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24.06.2003

Bundestag - Drucksache 15/1206

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2934   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,42286
BGBl. I 2003 S. 2934 (https://dejure.org/2003,42286)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 29.12.2003, Seite 2934
  • Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
  • vom 24.12.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 25.06.2003   BT   Meisterprüfung soll künftig für weniger Handwerksberufe erforderlich sein
  • 02.07.2003   BT   Anhörung zur "großen Novelle" der Handwerksordnung
  • 08.07.2003   BT   Handwerk erwartet Rückgang der Ausbildungsbereitschaft
  • 20.08.2003   BT   Bundesrat gegen "radikale Reduzierung der Meisterberufe"
  • 25.11.2003   BT   Novelle der Handwerksordnung mit Änderungen angenommen
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …

    Rn. 5 § 3 Abs. 2 und Abs. 3 IHKG lautete in seiner ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung (Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003, BGBl I S. 2934):.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …

    Rn. 12 a) Das erforderliche Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers ist nicht durch das inzwischen in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2934) und den hierdurch erleichterten Zugang zur selbständigen Ausübung von Handwerksberufen entfallen.

    Dass diese Voraussetzung nicht zwingend ist, könnte indessen aus der Neuregelung des Handwerksrechts durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerklicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2934) folgen.

    Rn. 28 (2) Dass die Anwendung der Ausnahmeregelung zugunsten des Beschwerdeführers angezeigt war, wird dadurch bestätigt, dass sich der Gesetzgeber den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des großen Befähigungsnachweises in seiner ursprünglichen Ausgestaltung nicht verschlossen (…vgl. BTDrucks. 15/1206, S. 21 f.) und durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2934) den Zugang zur selbständigen Tätigkeit insbesondere für berufserfahrene Gesellen - wie den Beschwerdeführer - erleichtert hat.

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage; …

    Die Beitragsfestsetzungen stehen auch für diese beiden Jahre mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (Industrie- und Handelskammergesetz - IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920) in der hier maßgeblichen Fassung des Art. 5 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934) und des Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) nicht im Einklang.
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