31.10.2008

Bundestag - Drucksache 16/10734

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2413   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,61455
BGBl. I 2009 S. 2413 (https://dejure.org/2009,61455)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 03.08.2009, Seite 2413
  • Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
  • vom 29.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen

Meldungen

  • anwalt.de

    Neuregelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts in Kraft getreten

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 10.11.2008   BT   Erweiterter Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung
  • 26.01.2009   BT   Anhörung zur unerlaubten Telefonwerbung
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Die Neuregelung in § 312e Abs. 2 BGB aF hat zur Folge, dass Unternehmer auf eigene Rechnung leisten, solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, BT-Drucks. 16/10734, S. 7, 10, 11).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Darüber hinaus wurde das in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG enthaltene Erfordernis der Einwilligung mit Wirkung am 4. August 2009 durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) durch das der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung ersetzt.
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15

    Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz

    Die Neuregelung in § 312e Abs. 2 BGB aF hat zur Folge, dass Unternehmer auf eigene Rechnung leisten, solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen, BT-Drucks. 16/10734, S. 7, 10, 11).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Die Klausel 2 genügt - auch unter Berücksichtigung der Änderung von § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB durch das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) - den gesetzlichen Anforderungen an eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (§ 312d Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 356 Abs. 2, § 355 Abs. 2 BGB).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

    Maßgeblich sind die Bestimmungen des BGB nach den Änderungen durch das OLG - Vertretungsänderungsgesetz vom 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) (Art. 229 § 9 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB), das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vom 2.12.2004 (BGBl. I. S 3102) und das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2413).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Ist die frühere Entgeltgenehmigung in dem genannten Zeitraum weiterhin wirksam geblieben, muss dieser Widerspruch zur Rechtswidrigkeit der späteren Entgeltgenehmigung führen; denn nach § 37 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190), das in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 14. August 2009 zuletzt durch Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2413) geändert worden war, bewirkt die Entgeltgenehmigung in bestehenden Verträgen die Ersetzung des vereinbarten durch das genehmigte Entgelt.
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Erst durch die Novellierung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) hat das Erfordernis, dass die Einwilligung ausdrücklich erteilt werden muss, Eingang in den Gesetzeswortlaut gefunden.

    Darüber hinaus wurde das in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG enthaltene Erfordernis der Einwilligung mit Wirkung am 4. August 2009 durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) durch das der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung ersetzt.

  • BGH, 15.10.2019 - XI ZR 759/17

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB auf im Wege des Fernabsatzes

    Noch im Jahr 2009 hat er die Änderung des § 312d BGB durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) trotz der schon vorher in der Literatur geäußerten Bedenken gegen die Richtlinienkonformität des § 312d Abs. 5 BGB aF (vgl. MünchKommBGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rn. 17) nicht zum Anlass genommen, die Verweisung in § 312d Abs. 5 Satz 2 BGB aF auf dessen Absatz 3 zu erstrecken (Senatsurteil vom 3. Juli 2018 - XI ZR 702/16, WM 2018, 1601 Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des

    Maßgeblich sind die Bestimmungen des BGB nach den Änderungen durch das OLG - Vertretungsänderungsgesetz vom 23.7.2002 (BGBl. I S. 2850) (Art. 229 § 9 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB) und das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29.7.2009 (BGBl. I, S. 2413).
  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. auf im Wege des Fernabsatzes

    Angesichts des eindeutigen Regelungskonzepts fehlt es an einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 12 W 47/16, juris Rn. 7 ff.; Martens, Die Entwicklung der Widerrufsrechte des Verbrauchers bis zur Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG, 2010, S. 196 f.; für eine analoge Anwendung des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB aF dagegen MünchKommBGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rn. 17; auch Grupp, Die Fernabsatzfinanzdienstleistungsrichtlinie 2002/65/EG - Status quo und Reformbedarf, 2009, S. 88), zumal der Gesetzgeber auch die Änderung des § 312d BGB durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2413) trotz der schon vorher in der Literatur geäußerten Bedenken (vgl. MünchKommBGB/Wendehorst, aaO) nicht zum Anlass genommen hat, die Verweisung in § 312d Abs. 5 BGB aF auf dessen Absatz 3 zu erstrecken.
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

  • LG Kiel, 07.09.2018 - 12 O 92/18

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über den Fernabsatz von

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2018 - 8 U 153/17

    Unterlassungsanspruch wegen unerbetener Telefonwerbung: Einwilligung in

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 36.11

    Telekommunikation; Vergabe von Frequenzen; drahtloser Netzzugang: Frequenzbereich

  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09

    Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von

  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 34/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines privaten Testveranstalters als

  • LG Kassel, 22.10.2018 - 11 O 1385/18
  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 13.11

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 4.11

    Rechtswidrigkeit einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung vor

  • LG Bonn, 18.11.2009 - 1 O 379/08

    Anspruch auf Unterlassung von unerlaubten Werbeanrufen

  • LG München I, 29.06.2018 - 22 O 12332/17

    Vorlagefrage - Auslegung RL 2002/65/EG Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 3.12

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 2.12

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

  • AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11

    Anspruch eines Kunden gegen ein Online-Reisebüro auf Rückzahlung angesparter

  • VG Köln, 28.03.2011 - 21 L 285/11

    Möglichkeit einer Abrechnung und Einziehung von Entgelten für von Kunden

  • VG Köln, 01.03.2011 - 21 L 157/11

    Eine Maßnahme ergeht u.a. i.R.d. Nummernverwaltung bei Erlass im Hinblick auf den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2011 - 13 B 476/11

    Bescheid der Bundesnetzagentur bzgl. der Untersagung der Rechnungslegung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 13 B 339/11

    Missbraucht ein Unternehmen ein Telefonnetz für Werbeanrufe, kann seinem

  • LG Freiburg, 02.05.2011 - 12 O 118/10

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers durch Abwerbung von

  • LG Koblenz, 10.02.2010 - 12 S 197/09

    Fernabsatzvertrag: Widerruf eines Mobilfunkvertrages; anwendbares Recht in

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