Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG, § 7 Abs 1 StVG, § 11 S 2 StVG
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Verkehresunfall: Nachweis eines unfallbedingten HWS-Syndroms - versicherungsrechtsiegen.de
Vollbeweis der Unfallkausalität: Welche Nachweise für Schmerzensgeld nötig sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWS; Kausalität; Verkehrsunfall; ΔV; Kollisionsgeschwindigkeit; biomechanische Belastung; konkrete Anhaltspunkte; haftungsbegründende Kausalität; Primärverletzung; Beweismaß; Befundberichte; Therapie; Diagnose; neues Gutachten
- rechtsportal.de
HWS; Kausalität; Verkehrsunfall; ΔV; Kollisionsgeschwindigkeit; biomechanische Belastung; konkrete Anhaltspunkte; haftungsbegründende Kausalität; Primärverletzung; Beweismaß; Befundberichte; Therapie; Diagnose; neues Gutachten
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 20.10.2025 - 6 O 162/22
- OLG Schleswig, 12.02.2026 - 7 U 90/25
- OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07
Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Für ihn steht die Therapie im Mittelpunkt, während die Benennung der Diagnose als solche für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.6.2008, VI ZR 235/07, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26.2.2013, 24 U 131/12, a.a.O.).Das Ergebnis der diesen Berichten zugrundeliegenden Untersuchungen kann lediglich als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 03.6.2008, VI ZR 235/07, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 7.9.2023, I-24 U 168/16, juris Rn. 159 - 160).
- OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16
Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung; …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 08.7.2008, VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 7.9.2023, I-24 U 168/16, juris Rn. 131).Das Ergebnis der diesen Berichten zugrundeliegenden Untersuchungen kann lediglich als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 03.6.2008, VI ZR 235/07, juris; OLG Hamm, Urteil vom 7.9.2023, I-24 U 168/16, juris Rn. 159 - 160).
- OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 24 U 131/12
Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Verkehrsunfalls für eine …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Dass die behandelnden Ärzte die - insoweit nicht überprüfbaren - Angaben des Patienten ihrer Diagnose zugrunde gelegt haben, ist insofern folgerichtig, da der Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt, diesen nicht aus Sicht eines Gutachters betrachtet, sondern ihn als Therapeut behandelt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.2.2013, 24 U 131/12, juris).Für ihn steht die Therapie im Mittelpunkt, während die Benennung der Diagnose als solche für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.6.2008, VI ZR 235/07, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.2.2013, 24 U 131/12, a.a.O.).
- OLG Hamm, 16.04.2024 - 26 U 86/23
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Die Einholung eines weiteren Gutachtens steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (OLG Hamm, Urteil vom 16.4.2024 - 26 U 86/23 -, Juris Rn. 125-126 m.w.N.).In Betracht kommen insbesondere folgende Fälle: Das Gutachten ist unvollständig, nicht nachvollziehbar, in sich widersprüchlich oder der Sachverständige hat erkennbar oder erklärtermaßen nicht die notwendige Sachkunde (OLG Hamm, Urteil vom 16.4.2024, a. a. O. Juris Rn. 126)..
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 113/17
Erleichtertes Beweismaß bei Gesundheitsbeeinträchtigungen
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden (BGH, Urteil vom 29.01.2019, VI ZR 113/17, Rn 12). - OLG Celle, 28.03.2025 - 14 U 163/24
Beweismaß; Kausalität; Primärverletzung; Sekundärverletzung; Schmerzensgeld; TTP; …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Insoweit gilt das strenge Beweismaß des § 286 ZPO, der die volle Überzeugung des Gerichts erfordert (OLG Celle, Beschluss vom 28.3.2025, 14 U 163/24 juris Rn. 27 - 30).. - BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07
Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 08.7.2008, VI ZR 274/07, NJW 2008, 2845 m.w.N.; OLG Hamm…, Urteil vom 7.9.2023, I-24 U 168/16, juris Rn. 131). - BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17
Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Sie ist im Sinne eines gebundenen Ermessens vielmehr nur dann zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen begründen und eine gewisse nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall einer Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand mehr haben werden, sich also ihre Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschl. v. 02.07.2013 - VI ZR 110/13 - NJW 2014, 74; BGH, Beschl. v. 21.03.2018 - VII ZR 170/17 - NJW-RR 2018, 651; BGH, Beschl. v. 04.09.2019 VII ZR 69/17 - NJW-RR 2019, 1343; BGH, Beschl. v. 08.08.2023 - VIII ZR 20/23 - NJW 2023, 3496). - BGH, 26.07.2022 - VI ZR 58/21
Verkehrsunfallbedingter Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Rn. 35 Ob das Handeln des Schädigers die behauptete Primärverletzung verursacht hat, ist nach dem strengen Beweismaß des § 286 ZPO zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 26.7.2022, VI ZR 58/21, juris). - BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2026 - 7 U 90/25
Konkreter Anhaltspunkt ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen, wobei aber bloß subjektive Zweifel oder Vermutungen nicht ausreichen (BGH, Urt. v. 08.06.2004 - VI ZR 230/03 - NJW 2004, 2828; BGH, Urteil vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04 - NJW 2006, 152; OLG Schleswig, Beschluss vom 5.9.2025, 7 U 29/25; OLG Schleswig, Beschluss v. 2.10.2025, 7 U 48/25). - BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
- BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 20/23
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zu enge Urteilsnachprüfung …
- BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17
Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der …
- BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13
Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die …
- BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
- OLG Schleswig, 19.03.2024 - 7 U 93/23
Bei einer psychischen Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens kann die …
- OLG Hamm, 23.09.2025 - 7 U 29/25
Einwilligung; Verkehrsunfall; Eigentumsvermutung; Indizien
- OLG Köln, 05.02.2026 - 7 U 48/25
Grundschuld; Sicherungsabrede; Übererlös; Miteigentum; Gesamtgläubiger
- OLG Saarbrücken, 10.12.2025 - 5 U 80/24
Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit im Falle einer Depressionserkrankung
- OLG Schleswig, 17.07.2024 - 7 U 20/24
Sperrwirkung des Familienprivilegs für Sozialhilfeträger bei übergegangenen …
- RG, 30.04.1928 - VII 646/27
Jagdpacht
Die abweichende Ansicht des Oberlandesgerichts in Köln in seinem Urteil vom 2. November 1926 7 U 90/25 beruht wesentlich auf der Annahme, daß die Verwaltungsbehörden den Jagdgenossenschaften nicht "Allgemeine Bedingungen" empfehlen würden, in denen nichtige Vorschriften enthalten seien.
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