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Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 874   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,34513
BGBl. I 2000 S. 874 (https://dejure.org/2000,34513)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 29.06.2000, Seite 874
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG)
  • vom 24.06.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 18.02.2000   BT   STEUERBERATUNGSGESETZ MODERNISIEREN (GESETZENTWURF)
  • 15.03.2000   BT   BEFUGNISSE VON BUCHHALTERN UND LOHNSTEUERHILFEVEREINEN UMSTRITTEN
  • 12.04.2000   BT   ÄNDERUNG DES STEUERBERATUNGSGESETZES EINSTIMMIG BEFÜRWORTET
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …

    Denn mit dem Beruf des Steuerberaters ist ausdrücklich nicht nur eine freiberufliche Tätigkeit (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG) vereinbar, sondern auch eine Tätigkeit als Angestellter (§ 58 Satz 1 StBerG idF des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater < 7. StBÄndG> vom 24.6.2000 <BGBl I 874>), insbesondere als Angestellter eines Steuerberaters (§ 3 Nr. 1 StBerG) oder einer Steuerberatungsgesellschaft (§ 3 Nr. 3 StBerG idF des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 8.4.2008 <BGBl I 666>).
  • BFH, 07.06.2017 - II R 22/15

    Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

    Rn. 17 aa) § 6 Nr. 4 StBerG wurde durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. b des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 9. Juni 1989 (BGBl I 1989, 1062) in das StBerG eingefügt und erhielt seine heutige Fassung durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24. Juni 2000 (BGBl I 2000, 874).
  • BSG, 22.07.2025 - B 12 BA 7/23 R

    Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer auf der Basis eines Vertrags …

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 27.4.2021 (B 12 KR 27/19 R - juris) zugrundeliegenden Fall eines Buchführungshelfers durfte der seit Jahrzehnten auf dem Gebiet der Lohnbuchhaltung tätige Beigeladene als gelernter Steuerfachgehilfe die vereinbarten Verrichtungen nach § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz <StBerG> (idF des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24.6.2000, BGBl I 874) geschäftsmäßig ausüben.
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