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| LAG Hessen, 02.06.2025 - 16 TaBV 137/24 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 177 Absatz 6 Satz 2 i.V.m. SGB IX, § 19 Absatz 1 BetrVG, § 1 Abs. 2 SchwbVWO
- IWW
§ 1 Abs. 2 S. 1 SchwbVWO, § 10 SchwbVWO, § ... 14 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 177 Abs. 6 S. 2 SGB IX, § 19 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BetrVG, § 177 Abs. 2 SGB IX, § 1 Abs. 2 SchwbVWO, § 10 Abs. 1 SchwbVWO, § 8 SchwbVWO, § 11 Abs. 1 Nr. 4 SchwbVWO, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 20.09.2024 - 4 BV 81/24
- LAG Hessen, 02.06.2025 - 16 TaBV 137/24
- BAG, 24.09.2025 - 7 ABN 45/25
- BAG - 7 ABR 40/25 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11
Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk
Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2025 - 16 TaBV 137/24
In dem zitierten Beschluss des BAG (7 ABR 77/11) sei es um eine Betriebsratswahl, die von dem gewählten Wahlvorstand durchgeführt wurde, gegangen. - BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65
Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …
Auszug aus LAG Hessen, 02.06.2025 - 16 TaBV 137/24
Dabei gilt, dass da, wo Gesetz und Wahlordnung keine entgegenstehenden Regelungen enthalten, die der Wirksamkeit von Maßnahmen, die der Vorbereitung der Wahl dienen, weitgehend nach dem Grundsatz vorzugehen ist, dass der Wahl keine unnötigen Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden sollen (so für die Betriebsratswahl: BAG 14.09.1965 -1 ABR 6/65- Rn. 26).
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