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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14516
OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12 (https://dejure.org/2013,14516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2013 - 1 U 130/12 (https://dejure.org/2013,14516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 (https://dejure.org/2013,14516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Regulierungszusage stellt deklaratorisches (kausales) Schuldanerkenntnis... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schuldanerkenntnis der Versicherung bezüglich der Mietwagenkosten; §§ 133, 157 BGB / Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten; § 287 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietwagenschätzgrundlage: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (44)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. Senat, BGHZ 92, 85, 86 f.; 102, 322, 330; 161, 151, 154;… NJW 2009, 1066 Rdnr. 12;… BGHZ 181, 242 Rdnr. 10;… NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 3; NJW-RR 2011, 823 Rdnr. 6 und NJW 2011, 1947).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (…vgl. Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 9;… NJW 2009, 58 Rdnr. 22;… NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 4; NJW-RR 2011, 823 und NJW 2011, 1947 Rdnr. 7).

    Demgemäß hat der erkennende Senat vielfach ausgesprochen, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auch auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im maßgebenden Postleitzahlengebiet (gegebenenfalls mit sachverständiger Beratung) ermitteln kann (st. Rspr. vgl. etwa Senat, NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4).

    Auch eine Schätzung auf der Grundlage anderer Listen oder Tabellen, wie etwa der so genannten Fraunhofer-Liste (vgl. dazu ausführlich Senat, NJW 2011, 1947 m. w. Nachw.), ist nicht von vornherein - 15 -.

    [8] Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679; NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4)." Soweit danach etwa eine beklagte Partei vorträgt und unter Beweis stellt, dass die klagende Partei ein vergleichbares Fahrzeug - zum maßgeblichen Anmietungszeitpunkt (…vgl. BGH Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 12) - für die gleiche Dauer inklusive sämtlicher Kilometer und Vollkaskoversicherung zu konkret benannten, wesentlich günstigeren Preisen bestimmter anderer Mietwagenunternehmen hätte anmieten können und unter Benennung von drei konkreten Mietpreisangeboten darlegt, dass der angebotene Normaltarif in dem der Klägerseite örtlich zugänglichen Bereich günstiger liege, dieser Preis mit dem örtlichen Normaltarif für die entsprechende Fahrzeugklasse nach der so genannten Fraunhofer-Liste übereinstimme, dieser nicht nur deutlich niedriger als der von der Mietwagenfirma in Rechnung gestellte Preis, sondern auch erheblich günstiger als der Normaltarif nach dem Modus der Schwacke-Mietpreisliste sei; es sich bei diesem Preis auch um den ortsüblichen Normaltarif für Selbstzahler im maßgebenden Anmietungszeitraum und nicht um kurzfristige Sonderangebote oder Schnäppchenpreise handele, so habe eine beklagte Partei damit hinreichend deutlich gemacht, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif deutlich günstiger sei als der klägerseits geltend gemachte Preis.

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. Senat, BGHZ 92, 85, 86 f.; 102, 322, 330; 161, 151, 154;… NJW 2009, 1066 Rdnr. 12;… BGHZ 181, 242 Rdnr. 10; NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 3;… NJW-RR 2011, 823 Rdnr. 6 und NJW 2011, 1947).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (…vgl. Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 9;… NJW 2009, 58 Rdnr. 22; NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 4;… NJW-RR 2011, 823 und NJW 2011, 1947 Rdnr. 7).

    Demgemäß hat der erkennende Senat vielfach ausgesprochen, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" grundsätzlich auch auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im maßgebenden Postleitzahlengebiet (gegebenenfalls mit sachverständiger Beratung) ermitteln kann (st. Rspr. vgl. etwa Senat, NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4).

