Rechtsprechung
| BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 6 Abs 1 MRK, § 1025 Abs 2 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde einer deutschen Berufssportlerin gegen die Abweisung einer Klage wegen einer zugunsten des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs in Lausanne vereinbarten Schiedsklausel durch die deutsche Zivilgerichtsbarkeit; Schadensersatzansprüche und ...
- Betriebs-Berater
Claudia Pechstein - erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel
- doev.de
Justizgewährungsanspruch; mangelhafte Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 6 EMRK; § 19 GWB
Schiedsvereinbarung nichtig: Claudia Pechstein siegt mit Kartellrechtsargument vor dem BVerfG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde einer deutschen Berufssportlerin gegen die Abweisung einer Klage wegen einer zugunsten des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs in Lausanne vereinbarten Schiedsklausel durch die deutsche Zivilgerichtsbarkeit; Schadensersatzansprüche und ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht/Verfahrensrecht: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des ...
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel
- lto.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Claudia Pechstein siegt vor dem BVerfG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sportschiedsgerichtsbarkeit - und der Justizgewährungsanspruch
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Claudia Pechstein mit Verfassungsbeschwerde wegen Dopingsperre erfolgreich - Claudia Pechstein mit Verfassungsbeschwerde wegen Dopingsperre erfolgreich
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- tagesspiegel.de (Pressebericht, 12.07.2022)
Bundesverfassungsgericht gibt Claudia Pechstein Recht
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Claudia Pechstein obsiegt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Abwägung bei Prüfung der Zulässigkeit einer Schiedsklausel - Pechstein kann weiter um Schadenersatz für Sperre kämpfen
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Sport, Spiel und Schiedszwang
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2022, 2677
- MDR 2022, 1232
- NVwZ 2022, 1785
- SchiedsVZ 2022, 296
- SpuRt 2022, 322
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (46)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Rn. 38 (a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ; 107, 395 ).Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
Der allgemeine Justizgewährungsanspruch umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Recht auf Zugang zu den staatlichen Gerichten, eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch ein staatliches Gericht (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 84, 366 ; 85, 337 ; 107, 395 ).
Unterschiede bestehen hinsichtlich der Anwendungsbereiche (vgl. BVerfGE 107, 395 (Plenum); 116, 135 ).
Der allgemeine Justizgewährungsanspruch ist in Verbindung mit den Grundrechten Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 93, 99 ; 97, 169 ; 107, 395 ).
- BGH, 12.07.2016 - KZR 6/15
Unbegründetheit einer Anhörungsrüge: Umfang des vom Gericht berücksichtigten …
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
vom 12. Juli 2016 - KZR 6/15 -,.vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 -.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Justizgewähranspruch aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016 - KZR 6/15 - gegenstandslos.
Rn. 51 bb) Der Bundesgerichtshof hat selbst in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht darauf hingewiesen, dass bei einem Verstoß der Schiedsvereinbarung gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot aus § 19 GWB die Schiedsvereinbarung gemäß § 134 BGB nichtig wäre (BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15 - , Rn. 46).
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Dies beruht auf der jedenfalls faktischen Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des EGMR erschöpfen sich daher nicht in einer auf den konkreten Lebenssachverhalt begrenzten Berücksichtigungspflicht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 112, 1 ; 148, 296 ).
Die Heranziehung der Rechtsprechung des EGMR als Auslegungshilfe auf der Ebene des Verfassungsrechts über den Einzelfall hinaus dient dazu, den Garantien der EMRK in der Bundesrepublik Deutschland möglichst umfassend Geltung zu verschaffen, und kann darüber hinaus helfen, Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 148, 296 ).
Rn. 53 6. Auf die weitere Frage, ob ein strukturelles Übergewicht der Verbände insbesondere bei der Benennung der "neutralen" dritten Schiedsrichterperson ebenfalls gegen den Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, der insoweit über die Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinausgehen kann (Art. 53 EMRK; vgl. dazu BVerfGE 128, 326 - Sicherungsverwahrung II; 148, 296 - Streikverbot für Beamte), kommt es angesichts der Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung wegen mangelnder Öffentlichkeit nicht mehr an.
