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17.06.1998

Bundestag - Drucksache 13/11034

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2585   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,51593
BGBl. I 1998 S. 2585 (https://dejure.org/1998,51593)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 07.09.1998, Seite 2585
  • Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
  • vom 31.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23

    Altersgrenze Anwaltsnotare - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche …

    In den neuen Ländern löste die Bundesnotarordnung mit Wirkung vom 8. September 1998 die Verordnung über die Tätigkeit der Notare in eigener Praxis ab (vgl. Art. 13 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998; BGBl I S. 2585), so dass die Regelungen ab diesem Zeitpunkt auch dort galten.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Rn. 2 1. Die Bundesnotarordnung (BNotO) in der Fassung des Gesetzes vom 31. August 1998 (BGBl I S. 2585) unterscheidet zwischen Notaren in hauptberuflicher Amtsausübung (§ 3 Abs. 1) und solchen, die als Rechtsanwälte das Amt des Notars im Nebenberuf ausüben, den Anwaltsnotaren (§ 3 Abs. 2).
  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14

    Amtspflichtverletzungen eines Notars: Widersprüchliche Maklercourtageklauseln; …

    Der Gesetzgeber hat 1998 durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2585) die bis dahin lediglich in den allgemeinen Richtlinien für die Berufsausübung der Notare enthaltene Pflicht wegen ihres "statusbildenden Charakters" als gesetzliche Pflicht verankert (BT-Drucks. 13/4184 S. 25 re.Sp.).
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