    [8] Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679; NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4)." Soweit danach etwa eine beklagte Partei vorträgt und unter Beweis stellt, dass die klagende Partei ein vergleichbares Fahrzeug - zum maßgeblichen Anmietungszeitpunkt (…vgl. BGH Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 12) - für die gleiche Dauer inklusive sämtlicher Kilometer und Vollkaskoversicherung zu konkret benannten, wesentlich günstigeren Preisen bestimmter anderer Mietwagenunternehmen hätte anmieten können und unter Benennung von drei konkreten Mietpreisangeboten darlegt, dass der angebotene Normaltarif in dem der Klägerseite örtlich zugänglichen Bereich günstiger liege, dieser Preis mit dem örtlichen Normaltarif für die entsprechende Fahrzeugklasse nach der so genannten Fraunhofer-Liste übereinstimme, dieser nicht nur deutlich niedriger als der von der Mietwagenfirma in Rechnung gestellte Preis, sondern auch erheblich günstiger als der Normaltarif nach dem Modus der Schwacke-Mietpreisliste sei; es sich bei diesem Preis auch um den ortsüblichen Normaltarif für Selbstzahler im maßgebenden Anmietungszeitraum und nicht um kurzfristige Sonderangebote oder Schnäppchenpreise handele, so habe eine beklagte Partei damit hinreichend deutlich gemacht, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif deutlich günstiger sei als der klägerseits geltend gemachte Preis.

    cc) Nach alledem schätzt das Berufungsgericht gemäß § 287 ZPO die in den streitgegenständlichen Fällen angemessenen Mietwagenkosten - entsprechend der zutreffenden und vom Bundesgerichtshof ausdrücklich (auch) für grundsätzlich zulässig erklärten (BGH NJW-RR 2010, 1251; 2011, 823) Senatsrechtsprechung (…Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11, NJW-RR 2012, 26 = NZV 2011, 553), an der festgehalten wird, durch Bildung des arithmetischen Mittels der sich aus dem gewichteten Mittel/Modus des jeweiligen Schwacke-Mietpreisspiegels einerseits und der zeitlich einschlägigen Fraunhofer-Liste andererseits ergebenden Werte (…ebenso u.a. auch OLG Celle, a.a.O.;OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (vgl. Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 9;… NJW 2009, 58 Rdnr. 22;… NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 4;… NJW-RR 2011, 823 und NJW 2011, 1947 Rdnr. 7).

    Grundsätzlich ist weder die Schätzung auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels 2006" noch des "Schwacke-Mietpreisspiegels 2007" als rechtsfehlerhaft zu erachten (vgl. zum Schwacke-Mietpreisspiegel 2006: Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 8;… NJW-RR 2010, 679 Rdnr. 6;… NJW 2010, 1445 Rdnr. 26 ...).

    [8] Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679;… NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4)." Soweit danach etwa eine beklagte Partei vorträgt und unter Beweis stellt, dass die klagende Partei ein vergleichbares Fahrzeug - zum maßgeblichen Anmietungszeitpunkt (…vgl. BGH Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 12) - für die gleiche Dauer inklusive sämtlicher Kilometer und Vollkaskoversicherung zu konkret benannten, wesentlich günstigeren Preisen bestimmter anderer Mietwagenunternehmen hätte anmieten können und unter Benennung von drei konkreten Mietpreisangeboten darlegt, dass der angebotene Normaltarif in dem der Klägerseite örtlich zugänglichen Bereich günstiger liege, dieser Preis mit dem örtlichen Normaltarif für die entsprechende Fahrzeugklasse nach der so genannten Fraunhofer-Liste übereinstimme, dieser nicht nur deutlich niedriger als der von der Mietwagenfirma in Rechnung gestellte Preis, sondern auch erheblich günstiger als der Normaltarif nach dem Modus der Schwacke-Mietpreisliste sei; es sich bei diesem Preis auch um den ortsüblichen Normaltarif für Selbstzahler im maßgebenden Anmietungszeitraum und nicht um kurzfristige Sonderangebote oder Schnäppchenpreise handele, so habe eine beklagte Partei damit hinreichend deutlich gemacht, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif deutlich günstiger sei als der klägerseits geltend gemachte Preis.

    Darauf, ob die Klägerin für eine davon unabhängige Rechtfertigung eines Zuschlags im hiesigen Verfahren hinreichend vorgetragen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 11.3. 2008, VersR 2008, 699 Tz. 18 sowie Senat, a.a.O.), kommt es danach nicht an.

