Gesetzgebung
| BGBl. I 2025 Nr. 109 |
- BGBl. I 2025 Nr. 109
- Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG ...
- vom 07.04.2025
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Kontext
- BGBl. I 2025 Nr. 109
- BGBl. I 2025 Nr. 139 (Berichtigung)
Wird zitiert von ... (14)
- LG Freiburg, 23.05.2025 - 4 T 40/25
Höhe des Stundensatzes eines berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers
Mit dem am 01.01.2026 in Kraft tretenden Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025) hat der Gesetzgeber in Art. 2 den Wortlaut von § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG unverändert gelassen (vgl. BGBl 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) und nach §§ 3 bis 5 VBVG zusätzlich noch § 16 VBVG in Bezug genommen und damit seinen Willen einer unbeschränkten Verweisung bekräftigt, nachdem die Kontroverse über die Reichweite des Verweises in der Rechtswissenschaft breit diskutiert wurde. - BVerwG, 25.09.2025 - 10 A 2.24
Presserechtlicher Anspruch auf Auskünfte über die Mandatierung und Honorierung …
Zum 1. Juni 2025 ist eine weitere Anpassung der Gebühren aufgrund des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) vom 7. April 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 109) je nach Gebührenart um 6 bis 9 Prozent erfolgt. - VG Schleswig, 12.06.2025 - 12 B 80/24
Besetzung der neuen Präsidentin der CAU Kiel untersagt
Rn. 51 3. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 40, § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 2, § 63 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 [BGBl. I S. 154], zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 7. April 2025 [BGBl. 2025 I Nr. 109] - GKG) in Verbindung mit Ziffer 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (2013).
- OLG Karlsruhe, 22.09.2025 - 5 WF 107/25
Angemessenheit einer Kostenentscheidung im Sorgerechtsstreit bei Gewaltausübung …
Rn. 28 Nach § 63 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist das bis zum 31.05.2025 geltende Recht anzuwenden, da die entsprechende gesetzliche Erhöhung gemäß Art. 13 Abs. 3 KostBRÄG 2025 (BGBl. I Nr. 109) erst zum 01.06.2025 in Kraft trat.Diese sind nach dem neuen Recht angefallen, da diese gesetzliche Erhöhung gemäß Art. 13 Abs. 4 KostBRÄG 2025 (BGBl. I Nr. 109) bereits zum 11.04.2025 in Kraft trat.
- OLG Schleswig, 10.12.2025 - 9 W 121/25
Erfordernis einer Beendigung des gesamten Verfahrens durch einen Vergleich für …
Das hat er indes trotz der intensiv geführten Diskussion auch nicht im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts vom 7. April 2025 (BGBl. I Nr. 109) getan. - LG Berlin II, 26.02.2025 - 64 S 189/23
Rüge einer Mietüberhöhung durch vollmachtlosen Vertreter; Genehmigungsmöglichkeit …
Die Kammer hält es nicht für erforderlich, wegen dieses Punktes erneut die Revision zuzulassen, da der Gesetzgeber inzwischen klargestellt hat, dass das Jahresinteresse anzusetzen ist; § 41 Abs. 5 GKG soll nach Art. 5 Abs. 1 Nr. 7 des am 31. Januar 2025 in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Entwurfs des KostBRÄG 2025 (Bundestags-Drucksache 20/14768) entsprechend ergänzt werden. - OLG Brandenburg, 23.01.2026 - 3 W 84/25
Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers bei berufsmäßig geführter …
Der Gesetzgeber hat allerdings wegen der fortschreitenden Inflation die Stundensätze für Rechtsanwälte nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 VBVG mit Wirkung zum 01.01.2023 von 33, 50 EUR auf 39 EUR und mit Wirkung zum 01.01.2026 auf 44 EUR angehoben (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 vom 10.04.2025, BGBl. 2025 I Nr. 109). - OLG Brandenburg, 22.07.2025 - 3 W 139/24 Der Gesetzgeber hat deshalb die Stundensätze für Rechtsanwälte nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 VBVG mit Wirkung zum 01.01.2023 von 33, 50 EUR auf 39 EUR und mit Wirkung zum 01.01.2026 auf 44 EUR angehoben (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 vom 10.4.2025, BGBl. 2025 I Nr. 109).
- LG Bonn, 04.09.2025 - 43 T 48/24
Dokumentenpauschale, Abnahme der Vermögensauskunft, Ladung zur Abnahme der …
Rn. 22 Schließlich kann - entgegen der Ansicht des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 04.04.2025, DGVZ 2025, 115 - in dem vorliegend zu entscheidenden Fall nichts aus dem Umstand hergeleitet werden, dass in dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Kostenrechtsänderungsgesetz aus Juni 2024 (…Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts, Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025, S. 27) zunächst ausdrücklich die Erhebung einer Dokumentenpauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten zum Zweck der Zustellung ausgeschlossen wurde, wenn das zuzustellende Dokument dem Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument übermittelt wurde, jedoch der Gesetzgeber diese Regelung in die endgültige Gesetzesfassung (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 - KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) nicht aufgenommen hat. - LG Berlin II, 20.04.2026 - 87 T 51/26
Vergütung eines Betreuers: Anforderungen an den Tenor eines …
Rn. 19 Ab dem 21.01.2026 beläuft sich die Vergütung des weiteren Beteiligten zu 1) gemäß Nr. 1.2.2.2 des ab dem 01.01.2026 gültigen VBVG (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) auf 144, 00 EUR monatlich (vgl. Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG Nr. 1.2.2.2 VBVG). - BVerwG, 04.12.2025 - 2 W-KSt 1.25
- OLG Brandenburg, 16.07.2025 - 3 W 139/24
Festsetzung der Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers; Sicherung und …
- OLG Dresden, 12.05.2025 - 13 VA 15/23
- BVerwG, 04.12.2025 - 2 WKSt 1.25
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