20.02.2017
Bundestag - Drucksache 18/11239
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumdesInnern(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2017 S. 2133 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 05.07.2017, Seite 2133
- Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
- vom 30.06.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 27.02.2017 BT Amnestie für illegalen Waffenbesitz
- 19.04.2017 BT Strafvorschriften des Waffengesetzes
- 05.05.2017 BT Regierung plant Amnestie für illegalen Waffenbesitz
Amtliche Gesetzesanmerkung
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) sind beachtet worden.
Wird zitiert von ... (46)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20
Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln
Rn. 28 hier also im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides vom 28. Februar 2019, allein § 45 Abs. 2 Satz 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) in der Fassung der Änderung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) - im Folgenden: WaffG - in Betracht. - BGH, 28.11.2018 - 3 StR 440/18
Unterschlagung (Manifestation des Zueignungswillens; Nichtherausgabe einer Sache; …
Im Fall C. 4. der Urteilsgründe (Führen eines Elektroimpulsgerätes am 1. Juli 2017) hat das Landgericht nicht bedacht, dass § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG nF, § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 erst seit dem 6. Juli 2017 anzuwenden ist (Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017, BGBl. I S. 2133, 2142). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Partei, die vom …
Rn. 18 § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG in der bis zum 29. Februar 2020 geltenden Fassung vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133 - im Folgenden: WaffG 2017):.
- VG Düsseldorf, 19.06.2024 - 22 K 4836/23
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht …
Rn. 105 Der Gesetzgeber hat § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG im Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) dahingehend erweitert, dass er die Wörter "bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen" eingefügt hat. - VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17
Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG
Die Verpflichtung zur ungeladenen Verwahrung von Schusswaffen bestand zudem bereits vor der ausdrücklichen Normierung in § 13 Abs. 1 u. 2 AWaffV in der Fassung vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133).Rn. 97 Nach der allgemeinen Regelung zur Sicherungspflicht in § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG - die § 36 Abs. 1 WaffG in der Fassung vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) entspricht - hat, wer Waffen oder Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
- BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 2466/19
Trojaner I - Landespolizeirechtliche Ermächtigungen zur …
§ 51 Absatz 1 bis 3 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) geändert worden ist,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2025 - 20 A 1506/24
Verdachtsfall reicht nicht: AfD-Mitgliedschaft genügt (noch) nicht für …
Ebenso schied der Regeltatbestand waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach dem bisherigen - bis zum 29. Februar 2020 geltenden - § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG in der Fassung vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) - WaffG 2017 - trotz Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung aus, wenn nachweisliche Erkenntnisse zu den Aktivitäten des Betroffenen in dieser Vereinigung fehlten. - VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
§ 15 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen (1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen: 1. zur Abwehr einer Gefahr, 2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, dass dort regelmäßig Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich unter Verstoß gegen Aufenthaltsanordnungen oder Kontaktverbote treffen oder sich dort Straftäter verbergen; dies gilt auch für Orte, an denen Personen der Prostitution nachgehen und durch gegen sie gerichtete Straftaten gefährdet sind, 3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, einem Amtsgebäude oder einem besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, 4. stichprobenhaft zum Zweck der vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Grenzgebiet zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern, darüber hinaus in öffentlichen Anlagen, Einrichtungen oder Verkehrsmitteln des internationalen Verkehrs oder in unmittelbarer Nähe hiervon, auf Bundesfernstraßen und auf anderen Straßen, soweit deren erhebliche Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität durch die Polizei vor der Durchführung der Maßnahme durch dokumentierte Erkenntnisse dargelegt und die Umsetzung in einem dienststellenübergreifenden Kontrollkonzept geregelt ist, 5. wenn sie an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten von erheblicher Bedeutung oder gemäß § 28 des Sächsischen Versammlungsgesetzes vom 25. