Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen an Balkonen trotz vereinbarter Übertragung der Erhaltungslast
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 S 2 WoEigG, § 18 Abs 1 WoEigG, § 18 Abs 2 Nr 1 WoEigG, § 19 Abs 1 WoEigG, § 19 Abs 2 Nr 2 WoEigG
- IWW
§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 18 Abs. 2 WEG, § 18 Abs. 1 WEG, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 27 Abs. 2 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Balkonsanierung als Aufgabe der Gemeinschaft
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 18 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 2
Beschlusskompetenz der GdWE für Erhaltungsmaßnahmen trotz vereinbarter Übertragung der Erhaltungs- und Kostenlast auf Wohnungseigentümer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verband bleibt immer für Balkonsanierungen zuständig!
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Balkonsanierung - Am Ende bleibt die WEG zuständig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Balkonsanierungen im Wohnungseigentum
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit für Balkonsanierungen in einer GdWE
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Erhaltungslast verdrängt nicht die Beschlusskompetenz
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Übertragung der Erhaltungslast: Erhaltungsbeschlüsse sind weiterhin möglich! (IMR 2026, 244)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg/Holstein, 22.05.2023 - 16 C 20/22
- LG Itzehoe, 30.04.2024 - 11 S 31/23
- BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Papierfundstellen
- NZM 2026, 555
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (26)
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Voraussetzung ist, dass dies klar und eindeutig aus der Teilungserklärung, die Bestandteil der Grundbucheintragung ist und deren Auslegung daher vollen Umfangs der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, hervorgeht; im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419, Rn. 9 mwN).Deshalb trägt der Wohnungseigentümer, zu dessen Einheit der jeweilige Balkon gehört, sämtliche Kosten des Gemeinschaftseigentums im Bereich "seines" Balkons; umfasst sind etwa Kosten für die Isolierung und die Abdichtung (vgl. Senat…, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, ZWE 2013, 29 Rn. 8 f.; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 10, 13) und im Zweifel auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 36/24, NJW-RR 2025, 1355 Rn. 15).
Zwar wollen die übrigen - von der Nutzung der Balkone ausgeschlossenen - Wohnungseigentümer von den mit dieser Sonderausstattung verbundenen Lasten freigehalten werden, weil diese bei einer Bauweise ohne Balkone nicht angefallen wären (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 13).
- BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Deren Mitglieder dürfen zwar unter Ausschluss der anderen Eigentümer - und damit auch der Gesamtgemeinschaft - Erhaltungsmaßnahmen auf eigene Kosten beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäudeteil betreffen (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, ZWE 2018, 124 Rn. 15).Bleibt die Untergemeinschaft aber untätig, obwohl Erhaltungsmaßnahmen bezüglich des in ihrem räumlichen Bereich belegenen gemeinschaftlichen Eigentums angezeigt sind und Schäden für das sonstige Gemeinschaftseigentum oder auch für einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte drohen, könnte die Untergemeinschaft mangels Rechtsfähigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, aaO Rn. 18) nicht auf Störungsbeseitigung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommen werden, obwohl die Gesamtgemeinschaft, wie ausgeführt (…s.o. Rn. 15), verkehrssicherungspflichtig und für die Erhaltung der Gesamtanlage zuständig ist.
- BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22
Sondernutzungsrecht in WEG: Anfechtung eines Negativbeschlusses; …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Es ist daher stets zu prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche Weise es den Wohnungseigentümern ermöglicht werden kann, noch selbst in eigener Regie eine Entscheidung zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2023 - V ZR 158/22, ZWE 2023, 409 Rn. 30 mwN).Es verhält sich insofern also anders als bei der Beschlussersetzungsklage, die trotz eines auf eine bestimmte Maßnahme gerichteten Klageantrags schon dann begründet ist, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung eines sogenannten Grundlagenbeschlusses vorliegen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2023 - V ZR 158/22, ZWE 2023, 409 Rn. 21 mwN).
- BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für Prüfung der …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Nur sie hat die auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen, um Gefahren für die Wohnungseigentümer oder Dritte abzuwenden (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NJW-RR 2025, 1042 Rn. 28 mwN).So können jedenfalls die Voraussetzungen für die Ersetzung eines sogenannten Grundlagenbeschlusses vorliegen, nach dem zunächst nur über das "Ob" der Maßnahme entschieden werden soll, während das "Wie" der Ausgestaltung durch die Wohnungseigentümer vorbehalten bleibt, wenn der klagende Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Durchführung einer mit der Klage konkret verlangten Sanierungsmaßnahme hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NJW-RR 2025, 1042 Rn. 9;… Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 9 mwN).
- BGH, 06.08.2025 - VIII ZR 250/23
Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Rn. 17 (a) Einer Delegation von Pflichten ist immanent, dass der eigentlich Verpflichtete weiterhin verantwortlich für die Erfüllung der im Ausgangspunkt ihm obliegenden Aufgaben bleibt; so ist etwa im Bereich der (deliktischen) Verkehrssicherungspflichten anerkannt, dass den Verpflichteten weiterhin Kontroll- und Überwachungspflichten treffen (vgl. zum alten Recht Senat…, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 43/19, NJW 2020, 1798 Rn. 9; allg. BGH, Urteil vom 6. August 2025 - VIII ZR 250/23, ZfIR 2026, 83 Rn. 20;… Urteil vom 2. Oktober 1984 - VI ZR 125/83, NJW 1985, 270, 271 [juris Rn. 11];… Urteil vom 27. November 1984 - VI ZR 49/83, NJW 1985, 484 [juris Rn. 18 f.]).Eine Delegation von Pflichten befreit deshalb für den Fall eines Pflichtenverstoßes nicht von vorneherein von der deliktischen Haftung (zu der weiterreichenden vertraglichen Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung siehe BGH, Urteil vom 6. August 2025 - VIII ZR 250/23, aaO Rn. 23 f.).
