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17.06.2009

Bundestag - Drucksache 16/13423

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2062   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63332
BGBl. I 2009 S. 2062 (https://dejure.org/2009,63332)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 24.07.2009, Seite 2062
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
  • vom 17.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Viertes Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 22.04.2009   BT   Regierung will Maßnahmen zur Optimierung des Waffenrechts prüfen
  • 11.06.2009   BT   Öffentliche Anhörung zu Waffenrechtsnovelle
  • 17.06.2009   BT   Innenausschuss macht Weg frei für Waffenrechtsnovelle
  • 05.07.2012   BT   SPD-Fraktion dringt auf Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände; …

    Rn. 34 Diese Interessenabwägung hat der Gesetzgeber für Sportschützen dahingehend konkretisiert, dass gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG (in der hier anwendbaren, bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung des Gesetzes vom 17.07.2009, BGBl. I S. 2062; im Folgenden: a.F.) ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition bei Mitgliedern eines Schießsportvereins, der einem nach § 15 Abs. 1 WaffG anerkannten Schießsportverband angehört, anerkannt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …

    Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG i.d.F. des Gesetzes vom 17.07.2009 (BGBl I S. 2062 ) haben Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen zusätzlich zur Nachweispflicht der Behörde zur Überprüfung der Aufbewahrungspflichten aus § 36 Abs. 1 und 2 WaffG Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
  • VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17

    Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG

    Nichts anderes folgt aus dem Umstand, dass der geladene Revolver im B-Fach eines Waffenschranks verwahrt wurde (…vgl. auch VGH München, Beschl. v. 15.3.2019, 21 CS 17.2281, juris Rn. 17;… Beschl. v. 27.7.2018, 21 CS 17.2506, juris Rn. 10), in dem nach § 36 Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 2 Satz 1 WaffG in der Fassung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) sowie § 13 Abs. 4 Satz 2 AWaffV in der Fassung vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 426) entgegen dem grundsätzlichen Gebot zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition eine gemeinsame Aufbewahrung zulässig war (…Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Auflage 2013, Rn. 1072;… Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 13 AWaffV Rn. 5;… BR-Drs. 415/03, S. 49).

    Rn. 110 Dagegen spricht bereits in zeitlicher Hinsicht, dass § 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG mit dem Gesetz zur Neuregelung des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) eingeführt wurde, während die verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG erst wesentlich später mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) Eingang in das Waffengesetz gefunden und damit die vorherige Regelung zur Zutrittsgestattung unter der Voraussetzung begründeter Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung abgelöst hat.

  • VGH Hessen, 21.03.2019 - 4 A 2355/17

    Waffenrecht - Bedürfnisprüfung bei Sportschützen

    Nachdem § 8 Abs. 2 WaffG 2002 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden am 11. März 2009 gestrichen wurde (…vgl. dazu Gerlemann/B. Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, Einl. WaffG Rdnr. 25 b), kann kein ernstlicher Zweifel bestehen, dass der Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder …

    S. 4592 und 2003 I S. 1957), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 und 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062), sowie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV - vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I. S. 2123), hier zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062).
  • VG Darmstadt, 27.06.2019 - 5 K 1357/16

    Waffenbesitzkarte

    Nachdem § 8 Abs. 2 WaffG 2002 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) unter dem Eindruck des Amoklaufs von Winnenden am 11. März 2009 gestrichen wurde (…vgl. dazu Gerlemann/B. Heinrich in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, Einl. WaffG Rdnr. 25 b), kann kein ernstlicher Zweifel bestehen, dass der Fortbestand des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch bei Sportschützen auf Dauer zu überprüfen ist.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15

    Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …

    Zwar verletzt das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil mit seiner Auslegung und Anwendung des § 36 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i. d. F. des Art. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062 - 1. SprengV) Bundesrecht gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos

    Die als Reaktion auf die Ereignisse von Winnenden vorgenommenen Verschärfungen des Waffenrechts durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl I S. 2062) seien nicht geeignet, solche Vorkommnisse künftig zu verhindern oder auch nur wesentlich zu erschweren.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19

    Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG a.F. (in der hier anwendbaren Fassung des Gesetzes vom 17.07.2009, BGBl. I S. 2062) hat daher die zuständige Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen.
  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der …

    Rn. 38 Mit der Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeit seitens der Waffenbehörde durch die Waffenrechtsnovelle 2009 (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes v. 17.07.2009, BGBl. I 2062 ff.) wurde das deutsche Waffenrecht um ein weiteres Handlungsinstrumentarium verstärkt.
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …

  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1677/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

  • VG Karlsruhe, 11.12.2024 - 2 K 2544/24

    Widerruf von Waffenbesitzkarten - Bedürfnisprüfung für jede Waffe

  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen …

  • VG Stuttgart, 08.05.2018 - 5 K 2085/15

    Fortbestehen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für Waffenbesitzkarten bei …

  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1676/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos

  • VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10903/18
  • VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10

    Wirksamkeit einer rechtswidrig erlangten waffenrechtlichen Berechtigung; …

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658

    Widerruf und Rückgabe einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

  • VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10890/18

    Heranziehung zu einer Gebühr für die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von …

  • VG Aachen, 25.08.2011 - 6 L 8/11

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen …

  • VG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 3959/09

    Klage auf Verlängerung eines Jagdscheines abgewiesen

  • VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener …

  • VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 747.09

    Waffenrechtliche Erlaubnis für LEP-Waffen

  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 324.10

    Erteilung einer Munitionserwerbserlaubnis; kulturhistorische Bedeutung einer …

  • VG Potsdam, 22.03.2011 - 3 L 2/11

    Gebührenpflichtigkeit der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen

  • VG Berlin, 30.06.2011 - 1 L 72.11

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • VG Halle, 17.04.2012 - 3 A 78/11

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen fehlenden Besitzes eines Jagdschein sowie …

  • VG Halle, 11.01.2010 - 3 B 977/09

    Vorläufiger Rechtsschutz im Fall eines Jagdscheins und einer Waffenbesitzkarte

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  • bundestag.de (Materialien)

    16-19444
    Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

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