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Gesetzgebung
   BGBl. 1950 S. 455   

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https://dejure.org/1950,611
BGBl. 1950 S. 455 (https://dejure.org/1950,611)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 40, ausgegeben am 20.09.1950, Seite 455
  • Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts
  • vom 12.09.1950

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (67)

  • EuGH, 30.04.2024 - C-670/22

    EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …

    Gemäß § 100e Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 74a Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) fällt eine Online-Durchsuchung in die ausschließliche Zuständigkeit einer Spezialkammer dieses Landgerichts.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Rn. 21 2. Diese Vorschrift ist nachkonstitutionelles Recht, weil bei dem Erlaß des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) auch für den Gesamtinhalt der Strafprozeßordnung das volle Gesetzgebungsverfahren durchgeführt worden ist (BVerfGE 8, 210 [213 f.]; 18, 302 [303 f]; 31, 43 [45]).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Der Wortlaut des § 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO greift insoweit auf die in § 140 Abs. 2 StPO gewählte, seit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455, 485; BT-Drucks. I/530, Anlage II S. 16) unveränderte Formulierung zurück.
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