- LG Itzehoe, 30.04.2024 - 11 S 31/23
Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone bei Eigentümer: Keine …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Rn. 3 Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZWE 2025, 82 veröffentlicht ist, fehlt der Gemeinschaft die Beschlusskompetenz für die Entscheidung über die Balkonsanierung; schon deshalb habe die Ablehnung der Beschlussanträge ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen.Rn. 12 d) Nach anderer Ansicht bleibt trotz grundsätzlicher Übertragung der Erhaltungslast auf den einzelnen Wohnungseigentümer im Regelfall eine Entscheidungskompetenz der Gemeinschaft erhalten, wobei diese teils als subsidiär, teils als konkurrierend bezeichnet und im Einzelfall weiter danach differenziert wird, ob etwa ein koordiniertes Vorgehen der Wohnungseigentümer für die Durchführung der Maßnahme erforderlich ist; dies wird nicht zuletzt mit den andernfalls bestehenden erheblichen praktischen Schwierigkeiten begründet (…vgl. Bärmann/Dötsch, WEG, 16. Aufl., § 19 Rn. 152;… Bärmann/Pick/Emmerich, 21. Aufl., § 19 Rn. 46;… Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2023], § 19 WEG Rn. 112;… Agatsy in Niedenführ, WEG, 14. Aufl., § 16 Rn. 100;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 5. Aufl., § 1 Rn. 89; Becker, ZWE 2025, 82, 85 f.; Jacoby, ZWE 2025, 193, 197; ders., ZWE 2017, 149, 151 f.; Riecke, MietRB 2025, 222; Häublein, ZWE 2021, 337, 339; Vogel, ZMR 2010, 653, 655).
- BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Rn. 33 (bb) Ist - wie hier - vor allem umstritten, wer die Sanierung durchführen muss, weil Unklarheit über die Beschlusskompetenz besteht, ist aber ansonsten nichts dafür ersichtlich, dass die Gemeinschaft ihrer grundsätzlichen Verpflichtung nach rechtskräftiger Klärung dieser Frage nicht nachkommen wird, genügt es in der Regel, wenn das Gericht im Wege der Beschlussersetzung die Richtung vorgibt (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 32 mwN). - BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
So können jedenfalls die Voraussetzungen für die Ersetzung eines sogenannten Grundlagenbeschlusses vorliegen, nach dem zunächst nur über das "Ob" der Maßnahme entschieden werden soll, während das "Wie" der Ausgestaltung durch die Wohnungseigentümer vorbehalten bleibt, wenn der klagende Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Durchführung einer mit der Klage konkret verlangten Sanierungsmaßnahme hat (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 39/24, NJW-RR 2025, 1042 Rn. 9; Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 9 mwN). - BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Dann entspricht es jedenfalls nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, alle von dem zuvor beauftragten Sachverständigen ausgearbeiteten Sanierungsvarianten abzulehnen und es letztlich dauerhaft bei einer Sperrung der unter den Balkonen liegenden Grünflächen zu belassen (hierzu Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NZM 2021, 935 Rn. 21). - BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20
Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die …
Auszug aus BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Vor allem muss die Gesamtgemeinschaft die Erhaltung insbesondere solcher Gebäudeteile sicherstellen können, die - etwa in einer Tiefgarage - der Statik der Gesamtanlage dienen (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2021 - V ZR 204/20, ZWE 2022, 123 Rn. 27). - BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer …
- BGH, 24.04.2026 - V ZR 50/25
Widerspruch ordnungsgemäßer Verwaltung durch Änderung des …
- BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12
Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung …
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
- BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19
Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen …
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
- BGH, 18.07.2025 - V ZR 76/24
Beauftragung eines Anwalts bedarf keiner Alternativangebote
- BGH, 05.07.2024 - V ZR 241/23
Ordnungsmäßigkeit von Beschluss über Kompetenzverlagerung auf Verwalter
- BGH, 23.05.2025 - V ZR 36/24
Pflicht zur Instandhaltung umfasst auch die Beseitigung anfänglicher Mängel
- BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83
Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant - …
- LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 133/13
Fensterinstandsetzung - WEG oder Sondereigentümer zuständig?
- OLG München, 23.05.2007 - 32 Wx 30/07
Anfechtbarer Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Instandhaltung von …
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2019 - 13 S 127/17
Eigentümer für Estrich verantwortlich: Gemeinschaft kann Instandsetzung nicht …
- LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12
Anfechtung eines WEG-Beschlusses hinsichtlich Sanierung einer Kelleraußentür, …
- LG Hamburg, 12.06.2024 - 318 S 42/23
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bei …
- BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 245/03
Verfahrensgegenstand bei Anfechtung eines Beschlusses mit einer Mehrzahl von …
- BGH, 23.05.2025 - V ZR 36/24
Pflicht zur Instandhaltung umfasst auch die Beseitigung anfänglicher Mängel
Ob die genannte Prämisse zutrifft (so auch LG Itzehoe, ZWE 2025, 82 Rn. 22 ff. - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter dem Az. V ZR 102/24), kann an dieser Stelle offenbleiben.
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