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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11280
VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872 (https://dejure.org/2022,11280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2022 - 15 CS 22.872 (https://dejure.org/2022,11280)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2022 - 15 CS 22.872 (https://dejure.org/2022,11280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 80a Abs. 3, § 146 Abs. 4 S. 6; GG Art. 14 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 5, § 15 Abs. 1 S. 2; BImSchG § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1; BayBO Art. 6 Abs. 4 S. 2, Art. 65 Abs. 2 S. 2, Art. 69; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1 S. 1, Art. 43 Abs. 2
    Erfolglose Beschwerde eines Nebenerwerbslandwirts gegen Baugenehmigung für heranrückende Wohnbebauung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (61)

  • VG Augsburg, 24.02.2022 - Au 5 K 21.1661

    Erfolglose Nachbarklage eines Nebenerwerbslandwirts gegen heranrückende …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872
    Rn. 18 Mit Urteilen vom 24. Februar 2022 (Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661) wies das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen auf Aufhebung der Baugenehmigungen vom 5. Juli 2021 ab.

    Auch wenn der Bauantrag zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zu den Verfahren Az. Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661 nicht derart detailliert gewesen sei wie der nun aktuelle, so könne auch aus den dortigen Angaben etwa unter Heranziehung der VDI-RL 3471 der erforderliche Mindestabstand jedenfalls ermittelt werden.

    Rn. 40 vorgelegt (vgl. Bl. 27 ff. der Bauakte Az. 430-348/20, Bl. 26 f. der VG-Akte Az. 5 K 21.1660, Bl. 26 f. der VG-Akte Az. 5 K 21.1661).

    Insofern ist im Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg am 24. Februar 2022 zu den Verfahren Au 5 K 21.1660, Au 5 K 21.1661 als Aussage des Antragstellers protokolliert: "Zwischen 2009 und 2014 habe seine Freundin dort Pferde eingestellt, was eher einer Hobbyhaltung diente." Spätestens durch diese unmittelbar mit bzw. kurz nach Eigentumserwerb des Anwesens aufgenommene mehrjährige Dauernutzung des Gebäudes zur hobbymäßigen Pferdehaltung hat der Antragsteller nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage nach außen seinen Verzicht auf eine vormalige (s.o.: nach den Behauptungen des Antragstellers genehmigte), bereits zum Übernahmezeitpunkt aber bereits langjährig schon nicht mehr praktizierte Nutzung als Schweinestall manifestiert.

    Weder enthalten die vom Antragsgegner dem Verwaltungsgericht vorgelegten Bauantragskopien zum Bauantrag vom 9. November 2021 (vgl. Bl. 164 ff. der VG-Akte 5 K 21.1660, Bl. 150 ff. der VG-Akte 5 K 21.1661) eine Betriebsbeschreibung mit einer konkret angegebenen Maximalanzahl zu haltender Schweine, noch ergibt sich aus den hierzu beigefügten zeichnerischen Darstellungen / Bauvorlagen die konkrete Zahl der unterzubringenden Tiere (…zur Notwendigkeit mit Blick auf Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG: BayVGH, B.v. 17.6.2016 - 15 ZB 15.644 - juris Rn. 5;… B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris Rn. 4 f.;… B.v. 11.3.2022 - 15 ZB 21.2871 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    … … (vgl. die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 3. November 2021, Az. Au 5 S 21.2075 und Au 5 S 21.2076) - vom Antragsteller, der bislang nicht als landwirtschaftlich-gewerblicher Tierhalter in Erscheinung getreten ist, ein Bauantrag "ins Blaue hinein" ohne bislang hinreichende konkretisierte Umsetzungsvorstellungen gestellt wurde, um seine Rechtsstellung als abwehrender Nachbar hinsichtlich der beim Verwaltungsgericht vormals anhängigen Klageverfahren Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661 sowie hinsichtlich der damals noch nicht beschiedenen Bauanträge für die drei weiteren Doppelhäuser formal zu verbessern.