- EGMR, 02.10.2018 - 40575/10
Claudia Pechstein scheitert mit Klage gegen den Sportgerichtshof Cas
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Rn. 19 Mit Urteil vom 2. Oktober 2018 (EGMR, 3. Sektion, (…), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10 und 67474/10) entschied die 3. Sektion des Gerichtshofs mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen, dass das Bundesgericht nicht gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen habe, soweit die Beschwerdeführerin die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des CAS rüge.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der von der Beschwerdeführerin gegen den Schiedsspruch und die Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts angestrengten Verfahren (EGMR, 3. Sektion, (…), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10, 67474/10, §§ 182 ff.) erkannt, dass der CAS insoweit Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt habe, als das dort geführte Verfahren nicht öffentlich war.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der von der Beschwerdeführerin gegen den Schiedsspruch und die Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts angestrengten Verfahren (EGMR, 3. Sektion, (…), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10 und 67474/10, §§ 113 ff.) in der Folge hingegen ausgesprochen, dass das Verfahren des CAS die Beschwerdeführerin in Art. 6 Abs. 1 EMRK mangels öffentlicher Verhandlung verletzte.
Rn. 47 (d) In der Rechtsprechung des EGMR ist zwar anerkannt, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht in allen Fällen eine öffentliche Verhandlung voraussetzt (vgl. EGMR, 3. Sektion, (…), Urteil vom 2. Oktober 2018, Nr. 40575/10 und 67474/10, §§ 176 ff. m.w.N.) und auf eine öffentliche Verhandlung verzichtet werden kann (…EGMR, a.a.O., § 180 m.w.N.).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Dies beruht auf der jedenfalls faktischen Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).Die Heranziehung der Rechtsprechung des EGMR als Auslegungshilfe auf der Ebene des Verfassungsrechts über den Einzelfall hinaus dient dazu, den Garantien der EMRK in der Bundesrepublik Deutschland möglichst umfassend Geltung zu verschaffen, und kann darüber hinaus helfen, Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 148, 296 ).
Rn. 53 6. Auf die weitere Frage, ob ein strukturelles Übergewicht der Verbände insbesondere bei der Benennung der "neutralen" dritten Schiedsrichterperson ebenfalls gegen den Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, der insoweit über die Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 1 EMRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinausgehen kann (Art. 53 EMRK; vgl. dazu BVerfGE 128, 326 - Sicherungsverwahrung II; 148, 296 - Streikverbot für Beamte), kommt es angesichts der Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung wegen mangelnder Öffentlichkeit nicht mehr an.
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Ist durch die normative Ausgestaltung des Verfahrens ein gleichwertig effektiver, rechtsstaatlichen Mindeststandards entsprechender Rechtsschutz zu gewährleisten, ist daher zu beachten, dass Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips auch der Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen ist, der in Art. 6 Abs. 1 EMRK ergänzend normiert ist (vgl. BVerfGE 103, 44 ).Dies soll zur Gewährleistung von Verfahrensgerechtigkeit im Sinne einer Verfahrensgarantie der Beteiligten beitragen (BVerfGE 103, 44 ).
Der Grundsatz der Öffentlichkeit besagt insbesondere noch nichts zu den Modalitäten, unter denen die Öffentlichkeit zugelassen wird (BVerfGE 103, 44 m.w.N.).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Dies beruht auf der jedenfalls faktischen Orientierungs- und Leitfunktion, die der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung der EMRK auch über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zukommt (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des EGMR erschöpfen sich daher nicht in einer auf den konkreten Lebenssachverhalt begrenzten Berücksichtigungspflicht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 112, 1 ; 148, 296 ).
- BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im …
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Vielmehr ist diese in der Vertragsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG verankert (zu dieser vgl. BVerfGE 134, 204 ; 142, 268 ;… 149, 126 , zum Ganzen C.D. Classen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 41;… Detterbeck, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 92 Rn. 28;… Hillgruber, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 92 Rn. 26 f., 90 (Juli 2021);… Kment, in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 92 Rn. 6).Kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 134, 204 - Übersetzungsvergütung; 148, 267 - Stadionverbot; stRspr).