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. Senat, BGHZ 92, 85, 86 f.; 102, 322, 330; 161, 151, 154;… NJW 2009, 1066 Rdnr. 12;… BGHZ 181, 242 Rdnr. 10;… NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 3; NJW-RR 2011, 823 Rdnr. 6 und NJW 2011, 1947).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (…vgl. Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 9;… NJW 2009, 58 Rdnr. 22;… NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 4; NJW-RR 2011, 823 und NJW 2011, 1947 Rdnr. 7).

    cc) Nach alledem schätzt das Berufungsgericht gemäß § 287 ZPO die in den streitgegenständlichen Fällen angemessenen Mietwagenkosten - entsprechend der zutreffenden und vom Bundesgerichtshof ausdrücklich (auch) für grundsätzlich zulässig erklärten (BGH NJW-RR 2010, 1251; 2011, 823) Senatsrechtsprechung (…Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11, NJW-RR 2012, 26 = NZV 2011, 553), an der festgehalten wird, durch Bildung des arithmetischen Mittels der sich aus dem gewichteten Mittel/Modus des jeweiligen Schwacke-Mietpreisspiegels einerseits und der zeitlich einschlägigen Fraunhofer-Liste andererseits ergebenden Werte (…ebenso u.a. auch OLG Celle, a.a.O.;OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Daher kommt es nicht mehr darauf an, dass auch nach zutreffender Senatsrechtsprechung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11), an der festgehalten wird, in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, 14 U 49/11; OLG Stuttgart, 7 U 109/11) ein - wie hier - marktüblicher und vereinbarter Zuschlag wegen Winterreifen zu erstatten ist.

    cc) Nach alledem schätzt das Berufungsgericht gemäß § 287 ZPO die in den streitgegenständlichen Fällen angemessenen Mietwagenkosten - entsprechend der zutreffenden und vom Bundesgerichtshof ausdrücklich (auch) für grundsätzlich zulässig erklärten (BGH NJW-RR 2010, 1251; 2011, 823) Senatsrechtsprechung (Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11, NJW-RR 2012, 26 = NZV 2011, 553), an der festgehalten wird, durch Bildung des arithmetischen Mittels der sich aus dem gewichteten Mittel/Modus des jeweiligen Schwacke-Mietpreisspiegels einerseits und der zeitlich einschlägigen Fraunhofer-Liste andererseits ergebenden Werte (…ebenso u.a. auch OLG Celle, a.a.O.;OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541).

    Die konkrete Berechnung der angemessenen Mietwagenkosten für die streitgegenständlichen Fälle erfolgt - entsprechend OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 - unter Anwendung der für das Anmietungsjahr zeitnächsten Tabellen, wobei für den anzuwendenden PLZ-Bereich der Anmietungsort maßgebend ist und je nach Einzelfall Wochenpauschalen, 3-Tagespauschalen und 1-Tagespauschalen heranzuziehen sind (vgl. BGH NJW 2010, 2569 Tz. 10).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Da die alleinige Einstandspflicht sämtlicher Schädiger bzw. deren Haftpflichtversicherung, der Beklagten, für die Unfallfolgen unbestritten ist, bestehen insoweit nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. Urt. v. 31.01.2012 - VI ZR 143/11, NJW 20012, 1005; Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 7), der auch das Berufungsgericht folgt, insbesondere keine Wirksamkeitsbedenken wegen etwaiger unerlaubter Rechtsdienstleistung.

    Hinsichtlich der Höhe der sonach grundsätzlich erstattungsfähigen Mietwagenkosten gilt im Einzelnen: a) Es ist von folgenden anerkannten Grundsätzen auszugehen (…vgl. BGH, Urt. v. 17.05.2011 - VI ZR 142/10, NJW-RR 2011, 1109; entsprechend auch BGH, Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 10 f. = hier II 237 ff.): "Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters.

