haftanstalten nicht, Strafgefangenen Zugang zum Internet zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 15.3.2012 - 2 BvR 2447/11 = BeckRS 2012, 212184; EGMR, Urteile vom 19.1.2016 - 17429/10 Kalda./.Estland und vom 17.7.2017 - 21575/08 Jankovskis./.Litauen).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Besitz eines tragbaren Computers im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Rn. 7 a) Das Landgericht hat seiner Entscheidung die gefestigte - verfassungsgerichtlich gebilligte (BVerfG NJW 2003, 2447; 2019, 1738; BayVerfGH BayVBl 2016, 227) - obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, wonach Computer und ähnliche Geräte schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gefährden, ohne dass dem durch Kontrollmaßnahmen der Anstalt hinreichend begegnet werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 5.2.2014 - 2 Ws 723/13 Vollz, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris; KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13; OLG Dresden FS 2022, 70), was die Versagung des Besitzes gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 JVollzGB III BW rechtfertigt, nachdem auch bei insoweit zulässiger generalisierender Bewertung .
  • EGMR, 19.01.2016 - 17429/10

    Internet im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Die Gewährleistungen der Informationsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und in Art. 10 MRK verpflichten den Gesetzgeber auch unter Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung des Internets für die Informationsgewinnung im Hinblick auf die mit der Möglichkeit zur Nutzung des Internets verbundenen generellen Gefahren für Sicherheit und Ordnung in Haftanstalten nicht, Strafgefangenen Zugang zum Internet zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 15.3.2012 - 2 BvR 2447/11 = BeckRS 2012, 212184; EGMR, Urteile vom 19.1.2016 - 17429/10 Kalda./.Estland und vom 17.7.2017 - 21575/08 Jankovskis./.Litauen).
  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2268/18

    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf Besitz eines Laptops zum Verfassen von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Rn. 7 a) Das Landgericht hat seiner Entscheidung die gefestigte - verfassungsgerichtlich gebilligte (BVerfG NJW 2003, 2447; 2019, 1738; BayVerfGH BayVBl 2016, 227) - obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, wonach Computer und ähnliche Geräte schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gefährden, ohne dass dem durch Kontrollmaßnahmen der Anstalt hinreichend begegnet werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 5.2.2014 - 2 Ws 723/13 Vollz, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris; KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13; OLG Dresden FS 2022, 70), was die Versagung des Besitzes gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 JVollzGB III BW rechtfertigt, nachdem auch bei insoweit zulässiger generalisierender Bewertung .
  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Rn. 7 a) Das Landgericht hat seiner Entscheidung die gefestigte - verfassungsgerichtlich gebilligte (BVerfG NJW 2003, 2447; 2019, 1738; BayVerfGH BayVBl 2016, 227) - obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, wonach Computer und ähnliche Geräte schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gefährden, ohne dass dem durch Kontrollmaßnahmen der Anstalt hinreichend begegnet werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 5.2.2014 - 2 Ws 723/13 Vollz, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris; KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13; OLG Dresden FS 2022, 70), was die Versagung des Besitzes gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 JVollzGB III BW rechtfertigt, nachdem auch bei insoweit zulässiger generalisierender Bewertung .
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15

    Anforderungen an die unverzügliche Weiterleitung der Post des Untergebrachten im …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Dass es aus besonderen Gründen des Einzelfalls der Gewährung eines Internetzugangs zur Erlangung nicht anderweitig zugänglicher Informationen bedarf, auf die der Antragsteller angewiesen ist, kann der Senat ausschließen, nachdem der Antragsteller weder im Antrag auf gerichtliche Entscheidung, dessen Inhalt dem Senat im Hinblick auf die Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen zugänglich ist (OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2015 - III-1 Vollz (Ws) 406/15, juris), noch mit der Rechtsbeschwerdebegründung das Vorliegen solcher Umstände behauptet hat.
  • KG, 08.06.2005 - 5 Ws 171/05

    Strafvollzug: Ablehnung des Besitzes eines PC durch Sicherungsverwahrten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Rn. 7 a) Das Landgericht hat seiner Entscheidung die gefestigte - verfassungsgerichtlich gebilligte (BVerfG NJW 2003, 2447; 2019, 1738; BayVerfGH BayVBl 2016, 227) - obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, wonach Computer und ähnliche Geräte schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gefährden, ohne dass dem durch Kontrollmaßnahmen der Anstalt hinreichend begegnet werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 5.2.2014 - 2 Ws 723/13 Vollz, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris; KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13; OLG Dresden FS 2022, 70), was die Versagung des Besitzes gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 JVollzGB III BW rechtfertigt, nachdem auch bei insoweit zulässiger generalisierender Bewertung .
  • OLG Koblenz, 05.02.2014 - 2 Ws 723/13
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2022 - 2 Ws 55/22
    Rn. 7 a) Das Landgericht hat seiner Entscheidung die gefestigte - verfassungsgerichtlich gebilligte (BVerfG NJW 2003, 2447; 2019, 1738; BayVerfGH BayVBl 2016, 227) - obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, wonach Computer und ähnliche Geräte schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gefährden, ohne dass dem durch Kontrollmaßnahmen der Anstalt hinreichend begegnet werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 5.2.2014 - 2 Ws 723/13 Vollz, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris; KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13; OLG Dresden FS 2022, 70), was die Versagung des Besitzes gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 JVollzGB III BW rechtfertigt, nachdem auch bei insoweit zulässiger generalisierender Bewertung .
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2024 - 2 Ws 107/24

    Anspruch eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten auf einen eigenen …

    Die im angefochtenen Beschluss angeführte Entscheidung des Senats vom 24.8.2022 ( 2 Ws 55/22 = CR 2022, 610 ) zum Anspruch von Strafgefangenen auf Internetzugang lässt sich wegen der für den Vollzug der Sicherungsverwahrung geltenden Besonderheiten, insbesondere den in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V niedergelegten Angleichungsgrundsatz, nicht ohne Weiteres übertragen.
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