    … … gilt, deren Baugenehmigungen (Bauakten 430-348/20 und 430-520/20, VG-Verfahren Az. Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661) auf den 5. Juli 2021 und damit auf einen Zeitpunkt deutlich vor Einreichung des Bauantrags vom 9. November 2021 datieren, kann offenbleiben, zumal diesbezüglich beim Senat noch Berufungszulassungsverfahren (Az. 15 ZB 22.867 und 15 ZB 22.868) anhängig sind.

  • VG Augsburg, 24.02.2022 - Au 5 K 21.1660

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohnhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872
    Rn. 18 Mit Urteilen vom 24. Februar 2022 (Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661) wies das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen auf Aufhebung der Baugenehmigungen vom 5. Juli 2021 ab.

    Auch wenn der Bauantrag zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zu den Verfahren Az. Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661 nicht derart detailliert gewesen sei wie der nun aktuelle, so könne auch aus den dortigen Angaben etwa unter Heranziehung der VDI-RL 3471 der erforderliche Mindestabstand jedenfalls ermittelt werden.

    Rn. 40 vorgelegt (vgl. Bl. 27 ff. der Bauakte Az. 430-348/20, Bl. 26 f. der VG-Akte Az. 5 K 21.1660, Bl. 26 f. der VG-Akte Az. 5 K 21.1661).

    Insofern ist im Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg am 24. Februar 2022 zu den Verfahren Au 5 K 21.1660, Au 5 K 21.1661 als Aussage des Antragstellers protokolliert: "Zwischen 2009 und 2014 habe seine Freundin dort Pferde eingestellt, was eher einer Hobbyhaltung diente." Spätestens durch diese unmittelbar mit bzw. kurz nach Eigentumserwerb des Anwesens aufgenommene mehrjährige Dauernutzung des Gebäudes zur hobbymäßigen Pferdehaltung hat der Antragsteller nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage nach außen seinen Verzicht auf eine vormalige (s.o.: nach den Behauptungen des Antragstellers genehmigte), bereits zum Übernahmezeitpunkt aber bereits langjährig schon nicht mehr praktizierte Nutzung als Schweinestall manifestiert.

    Weder enthalten die vom Antragsgegner dem Verwaltungsgericht vorgelegten Bauantragskopien zum Bauantrag vom 9. November 2021 (vgl. Bl. 164 ff. der VG-Akte 5 K 21.1660, Bl. 150 ff. der VG-Akte 5 K 21.1661) eine Betriebsbeschreibung mit einer konkret angegebenen Maximalanzahl zu haltender Schweine, noch ergibt sich aus den hierzu beigefügten zeichnerischen Darstellungen / Bauvorlagen die konkrete Zahl der unterzubringenden Tiere (…zur Notwendigkeit mit Blick auf Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG: BayVGH, B.v. 17.6.2016 - 15 ZB 15.644 - juris Rn. 5;… B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris Rn. 4 f.;… B.v. 11.3.2022 - 15 ZB 21.2871 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    … … (vgl. die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 3. November 2021, Az. Au 5 S 21.2075 und Au 5 S 21.2076) - vom Antragsteller, der bislang nicht als landwirtschaftlich-gewerblicher Tierhalter in Erscheinung getreten ist, ein Bauantrag "ins Blaue hinein" ohne bislang hinreichende konkretisierte Umsetzungsvorstellungen gestellt wurde, um seine Rechtsstellung als abwehrender Nachbar hinsichtlich der beim Verwaltungsgericht vormals anhängigen Klageverfahren Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661 sowie hinsichtlich der damals noch nicht beschiedenen Bauanträge für die drei weiteren Doppelhäuser formal zu verbessern.

