17.06.2009
Bundestag - Drucksache 16/13423
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Innenausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2009 S. 2062 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 24.07.2009, Seite 2062
- Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
- vom 17.07.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Viertes Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 22.04.2009 BT Regierung will Maßnahmen zur Optimierung des Waffenrechts prüfen
- 11.06.2009 BT Öffentliche Anhörung zu Waffenrechtsnovelle
- 17.06.2009 BT Innenausschuss macht Weg frei für Waffenrechtsnovelle
- 05.07.2012 BT SPD-Fraktion dringt auf Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (ABl. L 154 vom 14.6.2007, S. 1), der Richtlinie 2008/43/EG der Kommission vom 4. April 2008 zur Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates (ABl. L 94 vom 5.4.2008, S. 8) sowie der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) und der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.
Wird zitiert von ... (30)
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18
Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände; …
Rn. 34 Diese Interessenabwägung hat der Gesetzgeber für Sportschützen dahingehend konkretisiert, dass gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG (in der hier anwendbaren, bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17.07.2009, BGBl. I S. 2062; im Folgenden: a.F.) ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition bei Mitgliedern eines Schießsportvereins, der einem nach § 15 Abs. 1 WaffG anerkannten Schießsportverband angehört, anerkannt wird. - VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11
Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …
Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG i.d.F. des Gesetzes vom 17.07.2009 (BGBl I S. 2062 ) haben Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen zusätzlich zur Nachweispflicht der Behörde zur Überprüfung der Aufbewahrungspflichten aus § 36 Abs. 1 und 2 WaffG Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. - VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17
Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG
Nichts anderes folgt aus dem Umstand, dass der geladene Revolver im B-Fach eines Waffenschranks verwahrt wurde (…vgl. auch VGH München, Beschl. v. 15.3.2019, 21 CS 17.2281, juris Rn. 17;… Beschl. v. 27.7.2018, 21 CS 17.2506, juris Rn. 10), in dem nach § 36 Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 2 Satz 1 WaffG in der Fassung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) sowie § 13 Abs. 4 Satz 2 AWaffV in der Fassung vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) entgegen dem grundsätzlichen Gebot zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition eine gemeinsame Aufbewahrung zulässig war (…Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Auflage 2013, Rn. 1072;… Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 13 AWaffV Rn. 5;… BR-Drs. 415/03, S. 49).Rn. 110 Dagegen spricht bereits in zeitlicher Hinsicht, dass § 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG mit dem Gesetz zur Neuregelung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) eingeführt wurde, während die verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG erst wesentlich später mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) Eingang in das Waffengesetz gefunden und damit die vorherige Regelung zur Zutrittsgestattung unter der Voraussetzung begründeter Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung abgelöst hat.
- VGH Hessen, 21.03.2019 - 4 A 2355/17
Waffenrecht - Bedürfnisprüfung bei Sportschützen
Nachdem § 8 Abs. 2 WaffG 2002 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden am 11. März 2009 gestrichen wurde (…vgl. dazu Gerlemann/B. Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, Einl. WaffG Rdnr. 25 b), kann kein ernstlicher Zweifel bestehen, dass der Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder …
S. 4592 und 2003 I S. 1957), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 und 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062), sowie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV - vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I. S. 2123), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062). - VG Darmstadt, 27.06.2019 - 5 K 1357/16
Waffenbesitzkarte
Nachdem § 8 Abs. 2 WaffG 2002 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden am 11. März 2009 gestrichen wurde (…vgl. dazu Gerlemann/B. Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, Einl. WaffG Rdnr. 25 b), kann kein ernstlicher Zweifel bestehen, dass der Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen ist. - BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15
Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …
Zwar verletzt das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil mit seiner Auslegung und Anwendung des § 36 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i. d. F. des Art. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062 - 1. SprengV) Bundesrecht gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. - BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
Die als Reaktion auf die Ereignisse von Winnenden vorgenommenen Verschärfungen des Waffenrechts durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl I S. 2062) seien nicht geeignet, solche Vorkommnisse künftig zu verhindern oder auch nur wesentlich zu erschweren. - VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19
Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines …
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG a.F. (in der hier anwendbaren Fassung des Gesetzes vom 17.07.2009, BGBl. I S. 2062) hat daher die zuständige Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. - VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10
Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der …
Rn. 38 Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt. - VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …
- BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1677/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
- VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10
Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen
- VG Karlsruhe, 11.12.2024 - 2 K 2544/24
Widerruf von Waffenbesitzkarten - Bedürfnisprüfung für jede Waffe
- VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen …
- VG Stuttgart, 08.05.2018 - 5 K 2085/15
Fortbestehen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für Waffenbesitzkarten bei …
- BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1676/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
- VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10903/18
- VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
Wirksamkeit einer rechtswidrig erlangten waffenrechtlichen Berechtigung; …
- VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
Widerruf und Rückgabe einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
- VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10890/18
Heranziehung zu einer Gebühr für die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von …
- VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen …
- VG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 3959/09
Klage auf Verlängerung eines Jagdscheines abgewiesen
- VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener …
- VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 747.09
Waffenrechtliche Erlaubnis für LEP-Waffen
- VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 324.10
Erteilung einer Munitionserwerbserlaubnis; kulturhistorische Bedeutung einer …
- VG Potsdam, 22.03.2011 - 3 L 2/11
Gebührenpflichtigkeit der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen
- VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 72.11
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
- VG Halle, 17.04.2012 - 3 A 78/11
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen fehlenden Besitzes eines Jagdschein sowie …
- VG Halle, 11.01.2010 - 3 B 977/09
Vorläufiger Rechtsschutz im Fall eines Jagdscheins und einer Waffenbesitzkarte
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Gesetzgebung
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Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
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