    [8] Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679;… NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4)." Soweit danach etwa eine beklagte Partei vorträgt und unter Beweis stellt, dass die klagende Partei ein vergleichbares Fahrzeug - zum maßgeblichen Anmietungszeitpunkt (vgl. BGH Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 12) - für die gleiche Dauer inklusive sämtlicher Kilometer und Vollkaskoversicherung zu konkret benannten, wesentlich günstigeren Preisen bestimmter anderer Mietwagenunternehmen hätte anmieten können und unter Benennung von drei konkreten Mietpreisangeboten darlegt, dass der angebotene Normaltarif in dem der Klägerseite örtlich zugänglichen Bereich günstiger liege, dieser Preis mit dem örtlichen Normaltarif für die entsprechende Fahrzeugklasse nach der so genannten Fraunhofer-Liste übereinstimme, dieser nicht nur deutlich niedriger als der von der Mietwagenfirma in Rechnung gestellte Preis, sondern auch erheblich günstiger als der Normaltarif nach dem Modus der Schwacke-Mietpreisliste sei; es sich bei diesem Preis auch um den ortsüblichen Normaltarif für Selbstzahler im maßgebenden Anmietungszeitraum und nicht um kurzfristige Sonderangebote oder Schnäppchenpreise handele, so habe eine beklagte Partei damit hinreichend deutlich gemacht, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif deutlich günstiger sei als der klägerseits geltend gemachte Preis.

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Grundsätzlich ist weder die Schätzung auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels 2006" noch des "Schwacke-Mietpreisspiegels 2007" als rechtsfehlerhaft zu erachten (…vgl. zum Schwacke-Mietpreisspiegel 2006: Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 8;… NJW-RR 2010, 679 Rdnr. 6; NJW 2010, 1445 Rdnr. 26 ...).

    Dies stellt - auch nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, 1445 ff. und 2569) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des Normaltarifs dar.

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Grundsätzlich ist weder die Schätzung auf der Grundlage des "Schwacke-Mietpreisspiegels 2006" noch des "Schwacke-Mietpreisspiegels 2007" als rechtsfehlerhaft zu erachten (…vgl. zum Schwacke-Mietpreisspiegel 2006: Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 8; NJW-RR 2010, 679 Rdnr. 6;… NJW 2010, 1445 Rdnr. 26 ...).

    [8] Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679;… NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4)." Soweit danach etwa eine beklagte Partei vorträgt und unter Beweis stellt, dass die klagende Partei ein vergleichbares Fahrzeug - zum maßgeblichen Anmietungszeitpunkt (…vgl. BGH Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 12) - für die gleiche Dauer inklusive sämtlicher Kilometer und Vollkaskoversicherung zu konkret benannten, wesentlich günstigeren Preisen bestimmter anderer Mietwagenunternehmen hätte anmieten können und unter Benennung von drei konkreten Mietpreisangeboten darlegt, dass der angebotene Normaltarif in dem der Klägerseite örtlich zugänglichen Bereich günstiger liege, dieser Preis mit dem örtlichen Normaltarif für die entsprechende Fahrzeugklasse nach der so genannten Fraunhofer-Liste übereinstimme, dieser nicht nur deutlich niedriger als der von der Mietwagenfirma in Rechnung gestellte Preis, sondern auch erheblich günstiger als der Normaltarif nach dem Modus der Schwacke-Mietpreisliste sei; es sich bei diesem Preis auch um den ortsüblichen Normaltarif für Selbstzahler im maßgebenden Anmietungszeitraum und nicht um kurzfristige Sonderangebote oder Schnäppchenpreise handele, so habe eine beklagte Partei damit hinreichend deutlich gemacht, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif deutlich günstiger sei als der klägerseits geltend gemachte Preis.

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Daher kommt es nicht mehr darauf an, dass auch nach zutreffender Senatsrechtsprechung (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11), an der festgehalten wird, in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, 14 U 49/11; OLG Stuttgart, 7 U 109/11) ein - wie hier - marktüblicher und vereinbarter Zuschlag wegen Winterreifen zu erstatten ist.

    Bei dieser Sachlage ist das entsprechende Beweisangebot der Beklagten schon ungeeignet, zumal auch sachverständigenseits eine rückwirkende Ermittlung marktüblicher Mietwagenpreise ausdrücklich als nicht möglich erachtet wird (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802 ff., 804 re Sp.; OLG Köln - 15 U 9/11, SP 2010, 396).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (…vgl. Senat, NJW 2008, 1519 Rdnr. 9; NJW 2009, 58 Rdnr. 22;… NJW-RR 2010, 1251 Rdnr. 4;… NJW-RR 2011, 823 und NJW 2011, 1947 Rdnr. 7).