    … … gilt, deren Baugenehmigungen (Bauakten 430-348/20 und 430-520/20, VG-Verfahren Az. Au 5 K 21.1660 und Au 5 K 21.1661) auf den 5. Juli 2021 und damit auf einen Zeitpunkt deutlich vor Einreichung des Bauantrags vom 9. November 2021 datieren, kann offenbleiben, zumal diesbezüglich beim Senat noch Berufungszulassungsverfahren (Az. 15 ZB 22.867 und 15 ZB 22.868) anhängig sind.

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 17/20

    Baugenehmigung; bauliche Anlage; Erlöschen; Erlöschen der Baugenehmigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2022 - 15 CS 22.872
    Hierfür ist grundsätzlich zu verlangen, dass der Berechtigte aus objektiver Sicht zumindest konkludent zu erkennen gegeben hat, dass er von der Baugenehmigung keinen Gebrauch mehr machen will, m.a.W. dass er (ggf. stillschweigend) auf sie verzichtet, bzw. dass eine (ggf. stillschweigende) Übereinkunft der Beteiligten getroffen wurde, die Baugenehmigung sei obsolet (…zusammenfassend: BayVGH, U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 52;… hierzu auch: BayVGH, B.v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - NVwZ-RR 2003, 726 = juris Rn. 24 ff.;… U.v. 1.7.2007 - 2 B 05.2470 - BayVBl 2008, 667 = juris Rn. 22;… B.v. 6.2.2014 - 1 ZB 11.1675 - juris Rn. 3;… B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 16;… B.v. 26.5.2020 - 15 ZB 19.2231 - juris Rn. 14;… U.v. 2.11.2020 - 15 B 19.2210 - NVwZ 2021, 1637 = juris Rn. 15 ff.;… NdsOVG, B.v. 25.3.2021 - 1 MN 20/21 - ZfBR 2021, 662 = juris Rn. 18 ff.; U.v. 7.10.2021 - 1 KN 17/20 - UPR 2022, 112 = juris Rn. 46 ff.;… OVG NW, U.v. 7.5.2019 - 2 A 2995/17 - NVwZ-RR 2020, 94 = juris Rn. 125 ff.;… VGH BW, U.v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 = juris Rn. 27 ff.;… U.v. 16.10.2018 - 8 S 2368/16 - ZfBR 2019, 47 - juris Rn. 45 f.).

    Maßgeblich ist, wie ein objektiver Dritter die Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der Verkehrsauffassung verstehen muss (…NdsOVG, B.v. 25.3.2021 a.a.O. Rn. 22; U.v. 7.10.2021 a.a.O. Rn. 50).

    Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht geht daher jedenfalls bei landwirtschaftlichen Nutzgebäuden davon aus, dass bei einer Nutzungsunterbrechung in einer Zeitspanne von mehr als 20 Jahren die Verkehrsauffassung grundsätzlich nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Nutzung rechnet (…NdsOVG, B.v. 25.3.2021 a.a.O. Rn. 23 ff.; U.v. 7.10.2021 a.a.O. Rn. 51 ff.).

    Eine konkludent erklärte Nutzungsaufgabe kann sich daher daraus ergeben, dass eine vormalige Nutzung des Voreigentümers durch den Erwerber über eine nicht unerhebliche zeitliche Dauer durch eine ganz andere Nutzung ersetzt wird (…vgl. VGH BW, U.v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 = juris Rn. 34; vgl. auch NdsOVG, U.v. 7.10.2021 a.a.O. Rn. 44).

