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Rechtsprechung
   VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,16067
VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26 A (https://dejure.org/2026,16067)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.05.2026 - 28 L 270.26 A (https://dejure.org/2026,16067)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2026 - 28 L 270.26 A (https://dejure.org/2026,16067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht und -kommentar, 17.06.2026)

    Zurückweisung von Asylsuchenden: Die unbemerkte zweite Niederlage von Alexander Dobrindt

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Trotz Einreiseverbots: Bundespolizei muss Asylsuchendem Einlass gewähren

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Pressekommentar)

    Richter-Schelte gegen Berliner Verwaltungsrichter: Rechtsanwendung darf nicht als "Aktivismus" diffamiert werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 192.25

    Zurückweisung und Einreiseverweigerung eines Asylsuchenden an der …

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Rn. 24 1. Das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers ist unter Berücksichtigung der Anträge zu 1) und zu 2) Ziffer a, b und d nach § 88 i.V.m. § 122 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sachgerecht dahingehend auszulegen, dass er im Wege der einstweiligen Anordnung die Einreisegestattung und Weiterleitung an die zuständige oder nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung durch die Antragsgegnerin im Sinne von § 18 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG) begehrt, um dort einen (förmlichen) Asylantrag stellen zu können, sodass die Durchführung eines Asylverfahrens oder zunächst eines sogenannten Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats durch die Bundesrepublik eingeleitet werden kann (vgl. zur Statthaftigkeit eines solchen Antrages VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 6 L 192/25 -, Rn. 23 - 24, juris).

    Der Antragsteller wendet sich nicht lediglich gegen die Zurückweisung an der Grenze, sondern begehrt die Einreise in das Bundesgebiet (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 6 L 192/25 -, juris Rn. 24 ).

    Rn. 28 Ist eine begehrte einstweilige Anordnung - wie hier - auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet (hierzu VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 6 L 192/25 -, juris Rn. 27 ), ist Voraussetzung für eine solche Anordnung, dass ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. zum Maßstab OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 S 32/21 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Rn. 32 § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG aber kommt hier als Rechtsgrundlage für die Zurückweisung an der Binnengrenze aufgrund vorrangigen Unionrechts ebenfalls nicht in Betracht, wenn ein Asylgesuch im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschlands - einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen - gestellt wurde (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 - VG 6 L 192/25 -, juris Rn. 31 ff. ff.).

    Entsprechendes gilt für § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2025 - VG 6 L 192/25 -, juris Rnr. 71 ff.).

    Rn. 44 Der Antragsteller hat das Asylgesuch außerdem im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gestellt, weil er tatsächlich, wenn auch nicht im Rechtssinne Deutschland betreten hat (vgl. bei ähnlicher Sachverhaltskonstellation VG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 2026 - 6 L 192/25 -, juris Rn. 37 ff.).

    Zur weiteren Begründung wird auf die Gründe des Beschlusses der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 - 6 L 192/25 -, juris Rn. 75 -88) verwiesen, denen sich die Kammer anschließt.

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Rn. 34 Ein solcher Antrag in Form eines Asylgesuchs kann auch mündlich gestellt werden (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-Verordnung, vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-670/16 - juris Rn. 84).
  • LG Köln, 26.11.2014 - 18 O 12/14

    Montagekosten der gelieferten Türen nur 5% der Rechnung: Kaufrecht anwendbar!

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Dafür spricht § 294 Abs. 1 ZPO, wonach, wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, sich aller Beweismittel bedienen kann, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden kann (vgl. unproblematisch zur eidesstattlichen Versicherung als Urkunde LG Köln, Urteil vom 26. November 2014 - 18 O 12/14 -, juris Rn. 36; anders LG Verden…, Urteil vom 18. Januar 2023 - 1a O 134/21 -, juris Rn. 25, juris).
  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Rn. 36 184 GVG gilt nur im Hinblick auf Erklärungen des Gerichts und Erklärungen gegenüber dem Gericht, nicht jedoch für Beweismittel (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15. November 2023 - 10 W 195/23 -, juris Rn. 5 ).
  • BVerwG, 08.02.1996 - 9 B 418.95
    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Erst wenn eine angeordnete Übersetzung nicht vorgelegt wird, hat das die Unbeachtlichkeit der fremdsprachlichen Urkunde zur Folge (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1996 - 9 B 418/95 -, Rn. 6, juris).
  • OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Maßgeblich ist dabei, ob die Äußerung objektiv betrachtet für den Empfänger anhand der im Empfangszeitpunkt bekannten Umstände als Äußerung des Willens, internationalen Schutz zu erhalten, zu verstehen ist (vgl. zu § 13 AsylG Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2025 - 2 B 80/25 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2021 - 6 S 32.21
    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Rn. 28 Ist eine begehrte einstweilige Anordnung - wie hier - auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet (hierzu VG Berlin…, Beschluss vom 2. Juni 2025 - 6 L 192/25 -, juris Rn. 27 ), ist Voraussetzung für eine solche Anordnung, dass ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. zum Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 6 S 32/21 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BPatG, 18.11.2015 - 20 W (pat) 78/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …

    Auszug aus VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
    Dies dürfte insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass die eidesstattliche Versicherung in einfacher Sprache verfasst ist, auch auf die Antragsgegnerin zutreffen, sodass das Gericht auch nach pflichtgemäßem Ermessen nicht gehalten war, eine Übersetzung einzuholen (in diesem Sinne auch BPatG München, Beschluss vom 18. November 2015 - 20 W (pat) 78/13 -, juris Rn. 10).
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