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   VGH Bayern, 21.01.2021 - 15 C 20.2668   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2498
VGH Bayern, 21.01.2021 - 15 C 20.2668 (https://dejure.org/2021,2498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2021 - 15 C 20.2668 (https://dejure.org/2021,2498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 15 C 20.2668 (https://dejure.org/2021,2498)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2021 - 15 C 20.2668
    Dagegen spricht, dass die in § 172 VwGO vorgesehene Vollstreckung gegen eine Behörde grundsätzlich nicht in Betracht kommt, wenn - wie hier - sowohl Vollstreckungsgläubiger wie auch Vollstreckungsschuldner sich als Gebietskörperschaften gleichgeordnet gegenübertreten (vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 A 24/01 - BVerwGE 116, 175 = juris Rn. 62).
  • VGH Bayern, 26.04.2016 - 15 CS 15.861

    Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2021 - 15 C 20.2668
    Rn. 10 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren RO 7 K 15.132, RO 7 K 15.2000, RO 90 ME 16.9000 und 15 CS 15.861, sowie die vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 15 C 21.1901

    Gegenstandswert des Antrags auf Vollstreckung einer vergleichsweise übernommenen …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 21. Januar 2021 mit der tragenden Begründung zurück, dass der abgeschlossene Vergleich jedenfalls im Verhältnis zwischen Beteiligten des vorliegenden Verfahrens keinen vollstreckungsfähigen Inhalt habe (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2021 - 15 C 20.2668 - juris Rn. 11 ff.):.

    Sollte die Vollstreckungsgläubigerin mit ihrem diesbezüglichen Beschwerdevortrag der Meinung sein, auch eine Festsetzung des G e g e n s t a n d s w e r t s habe zu unterbleiben, oder mit der Beschwerde das Ziel verfolgen, dass der Gegenstandswert auf die Höhe der Pauschalgebühr des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz begrenzt wird, deckt sich beides nicht mit der Rechtslage: Gerade weil das Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) im Vollstreckungsverfahren Festgebühren vorsieht (vgl. VG Regensburg, B.v. 15.10.2020 - RO 7 V 19.1978: 20 Euro gem. Nr. 5301 und / oder Nr. 2111; für die Beschwerdeinstanz BayVGH, B.v. 21.1,2021 - 15 C 20.2668: 60 Euro gem. Nr. 5502) und deshalb eine Streitwertfestsetzung gem. § 63 GKG entbehrlich war, war vorliegend - als Basis der Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung - auf Antrag (hier des Bevollmächtigten der Vollstreckungsschuldnerin) der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren durch Beschluss selbständig festzusetzen, § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 RVG (…vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2016 - 9 C 15.2497 - juris Rn. 4;… B.v. 23.10.2018 - 22 C 18.583 u.a. - BayVBl. 2019 - 2019 - 569 = juris Rn. 7;… B.v. 26.5.2020 - 9 C 14.2020 - juris Rn. 1).

    Denn im vorliegenden Fall ist § 172 VwGO weder direkt noch entsprechend anwendbar, vielmehr war das vorangegangene Vollstreckungsbegehren der Vollstreckungsgläubigerin auf eine Vollstreckung gem. § 167 Abs. 1 VwGO i.V. mit § 888 VwGO gerichtet (noch offengelassen im vorangegangenen Beschluss des Senats BayVGH, B.v. 21.1.2021, 15 C 20.2668 - juris Rn. 12 f.).

    Gegen eine entsprechende Anwendung des § 172 VwGO spricht im vorliegenden Fall zudem, dass sich die Vollstreckungsgläubigerin und die Vollstreckungsschuldnerin hier als Gebietskörperschaften gleichgeordnet gegenübertreten (…vgl. BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 A 24/01 - BVerwGE 116, 175 = juris Rn. 62; BayVGH, B.v. 21.1.2021, 15 C 20.2668 - juris Rn. 13).

  • VG Köln, 22.11.2023 - 8 M 43/20
    Rn. 110 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 15 C 20.2668 -, juris, Rn. 15 sowie Beschluss vom 28. April 2008 - 11 C 05.2592 -, juris, Rn. 12 f.; Kraft, in: Eyermann (Hrsg.), VwGO, 16. Aufl. 2022, § 168 Rn. 14.
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