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02.04.2001

Bundestag - Drucksache 14/5741

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürArbeitundSozialordnung(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1852   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,43268
BGBl. I 2001 S. 1852 (https://dejure.org/2001,43268)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 27.07.2001, Seite 1852
  • Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
  • vom 23.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 03.04.2001   BT   Regierung will Bildung von Betriebsräten erleichtern
  • 05.04.2001   BT   Beschäftigungssicherung in den Aufgabenkatalog der Betriebsräte aufnehmen
  • 10.05.2001   BT   Betriebsverfassungsgesetz in der Diskussion
  • 14.05.2001   BT   Gewerkschaften und Verbände gespalten über Reform der Betriebsverfassung
  • 20.06.2001   BT   SPD: Mitsprache bei Qualifizierung ist Schlüsselfrage für Beschäftigung
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    bb) Daran hat sich durch die Einräumung des aktiven Wahlrechts für Leiharbeitnehmer in § 7 Satz 2 BetrVG in der ab dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) nichts geändert.
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk

    Die maßgebliche Fassung dieses Gesetzes ist die der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. 1969 I, S. 1317), geändert durch das Gesetz vom 23. Juli 2001 (BGBl. 2001 I, S. 1852) (im Folgenden: KSchG).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Diese durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I 2001, 1852) eingefügte Bestimmung hat zum Ziel, es Arbeitnehmern mit Familienpflichten zu erleichtern, eine Berufstätigkeit auszuüben.
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