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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2024 - VI ZR 122/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27276
BGH, 30.07.2024 - VI ZR 122/23 (https://dejure.org/2024,27276)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2024 - VI ZR 122/23 (https://dejure.org/2024,27276)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2024 - VI ZR 122/23 (https://dejure.org/2024,27276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 287 ZPO, Art 103 Abs 1 GG, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erleichterungen bei der Darlegung eines Fahrzeugschadens

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 287 ZPO

  • RA Kotz

    Darlegung von Unfallschäden: Vorschäden zählen nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2 ; ZPO § 287
    Anspruch auf Schadensersatz aus einem beim Spurwechsel verursachten Verkehrsunfall; Erleichterung der Darlegungs- und Beweisführung des Geschädigten per Gutachte durch die Regelungen des § 287 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287
    Verstoß gegen Anspruch auf rechtliches Gehör des Klägers wegen gerichtlicher Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots; Keine Pflicht des Klägers zur substantiierten Darlegung des mit der Klage geltend gemachten Schadens zur Vorlage eines Privatgutachtens; ...

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erleichterungen bei der Darlegung eines Fahrzeugschadens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweiserleichterung bereits für die Schadensdarlegung!

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erleichterte Darlegung und Beweisführung von Schäden nach § 287 ZPO

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    § 287 ZPO erleichtert für den Geschädigten nicht nur die Beweisführung sondern auch die Darlegungslast

  • lto.de (Kurzinformation)

    Darlegung eines Schadens: Gerichte dürfen keine überzogenen Anforderungen stellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzklage nach einem Verkehrsunfall - und die substantiierte Darlegung des Schadens

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast (hier: Vorschäden)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichte dürfen nach Unfall keine überhöhten Anforderungen an die Darlegung eines Schadens stellen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweiserleichterung bereits für die Schadensdarlegung! (IBR 2024, 653)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 1350
  • NZV 2025, 232
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.2023 - VI ZR 197/21

    Gehörsverstoß in einem Schadensersatzprozess wegen eines Kfz-Unfalls: Einwände …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - VI ZR 122/23
    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038 Rn. 6 mwN).

    Danach ist die Abgrenzung oder Abgrenzbarkeit keine Frage der Darlegung, sondern wäre gegebenenfalls ein Gesichtspunkt der Beweiserhebung und richterlichen Überzeugungsbildung, ob der Kläger den ihm obliegenden Beweis zumindest teilweise geführt hat (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 6. Juni 2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038 Rn. 12).

    Rn. 12 Dem Geschädigten wird durch § 287 ZPO nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038 Rn. 13;… vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18, NJW 2020, 393 Rn. 8; jew. mwN;… siehe weiter Maschwitz, NZV 2024, 268 Rn. 10 f.).

    Der Geschädigte kann durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen aufklären lassen, in welcher geringeren als von ihm ursprünglich geltend gemachten Höhe Reparaturkosten anfallen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038 Rn. 13;… siehe weiter Maschwitz, NZV 2024, 268 Rn. 19 ff., 26 ff.).

  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - VI ZR 122/23
    Rn. 12 Dem Geschädigten wird durch § 287 ZPO nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038 Rn. 13; vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18, NJW 2020, 393 Rn. 8; jew. mwN;… siehe weiter Maschwitz, NZV 2024, 268 Rn. 10 f.).
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten …

    Auszug aus BGH, 30.07.2024 - VI ZR 122/23
    Das Berufungsgericht hat die Möglichkeit einer Manipulation bislang nur ernsthaft angenommen, sich davon aber nicht überzeugt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 1. Oktober 2019 - VI ZR 164/18, NJW 2020, 1072;… Maschwitz, NZV 2024, 268 Rn. 28).
  • BGH, 14.10.2025 - VI ZR 24/25

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch offenkundig …

    Denn diese Vorschrift erleichtert dem Geschädigten nicht nur die Beweisführung, sondern auch die Darlegungslast (…vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90, VersR 1992, 618, juris Rn. 10 mwN; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2024 - VI ZR 122/23, VersR 2024, 1617 Rn. 12 mwN).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24
    Rn. 110 Dem Geschädigten wird durch § 287 ZPO nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZR 122/23, BeckRS 2024, 27002 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24
    Rn. 109 Dem Geschädigten wird durch § 287 ZPO nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZR 122/23, BeckRS 2024, 27002 Rn. 12).
  • OLG Braunschweig, 26.05.2025 - 2 U 10/24

    Diesel; Dieselskandal; spanisches Recht; internationales Privatrecht; …

    Darüber hinaus betrifft die Vorschrift auch die Darlegungslast, die im Hinblick auf die haftungsausfüllende Kausalität und die Schadenshöhe reduziert ist (BGH, Urteil vom 30. Juli 2024 - VI ZR 122/23, NJW-RR 2024, 1350 Rn. 12 mwN).
  • KG, 03.09.2025 - 25 U 40/25

    Anforderungen an die Darlegung des Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Die von dem Landgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsprechung, insbesondere auch des Kammergerichts, stammt aus der Zeit vor der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Relevanz von Vorschäden, insbesondere dem Beschluss vom 30. Juli 2024 (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2024 - VI ZR 122/23 -, VersR 2024, 1617).
  • OLG Celle, 22.10.2025 - 14 U 52/25

    Verkehrsunfall; Vorschaden; Schadensüberlagerung; Reparatur; Darlegungslast; …

    Es verschließt sich in einem solchen Fall der Erkenntnis, dass eine Partei ihrer Darlegungslast schon dann genügt, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Beschl. v. 30.07.2024 - VI ZR 122/23, NJ 2025, 34; BGH, Beschl. v. 06.06.2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038; BGH, Beschl. v. 16.04.2015 - IX ZR 195/14, NJW-RR 2015, 829).
  • OLG Celle, 11.02.2026 - 14 U 172/24

    Bestimmen der anrechenbaren Kosten eines Architekten zur Ermittlung des …

    Es verschließt sich in einem solchen Fall der Erkenntnis, dass eine Partei ihrer Darlegungslast schon dann genügt, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZR 122/23, NJW 2025, 34; BGH, Beschluss vom 06.06.2023 - VI ZR 197/21, NJW-RR 2023, 1038; BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - IX ZR 195/14, NJW-RR 2015, 829; st. Rspr. des Senats, vgl. nur OLG Celle…, Urteil vom 22.10.2025 - 14 U 52/25, Rn. 20 - 21, juris).
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