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Gesetzgebung
   BGBl. I 2023 Nr. 203   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18313
BGBl. I 2023 Nr. 203 (https://dejure.org/2023,18313)
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  • BGBl. I 2023 Nr. 203
  • Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
  • vom 26.07.2023

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Literatur

  • zfistw.de PDF

    Die Beweggründe und Ziele im Rahmen der Strafzumessung - Eine kritische Betrachtung der Modifizierungen des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB in den vergangenen zehn Jahren

 
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Wird zitiert von ... (85)

  • BGH, 14.03.2024 - 4 StR 354/23

    Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug: objektive Beschaffenheit, objektive …

    a) Der Senat hat insoweit die Vorschrift des am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen § 64 StGB in der Fassung vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203, S. 2) zu Grunde zu legen, die strengere Anforderungen an die Annahme sowohl eines Hangs als auch eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen diesem und einer Anlasstat sowie an die Erfolgsprognose stellt (…vgl. zur Intention der Gesetzesänderung auch BR-Drucks. 687/22, S. 78 ff.).
  • BGH, 12.09.2024 - 4 StR 23/24

    Schwerer Raub (besonders schwerer Raub: Verwirklichung in der Phase zwischen …

    Die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird das neue Tatgericht nunmehr an § 64 StGB in der am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen (strengeren) Fassung (BGBl. 2023 I Nr. 203) zu messen haben (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 9. April 2024 - 4 StR 410/23 Rn. 6; s. zudem zur etwaigen "Verbindung von Maßregeln" nach § 72 StGB BGH…, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 1/13 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revisionsbeschränkung (Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: innerer …

    aa) Der Senat hat insoweit die Vorschrift des am 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen § 64 StGB in der Fassung vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203, S. 2) zugrunde zu legen, die strengere Anforderungen an die Annahme sowohl eines Hangs als auch eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen diesem und einer Anlasstat sowie an die Erfolgsprognose stellt (…vgl. zur Intention der Gesetzesänderung auch BR-Drucks. 687/22, S. 78 ff.).
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