05.10.2001
Bundestag - Drucksache 14/7034
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderFinanzen(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2001 S. 3822 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben am 22.12.2001, Seite 3822
- Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen
- vom 20.12.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 09.10.2001 BT Angebote zum Wertpapiererwerb und von Unternehmensübernahmen regeln
- 11.10.2001 BT Im Bundeshaus notiert:
- 16.10.2001 BT Anhörung zur geplanten Regelung für Unternehmensübernahmen
- 18.10.2001 BT Spitzenverbände stimmen Übernahmegesetz trotz Kritikpunkten zu
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04
Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben
Entsprechendes kann weder dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG) vom 27. April 1998 (BGBl. I S. 786), dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) oder dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2802 Nr. 60) entnommen werden. - BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
Stollwerck
Rn. 18 Auch bei der Einführung des § 327b Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz AktG durch Artikel 7 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822), mit dem der Gesetzgeber die Formulierung in § 305 Abs. 3 Satz 2, § 320b Abs. 1 Satz 5 AktG für die Barabfindung bei der Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär übernahm, wurde kein Stichtag vorgegeben. - BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04
Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz …
§ 327 e Abs. 2 des Aktiengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822) .Rn. 2 Die von den Beschwerdeführern mittelbar angegriffene Regelung des § 327 e Abs. 2 AktG ist durch Art. 7 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822) in das Aktiengesetz eingefügt worden.
Auf Grund eines öffentlichen Übernahmeangebots nach dem Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822) erwarb die Beteiligungsgesellschaft weitere Anteile.
- BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13
Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des …
Ein gerichtliches Verfahren, in dem ein Aktionär einen Anspruch auf Akteneinsicht in die behördlichen Akten eines Verwaltungsverfahrens zur Erteilung einer Befreiung an einen Bieter nach §§ 35, 37 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) als Drittbetroffener auf § 29 VwVfG stütze, werde jedoch von der abdrängenden, den ordentlichen Rechtsweg eröffnenden Sonderzuweisung nach § 48 Abs. 4 WpÜG i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO umfasst. - BFH, 13.10.2010 - I R 79/09
Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß § …
Die Kapitalanlage des Minderheitsaktionärs ist dadurch einem gewissen Zugriffsrecht des Hauptaktionärs ausgesetzt, das dieser einseitig ausüben kann und das dem Minderheitsrecht gleichsam aus der Natur der Sache und unbeschadet einer nachfolgenden Rechtsentwicklung --hier mit Wirkung vom 1. Januar 2002 (vgl. Art. 12 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen [Wertpapierübernahmegesetz] vom 20. Dezember 2001, BGBl I 2001, 3822) durch die Schaffung der Squeeze-out-Regeln in §§ 327a bis 327f AktG-- zu eigen ist. - BGH, 19.07.2011 - II ZR 246/09
Aktiengesellschaft: Unterbrechung von Beschlussmängelverfahren durch Eröffnung …
Rn. 31 Für eine derartige Auslegung ergeben sich auch keine Anhaltspunkte aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822), auf den die Zurechnung beim "acting in concert" in § 22 Abs. 2 WpHG zurückgeht (…BT-Drucks. 14/7034, S. 1, 54, 70; zum unionsrechtlichen Gesetzgebungshintergrund s. Fleischer/Schmolke, NZG 2010, 1241, 1242). - EuGH, 12.02.2026 - C-864/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/109/EG - Harmonisierung der …
Für diese These spreche der Umstand, dass der deutsche Gesetzgeber sich bei der Redaktion von § 34 Abs. 2 WpHG zur Übernahme des Wortlauts von § 30 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (BGBl. 2001 I, S. 3822) entschlossen habe, der die Richtlinie 2004/25 ins deutsche Recht umsetzen sollte. - BGH, 22.09.2020 - II ZR 399/18
Entlastung des Vorstands - und dessen Verstoß gegen die Gleichbehandlung aller …
Durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) wurde in § 22 Abs. 3 WpHG aF zur Angleichung an § 2 Abs. 6 WpÜG der Begriff des "kontrollierten Unternehmens" durch den des "Tochterunternehmens" ersetzt und der Verweis auf § 290 HGB übernommen. - BGH, 13.03.2006 - II ZB 26/04
Einhaltung der Antragsfrist im Spruchverfahren durch Einreichung bei einem …
Am 8. Oktober 2002 stellten die Beteiligten zu 1 und 2 bei dem Landgericht Mannheim per Telefax Antrag auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung gemäß § 327 f Abs. 1 Satz 2 AktG i.d.F. des Art. 7 WpÜG vom 22. Dezember 2001 (BGBl I, S. 3822, 3838 f.; im Folgenden: AktG a.F.). - BVerwG, 20.09.2012 - 7 B 5.12
Wertpapier; Übernahmeangebot; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg; …
Entgegen der Ansicht der Beklagten wird der streitige Anspruch von der abdrängenden Sonderzuweisung in § 48 Abs. 1 und Abs. 4 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes - WpÜG - vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3822), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 46 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl I S. 3044), nicht erfasst. - StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11
Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG
- FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07
Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über …
- VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11
Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren
- LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07
Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen …
- OLG Stuttgart, 10.11.2004 - 20 U 16/03
Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlbeschlüsse einer Aktiengesellschaft: …
- BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 1691/02
Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften über den Ausschluß von …
- OLG Frankfurt, 08.01.2018 - WpÜG 1/17
Zum Drittschutz nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
- BGH, 13.03.2006 - II ZB 25/04
Wahrung der Antragsfrist in aktienrechtlichen Spruchverfahren durch Einreichung …
- FG Düsseldorf, 11.08.2009 - 6 K 3742/06
Zulässigkeit der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses mit dem Einwand …
- OLG München, 11.05.2004 - 7 W 1056/04
Widerlegung der Abhängigkeitsvermutung; keine Rechtsbeschwerde im …
- LG Wuppertal, 06.11.2003 - 12 O 119/03
- LG Wuppertal, 24.09.2004 - 12 O 76/03
Anfechtung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung einer …
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