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 54), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zu verhindern, 6. wenn sie sich innerhalb eines Kontrollbereichs aufhält, der von der Polizei bestimmt worden ist, um Straftaten im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung oder nach § 28 des Sächsischen Versammlungsgesetzes zu verhindern, da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dann dort Straftaten dieser Art bevorstehen; die Bestimmung eines Kontrollbereichs darf längstens für sieben Tage erfolgen, bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern und der öffentlichen Bekanntgabe durch die anordnende Dienststelle; die öffentliche Bekanntgabe kann unterbleiben, wenn der Kontrollbereich nicht für länger als 48 Stunden bestimmt wird, sonst die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgabe gefährdet wäre und besondere gebietsbezogene Maßnahmen zu dessen Abgrenzung vorgenommen werden, 7. wenn sie sich an Orten aufhält, für die durch Rechtsverordnung nach § 42 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes verboten oder beschränkt worden ist oder 8. zum Schutz privater Rechte. - VG Düsseldorf, 07.03.2023 - 22 K 7087/20
Widerruf Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit, Mitgliedschaft und …
Rn. 77 Der Gesetzgeber hat § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG im Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) dahingehend erweitert, dass er die Wörter "bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen" eingefügt hat. - VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; …
Rn. 36 Maßgeblich sind angesichts des Widerspruchsbescheids vom 05.12.2017 das WaffG und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in der seit 06.07.2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 und 2 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133 (jeweils n. F.) sowie §§ 17, 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG) i. d. F. d. Art. 38 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon vom 09.12.2010, BGBl. I, S. 1934. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2024 - 20 B 969/23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrunf …
- OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17
Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von …
- OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 B 61/23
Waffenrecht (Erlaubniswiderruf); Anforderungen an die Aufbewahrung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2025 - 7 A 10038/25
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Mitglied im Verein "Rote Hilfe e.V."
- VG Berlin, 25.01.2018 - 1 K 545.16
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers
- VGH Bayern, 25.07.2025 - 24 BV 24.320
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - "Junge Alternative" als Vereinigung iSd § 5 …
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23
Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen …
- VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20
Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 20 B 1740/19
Widerruf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
- VG München, 27.11.2017 - M 7 S 17.3929
Widerruf von Waffenbesitzkarten und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins
- VG München, 19.02.2018 - M 7 S 17.5733
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2025 - 20 A 1519/24
Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis sowie Einziehung der Waffenbesitzkarte …
- OVG Niedersachsen, 26.06.2019 - 11 ME 193/19
Aufbewahrung; Besitzstandsregelung; erlaubnispflichtige Waffe; Nachweispflicht; …
- VG Düsseldorf, 19.06.2024 - 22 K 4909/23
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht …
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis …
- VG München, 12.05.2021 - M 7 K 18.2637
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
- VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17
Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung …
- VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen …
- VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse
- OVG Sachsen, 19.10.2022 - 6 B 171/22
Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Parteimitglied in einer rechtsextremen Partei; …
- OVG Sachsen, 17.01.2024 - 6 B 287/22
Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Fördermitgliedschaft in einer Partei; …
- VG Magdeburg, 25.03.2025 - 1 A 191/23
Waffenrechtliche Unzulässigkeit wegen AfD-Mitgliedschaft
- VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2025 - 6 S 433/24
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung …
- VG München, 14.07.2022 - M 7 S 22.2068
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 11.05.2020 - M 7 S 20.87
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der GfP
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2025 - 20 A 1507/24
Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit …
- BGH, 05.02.2019 - 3 StR 559/18
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer Kurzwaffe …
- VG Würzburg, 05.12.2017 - W 5 S 17.1272
Fehlerhafte Verwahrung einer Pistole
- VG Berlin, 22.11.2023 - 31 K 33.22
- VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.1849
Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften, …
- VG Stuttgart, 08.02.2024 - 5 K 5913/23
Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Vereinigung
- VG Cottbus, 19.06.2019 - 3 K 1177/18
- VGH Bayern, 18.10.2022 - 24 B 20.2994
Ungültigkeitserklärung und Einziehung eines Jagdscheines
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