    [8] Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; NJW-RR 2010, 679;… NJW-RR 2010, 1251 zuletzt NJW 2011, 1947 Rdnr. 4)." Soweit danach etwa eine beklagte Partei vorträgt und unter Beweis stellt, dass die klagende Partei ein vergleichbares Fahrzeug - zum maßgeblichen Anmietungszeitpunkt (…vgl. BGH Urt. v. 18.12.2012 - VI ZR 316/11 Tz. 12) - für die gleiche Dauer inklusive sämtlicher Kilometer und Vollkaskoversicherung zu konkret benannten, wesentlich günstigeren Preisen bestimmter anderer Mietwagenunternehmen hätte anmieten können und unter Benennung von drei konkreten Mietpreisangeboten darlegt, dass der angebotene Normaltarif in dem der Klägerseite örtlich zugänglichen Bereich günstiger liege, dieser Preis mit dem örtlichen Normaltarif für die entsprechende Fahrzeugklasse nach der so genannten Fraunhofer-Liste übereinstimme, dieser nicht nur deutlich niedriger als der von der Mietwagenfirma in Rechnung gestellte Preis, sondern auch erheblich günstiger als der Normaltarif nach dem Modus der Schwacke-Mietpreisliste sei; es sich bei diesem Preis auch um den ortsüblichen Normaltarif für Selbstzahler im maßgebenden Anmietungszeitraum und nicht um kurzfristige Sonderangebote oder Schnäppchenpreise handele, so habe eine beklagte Partei damit hinreichend deutlich gemacht, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif deutlich günstiger sei als der klägerseits geltend gemachte Preis.

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der …

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines …

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem …

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht …

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Aufhebung einer zivilgerichtlichen Entscheidung wegen Verletzung des rechtlichen …

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers …

  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter …

  • OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Koblenz, 15.01.2010 - 10 U 376/09

    Warenkreditversicherung: Folgen bei Überschreitung des äußersten Kreditziels; …

  • LG Stuttgart, 26.03.2012 - 26 O 48/10
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1994 - 18a U 22/94
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung …

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis …

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen …

  • BGH, 07.10.2003 - VI ZR 392/02

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung in einem …

  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage …

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses …

  • BGH, 09.02.1998 - II ZR 374/96

    Auslegung einer teilweisen Forderungsbestätigung

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94

    Zulässigkeit eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich eines wegen Anfechtung …

  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64

    Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung …

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur …

    Aufgrund der diskutierten Vor- und Nachteile beider Erhebungen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch eine Schadensschätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen (sogenannte "Fracke-Lösung") befürwortet, um auf diese Weise die Schwächen der beiden Erhebungsmethoden auszugleichen (z.B.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013, Az. 1 U 130/12; OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, Az. 14 U 51/13; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az. 13 U 108/10; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 9/12; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014, Az. 1 U 165/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, Az. 1 U 165/11 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzpflicht unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auch außerhalb des Landes haben sich eine Reihe von Oberlandesgerichten für diesen Kompromiss entschieden (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, juris Rdn.14; KG…, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken…, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 , juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris Rn. 78), wenngleich andere auch heute noch auf Schwacke setzen (…OLG Frankfurt, Urteil 22.09.2016- 1 U 231/14, juris Rdn. 12) oder in Ansehung der nach wie vor bundesweit uneinheitlichen Praxis von einer Leitentscheidung für ihren Bezirk absehen wollen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 2 U 1578/18, MDR 2019, 223).
  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    - 21 - chen ebenso aber z.B. bereits OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, Rn. 78 ff., juris) den für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB erforderlichen Geldbetrag in Gestalt des den Geschädigten zugänglichen "Normaltarifs" auf Grundlage des arithmetischen Mittels des in der Schwacke-Liste aufgeführten Modus und des im Fraunhofer Marktpreisspiegel durch Interneterhebung ermittelten Mittelwertes ("Fracke" ).

    (e) Haftungsreduzierung: Eine Haftungsreduzierung, wie sie typischerweise mit der Anmietung eines Mietwagen verbunden und in den Erhebungen von Schwacke und Fraunhofer dementsprechend auch bereits eingepreist ist, ist eine adäquat kausale Folge, die mit der Anmietung eines Mietwagens quasi unvermeidbar einhergeht (BGH…, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, Rn. 59, juris).

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