  • VG Augsburg, 29.06.2023 - Au 5 K 23.778

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch heranrückende Wohnbebauung und …

    Insofern kann insbesondere der Strukturwandel einer vormals durch wirtschaftliche Klein-/Familienbetriebe gekennzeichneten, zu einer nunmehr durch Großbetriebe geprägten Landwirtschaft die Entscheidung herbeigeführt haben, die bisherige, allenfalls kleinbäuerliche Tierhaltung wegen mangelnder Rentabilität und einer mangelnden Perspektive eines wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Tierhaltungsbetriebs durch eine nachkommende Generation endgültig aufzugeben und eine ggf. verbleibende landwirtschaftliche Betätigung auf Landbestellung umzustellen, statt sich der Entwicklung anzupassen und die bis dato betriebene Landwirtschaft mit entsprechenden Investitionen auf einen marktgängigen Tierhaltungs-Großbetrieb umzustellen (…vgl. zum Parallelverfahren für das Doppelhaus auf dem (heutigen) Fl.Nrn-Paar … 4 und … 5: BayVGH, B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 62 m.w.N.; vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 44).

    Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht geht daher jedenfalls bei landwirtschaftlichen Nutzgebäuden davon aus, dass bei einer Nutzungsunterbrechung in einer Zeitspanne von mehr als 20 Jahren die Verkehrsauffassung grundsätzlich nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Nutzung rechnet (…NdsOVG, B.v. 25.3.2021 - 1 MN 20/21 - ZfBR 2021, 662 = juris Rn. 22 ff.;… U.v. 7.10.2021 - 1 KN 17/20 - UPR 2022, 112 = juris Rn. 50 ff.; vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 44).

    Eine konkludent erklärte Nutzungsaufgabe kann sich daher daraus ergeben, dass eine frühere Nutzung des Voreigentümers durch den Erwerber über eine nicht unerhebliche zeitliche Dauer durch eine ganz andere Nutzung ersetzt wird (…VGH BW, U.v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - juris Rn. 34; vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 45).

    Spätestens durch diese unmittelbar mit bzw. kurz nach Eigentumserwerb des Anwesens aufgenommene, mehrjährige Dauernutzung des Gebäudes zur rein hobbymäßigen Tierhaltung hat der Kläger nach außen seinen Verzicht auf eine etwaige vormalige, bereits zum Übernahmezeitpunkt aber bereits langjährig schon nicht mehr praktizierte Nutzung als landwirtschaftlich-gewerblicher Tier-/Schweinestall manifestiert (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 45).

    Den Bauakten des Landratsamts sowohl zum streitgegenständlichen Doppelhaus als auch zu den anderen vier geplanten Doppelhäusern ist nicht zu entnehmen, dass der Kläger bis zu diesem Zeitpunkt mehr als nur vage Nutzungsabsichten im Sinne einer geruchsintensiven Tierhaltung vorgebracht hat (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 48;… vgl. zum Parallelverfahren für das Doppelhaus auf dem (heutigen) Fl.Nrn-Paar … 4 und … 5: B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 68).

    Aus diesen vagen Angaben kann schon nicht annähernd der Grad der Geruchsbelastung für die Umgebung abgeleitet und damit die Zumutbarkeit am Maßstab des Rücksichtnahmegebots beurteilt werden, zumal zum Zeitpunkt der Genehmigung des streitgegenständlichen Wohnbauvorhabens des Beigeladenen unabhängig vom hier offenen konkreten Umfang der Tierhaltung weder ein näherer Zeithorizont im Raum stand noch ein näheres Betriebskonzept als Beurteilungsgrundlage vorlag (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 49;… vgl. zum Parallelverfahren für das Doppelhaus auf dem (heutigen) Fl.Nrn-Paar … 4 und … 5: B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 68).

    Die Parameter der gebotenen Rücksichtnahme sind hinsichtlich der Geruchbelastung gerade von der beabsichtigten Maximalbelegzahl der zu haltenden Schweine abhängig, sodass eine realistische Umsetzungsmöglichkeit eines solchen Vorhabens nicht einschätzbar ist, solange ein entsprechender Bauantrag nicht mit Tierhaltungszahlen konkretisiert wird (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 50).