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Rn. 38 (a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ; 107, 395 ).Der Justizgewährungsanspruch garantiert darüber hinaus aber auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 117, 71 ; 122, 248 ).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).Der allgemeine Justizgewährungsanspruch ist in Verbindung mit den Grundrechten Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 93, 99 ; 97, 169 ; 107, 395 ).
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09
Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …
- BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13
Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter, Grundrechte im Privatrechtsverkehr
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei …
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52
Soforthilfegesetz
- BVerfG, 15.09.2016 - 1 BvQ 38/16
Eilantrag gegen die Nichtzulassung von russischen Sportlerinnen und Sportlern zu …
- BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
- BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52
Schwerbeschädigtenschutz
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
- EGMR, 05.11.2002 - 32576/96
- BVerfG, 27.04.1992 - 1 BvR 507/92
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Verfahren des …
- BGH, 09.01.2025 - I ZB 48/24
Schiedsklage und Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens
Die eigentliche Schiedsklausel in Ziffer 28.3 (i) bleibt in dieser Regelung gegenüber den Verfahrensbestimmungen eine auch einzeln aus sich heraus verständliche Regelung (…zur Teilbarkeit einer Schiedsvereinbarung mit einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel vgl. BGHZ 162, 9 [juris Rn. 20]; BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2014 - III ZB 83/13, BGHZ 202, 168 [juris Rn. 11];… zu den Rechtsfolgen der [Teil-]Unwirksamkeit einer Schiedsklausel vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 788 [juris Rn. 18]; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 26 SchH 13/14, juris Rn. 18; Hanefeld/Wittinghofer, SchiedsVZ 2005, 217, 228 f.; Eichel, IPRax 2010, 219, 224;… Thöne, NJW 2022, 2650 Rn. 5;… Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 5 Rn. 14;… Behme in Leuschner, AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr, Teil 3 "Schiedsklauseln" Rn. 42;… Staudinger/Rodi, BGB [2022], Anhang zu §§ 305-310 Rn. M 32;… MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1029 Rn. 29; zur ausnahmsweisen Unwirksamkeit einer Schiedsklausel bei einem besonders schweren Verstoß vgl. BVerfG, SchiedsVZ 2022, 296 [Rn. 41 und 51]). - BVerfG, 09.04.2025 - 1 BvR 1618/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem grenzüberschreitenden Sorgerechtsfall
Er garantiert darüber hinaus aber auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 117, 71 ; 122, 248 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16 -, Rn. 38). - BGH, 22.10.2025 - I ZB 47/25
Abgabe der Vermögensauskunft für eine GmbH - und der ehemalige oder faktische …
Der Justizgewährungsanspruch gewährleistet auch die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes (BVerfG, NJW 2022, 2677 [juris Rn. 38] mwN).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2023 - U (Kart) 7/21
Änderung Klassifizierung Teilnehmer paralympische Wettbewerbe …
Auf diesen Zugang kann nur dann wirksam verzichtet werden, wenn anstelle des staatlichen Gerichtsverfahrens ein Schiedsverfahren vereinbart wird, das effektiven Rechtsschutz gewährleistet und rechtsstaatlichen Mindeststandards genügt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16, Rn. 36 ff. bei juris). - OLG Düsseldorf, 17.06.2024 - 26 W 7/24
Antrag auf Erlass eines weltweiten Prozessführungs- und Vollstreckungsverbot im …
Rn. 52 Etwas anderes folgt nicht aus der von den Antragstellerinnen in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16, NJW 2022, 2677 ff.). - BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 72/24
Kündigung einer Konsulatsmitarbeiterin - Staatenimmunität - Zugang zur deutschen …
Selbst wenn eine Prüfung der Entziehung der "Security Certification" mit Blick auf die Staatenimmunität Einschränkungen unterläge (…vgl. zum inländischen Entzug einer Verschlusssachenermächtigung: BAG 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 29, BAGE 132, 299), kann unter dem Gesichtspunkt des Justizgewährleistungsanspruchs (…vgl. BVerfG 13. April 2023 - 1 BvR 667/22 - Rn. 15; 3. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16 - Rn. 38) nicht - wie vom Landesarbeitsgericht angenommen - mangels Kontrollmöglichkeit des Kündigungsgrundes bereits die Zulässigkeit der Klage wegen fehlender deutscher Gerichtsbarkeit verneint werden. - BayObLG, 08.07.2024 - 102 Sch 114/22
Aufhebung eines Schiedsspruchs
Anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 2022, 1 BvR 2103/16.Insoweit sei nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2103/16) auch die Wahlfreiheit des der Schiedsabrede Unterworfenen zu berücksichtigen.
