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01.06.2005

Bundestag - Drucksache 15/5606

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2722   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,65106
BGBl. I 2005 S. 2722 (https://dejure.org/2005,65106)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 13.09.2005, Seite 2722
  • Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz- IFG)
  • vom 05.09.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 16.12.2004   BT   Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes erleichtern
  • 11.03.2005   BT   Expertenrunde zum Informationsfreiheitsgesetz
  • 14.03.2005   BT   Mehrheit der Sachverständigen spricht sich für Informationsfreiheitsgesetz aus

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Wird zitiert von ... (226)

  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen …

    Rn. 9 In § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. 2005 I S. 2722) in der durch das Gesetz vom 7. August 2013 (BGBl. 2013 I S. 3154) geänderten Fassung (im Folgenden: IFG) heißt es:.
  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde; …

    Rn. 12 1. Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass der Deutsche Bundestag bei der mandatsbezogenen Unterstützung der Abgeordneten durch Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes nicht nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722), geändert durch Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) informationspflichtig ist, trifft nicht zu.
  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

    Rn. 10 1. Die Aufspaltung eines einheitlichen Informationsbegehrens in eine Vielzahl von Einzelanträgen ist mit dem in § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG a.F.) i.d.F. der Bekanntmachung vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) angelegten Verbot einer abschreckend wirkenden Gebührenerhebung unvereinbar.
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