    Rn. 87 Der mit Schriftsatz vom 3. Juni 2022 in Kopie vorgelegte aktualisierte Bauantrag des Klägers für das Vorhaben "Umbau und Sanierung des bestehenden Stallgebäudes und Einbau eines modernen Schweinestalls in das Stall- und Stadelgebäude" auf seinem Grundstück, mit dem erstmals die Haltung von 180 Mastschweinen angegeben wird, datiert auf den 30. März 2022 und ist daher mit Blick auf den für die Beurteilung des Sach- und Rechtslage maßgeblichen Erlasszeitpunkt der streitgegenständlichen Baugenehmigung (24. November 2021) nicht zu berücksichtigen (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 51).

    Es ist nicht ersichtlich, dass das streitgegenständliche Vorhaben des Beigeladenen - auch in Zusammenschau mit den vier weiteren genehmigten Doppelhäusern - dem Anwesen des südlich benachbarten Klägers förmlich "die Luft nimmt", weil es derartig übermächtig ist, dass die Gebäude des Klägers nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen werden (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 54).

    Weil das genehmigte Bauvorhaben - ebenso wie die anderen vier genehmigten Doppelhäuser - nördlich bzw. nordwestlich des Anwesens des Klägers liegen, ist im Übrigen mit Blick auf den täglichen Sonnenverlauf von Osten (morgens) über Süden (mittags) nach Westen (abends) nicht ersichtlich, dass es auch bei Umsetzung aller fünf (jeweils durch Einzelbescheide) genehmigten Doppelhäuser überhaupt zu einer spürbaren Verschattung des Klägergrundstücks kommen kann (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 55; zur Darstellung orts- und datumsbezogener Sonnenverläufe vgl. z.B. https://www.sonnenverlauf.de).

    Sollte der Beigeladene mit den vom Kläger befürchteten bzw. behaupteten Aufschüttungen einen nachbarrechtswidrigen Zustand geschaffen haben bzw. noch schaffen, wäre Nachbarrechtsschutz entweder zivilrechtlich oder beim Landratsamt über die Geltendmachung eines Anspruchs auf bauordnungsrechtliches Einschreiten bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein solches Einschreiten zu suchen (vgl. zum hiesigen Eilverfahren BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 53).

    Dies bereits aus dem Grund, dass das streitgegenständliche Doppelhaus eine Entfernung von etwa 27 m zur nördlichen Grundstücksgrenze des Klägergrundstücks aufweist (vgl. zum hiesigen Eilverfahren: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 60).

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Klägers wies der Senat mit Beschlüssen vom 22. April 2022 (Az. 15 CS 22.872, 15 CS 22.873 und 15 CS 22.874) zurück.

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (…zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 = juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27;… B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - RdL 2021, 246 = juris Rn. 77;… B.v. 21.1.2022 - 1 CS 21.2866 - RdL 2022, 216 = juris Rn. 14; vgl. auch die zu den drei benachbarten Doppelhäusern ergangenen Beschwerdeentscheidungen des Senats: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 33;… BayVGH.

    Allein eine lange - nicht genehmigte, aber genehmigungspflichtige - tatsächliche Nutzung begründet demnach keinen Bestandsschutz (zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 15 ZB 20.2906 - Rn. 18;… NdsOVG, B.v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 - ZfBR 2022, 272 = juris Rn. 27; vgl. auch die Beschwerdeentscheidungen des Senats in den Parallelverfahren BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 35;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 35; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 35).

    Hierfür ist grundsätzlich zu verlangen, dass der Berechtigte aus objektiver Sicht zumindest konkludent zu erkennen gegeben hat, dass er von der Baugenehmigung keinen Gebrauch mehr machen will, m.a.W. dass er (ggf. stillschweigend) auf sie verzichtet hat bzw. dass eine (ggf. stillschweigende) Übereinkunft der Beteiligten getroffen wurde, die Baugenehmigung sei obsolet (zusammenfassend, jeweils m.w.N.: BayVGH, U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 52 sowie die Beschwerdeentscheidungen des Senats in den Parallelverfahren BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 43;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 43; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 43).