Rn. 58 ff) Nichts anderes ergibt sich aus dem Verweis der Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 2022 (1 BvR 2103/16, NJW 2022, 2677 ff.).
- VerfG Brandenburg, 11.10.2024 - VfGBbg 93/20 Darüber hinaus steht die EMRK in der deutschen Rechtsordnung im Rang eines Bundesgesetzes (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16 -, Rn. 45 m. w. N., juris), so dass diedort gewährten Menschenrechte auch deshalb nicht zum Gegenstand einer Landesverfassungsbeschwerde gemacht werden können (…vgl. allgemein zu Bundesrecht als Beschwerdegegenstand Beschluss vom 19. Juni 2020 - VfGBbg 50/20 -, Rn. 9 https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
Das Verfassungsgericht verkennt zwar nicht, dass Art. 2 Abs. 3 LV ein verfassungspolitisches Bekenntnis zur EMRK enthält und, dass die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Gewährleistungen jedenfalls als Auslegungshilfe heranzieht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2023 - 2 BvR 1719/21 -, Rn. 27, vom 3. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16 -, Rn. 45, …und Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 -, BVerfGE 148, 296-390, Rn. 126 ff., juris).
- OLG Köln, 02.12.2025 - 19 SchH 22/24
Zuständigkeit und Entscheidung des Schiedsgerichts kraft einer vollwirksamen …
In Zusammenhang mit der Fremdbestimmtheit eines professionellen Sportlers, dem die Unterzeichnung einer Schiedsvereinbarung insoweit abverlangt wird, als die Fortsetzung seiner Karriere faktisch hiervon abhängt, führt die Fremdbestimmtheit demgemäß nicht zur auch nur teilweisen Unwirksamkeit der Schiedsklausel, sondern lediglich dazu, dass ihre Wirksamkeit davon abhängt, dass das schiedsrichterliche Verfahren nach Maßgabe der hierfür geltenden Verfahrensordnung(en) den Mindeststandards des Art. 6 Abs. 1 EMRK genügt (BVerfG, Urteil vom 03.06.2022, 1 BvR 2103/16, juris Rn. 36; vgl. BGH…, Urteil vom 07.06.2016, KZR 6/15, juris Rn. 65).Es entspricht dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.06.2022, 1 BvR 2103/16, juris Rn. 44).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - U (Kart) 6/24
Wirksamkeit von Klauseln in den Satzungen der Vertretung sämtlicher nationalen …
Auf diesen Zugang kann nur dann wirksam verzichtet werden, wenn anstelle des staatlichen Gerichtsverfahrens ein Schiedsverfahren vereinbart wird, das effektiven Rechtsschutz gewährleistet und rechtsstaatlichen Mindeststandards genügt (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Juni 2022 - 1 BvR 2103/16, Rn. 36 ff.). - OLG Köln, 24.01.2025 - 4 U 23/23
- OLG Celle, 07.11.2022 - 9 W 87/22
Sachlicher Geltungsbereich einer Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag einer …
- OLG Köln, 26.02.2025 - 4 U 23/23
Vorrang der Parteigerichtsbarkeit; Zumutbarkeit der Inanspruchnahme …
- LG Köln, 12.09.2024 - 33 O 187/23
- LG Köln, 30.03.2023 - 39 T 104/22
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