    ... an einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Darlegungsanforderungen aus § 124a Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO, ohne dass es noch auf die ergänzenden Überlegungen des Verwaltungsgerichts zu verschärften tierschutzrechtlichen Anforderungen (vgl. UA S. 27 oben) sowie auf die Frage ankommt, ob gerade der im Jahr 2009 vollzogene Wechsel des Eigentums am Hofgut auf schuldrechtlicher Basis eines Verkaufs an den Kläger als familienexternen Dritten ohne unmittelbare Fortführung einer gewerblich orientierten Tierhaltung eine für die Fortwirkung eines eventuellen Bestandsschutzes relevante Zäsur darstellt (zu Letzterem vgl. die Beschwerdeentscheidungen des Senats in den Parallelverfahren BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 45;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 43;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 43).

    Zur Rechtslage wird ergänzend auf die diesbezüglichen Erwägungen in den Beschwerdeverfahren zu den benachbarten Doppelhausvorhaben Bezug genommen (BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 52 ff.;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 52 ff.;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 52 ff.).

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

    Die hiergegen gerichteten Beschwerden des Klägers wies der Senat mit Beschlüssen vom 22. April 2022 (Az. 15 CS 22.872, 15 CS 22.873 und 15 CS 22.874) zurück.

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (…zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 = juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27;… B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - RdL 2021, 246 = juris Rn. 77;… B.v. 21.1.2022 - 1 CS 21.2866 - RdL 2022, 216 = juris Rn. 14; vgl. auch die zu den drei benachbarten Doppelhäusern ergangenen Beschwerdeentscheidungen des Senats: BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 33;… BayVGH.

    Allein eine lange - nicht genehmigte, aber genehmigungspflichtige - tatsächliche Nutzung begründet demnach keinen Bestandsschutz (zum Ganzen: BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 15 ZB 20.2906 - Rn. 18;… NdsOVG, B.v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 - ZfBR 2022, 272 = juris Rn. 27; vgl. auch die Beschwerdeentscheidungen des Senats in den Parallelverfahren BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 35;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 35; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 35).

    Hierfür ist grundsätzlich zu verlangen, dass der Berechtigte aus objektiver Sicht zumindest konkludent zu erkennen gegeben hat, dass er von der Baugenehmigung keinen Gebrauch mehr machen will, m.a.W. dass er (ggf. stillschweigend) auf sie verzichtet hat bzw. dass eine (ggf. stillschweigende) Übereinkunft der Beteiligten getroffen wurde, die Baugenehmigung sei obsolet (zusammenfassend, jeweils m.w.N.: BayVGH, U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 52 sowie die Beschwerdeentscheidungen des Senats in den Parallelverfahren BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 43;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 43; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 43).

    ... an einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Darlegungsanforderungen aus § 124a Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO, ohne dass es noch auf die ergänzenden Überlegungen des Verwaltungsgerichts zu verschärften tierschutzrechtlichen Anforderungen (vgl. UA S. 27 oben) sowie auf die Frage ankommt, ob gerade der im Jahr 2009 vollzogene Wechsel des Eigentums am Hofgut auf schuldrechtlicher Basis eines Verkaufs an den Kläger als familienexternen Dritten ohne unmittelbare Fortführung einer gewerblich orientierten Tierhaltung eine für die Fortwirkung eines eventuellen Bestandsschutzes relevante Zäsur darstellt (zu Letzterem vgl. die Beschwerdeentscheidungen des Senats in den Parallelverfahren BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 45;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 43;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 43).

    Zur Rechtslage wird ergänzend auf die diesbezüglichen Erwägungen in den Beschwerdeverfahren zu den benachbarten Doppelhausvorhaben Bezug genommen (BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 52 ff.;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.873 - juris Rn. 52 ff.;… B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.874 - juris Rn. 52 ff.).

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Auch der Senat zieht hieraus den Schluss, dass nicht davon gesprochen werden kann, dass das streitgegenständliche Vorhaben der Beigeladenen dem benachbarten Anwesen der Antragstellerin förmlich "die Luft nimmt", weil es derartig übermächtig wäre, dass das Wohngebäude auf dem Antragstellergrundstück nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 54 m.w.N.).

    Auch mit Blick auf eine zu prognostizierende Beeinträchtigung durch eine Verschattung durch ein geplantes Gebäude gilt zumindest indiziell, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen ausscheidet, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten sind [s.o. aa); speziell zur Verschattungsproblematik vgl. auch BayVGH, B.v. 9.12.2016 a.a.O.; B.v. 12.2.2020 a.a.O.; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 54).

  • VG München, 01.10.2024 - M 9 K 20.6878

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Abstandsflächen, Gebietserhaltungsanspruch, Gebot …

    Auch mit Blick auf eine zu prognostizierende Beeinträchtigung durch eine Verschattung durch ein geplantes Gebäude gilt zumindest indiziell, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen ausscheidet, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten sind (…speziell zur Verschattungsproblematik vgl. auch BayVGH, B.v. 9.12.2016 a.a.O.;… B.v. 12.2.2020 a.a.O.; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 54).
  • VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567

    Erfolgreiche Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb aufgrund der hinzutretenden Bebauung mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Auflagen rechnen muss (…BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 33;… B.v. 11.10.2022 - 15 ZB 22.868 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.12.2022 - 15 ZB 22.2118

    Erfolglose Nachbarklage gegen Außentreppe zum Gartenbereich

    Selbst bei einer zu prognostizierenden "spürbaren" Beeinträchtigung des Nachbarn durch eine Verschattung oder einen Lichtentzug infolge der Umsetzung einer geplanten baulichen Anlage gilt zumindest indiziell, dass eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots regelmäßig aus tatsächlichen Gründen ausscheidet, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten sind (…zum Ganzen m.w.N. vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - BayVBl 2020, 444 = juris Rn. 23; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 55;… B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 09.11.2022 - 15 ZB 22.1489

    Nutzungsänderung einer Gaststätte in Boardinghouse

    Hierfür ist grundsätzlich zu verlangen, dass der Berechtigte aus objektiver Sicht zumindest konkludent zu erkennen gegeben hat, dass er von der Baugenehmigung keinen Gebrauch mehr machen will, m.a.W. dass er (ggf. stillschweigend) auf sie verzichtet hat bzw. dass eine (ggf. stillschweigende) Übereinkunft der Beteiligten getroffen wurde, die Baugenehmigung sei obsolet (…zusammenfassend, jeweils m.w.N.: BayVGH, U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 52; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 43).
  • VG München, 19.03.2025 - M 9 SN 25.573

    Errichtung einer Produktionshalle mit Büroräumen, Befreiung, Nachbarantrag, …

    Dies spricht regelmäßig durchgreifend - indiziell bzw. in tatsächlicher Hinsicht - gegen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots (…vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2018 - 9 CS 17.2597 - juris Rn. 21;… speziell zur Verschattungsproblematik vgl. auch BayVGH, B.v. 9.12.2016 a.a.O.;… B.v. 12.2.2020 a.a.O.; B.v. 22.4.2022 - 15 CS 22.872 - juris Rn. 54).
  • VG München, 27.09.2022 - M 1 K 18.4758

    Erfolglose Klage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bezüglich …

    Hinsichtlich des Bestandsschutzes durch eine Baugenehmigung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 22. April 2022 (15 CS 22.872 - juris Rn. 43ff.) Folgendes ausgeführt:.
  • VG Augsburg, 12.06.2025 - Au 5 K 24.1013

    Nachbarklage, Abstandsflächen, grenzprivilegiertes Gebäude, "Qualität in …

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