Rechtsprechung
| BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Deklaratorische oder konstitutive Kündigungsfrist - Einhaltung einer Kündigungsfrist - Auslegung einer Tarifnorm - Normqualität einer tarifvertraglichen Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 22.04.1998 - 1 Ca 579/97
- LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94
Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und …
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz der erneut vorgetragenen Kritik (…Bengelsdorf in Anm. zu AP Nr. 48, aaO), mit der sich der Senat im Urteil vom 5. Oktober 1995 (- 2 AZR 1028/94 - BAGE 81, 76 = AP Nr. 48, aaO) im grundsätzlichen bereits auseinandergesetzt hat, fest.Auch insoweit gilt die Rechtsprechung des Senats, daß von den Tarifvertragsparteien zu erwarten sei, daß sie bei Änderungen von bestehenden Tarifverträgen oder bei Abschluß neuer Tarifverträge dafür Sorge tragen, daß ihr Normsetzungswille im Tarifvertrag einen deutlichen Niederschlag findet (Senatsurteil vom 5. Oktober 1995, BAGE 81, 76 = AP aaO, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 201/95
Verlängerte Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Dabei ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP Nr. 50 zu § 622 BGB, zu II 2 der Gründe, m.w.N.), inwieweit die Tarifparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelungen treffen wollten, dieser Wille muß im Tarifvertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden haben; das ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Tarifparteien eine im Gesetz nicht oder anders enthaltene Regelung treffen oder eine gesetzliche Regelung übernehmen, die sonst nicht für die betroffenen Arbeitsverhältnisse gelten würde.Deshalb ist auch zu erwarten, daß die Tarifparteien jedenfalls bei neueren Tarifverträgen dafür Sorge tragen, daß ihr Normsetzungswille im Tarifvertrag einen deutlichen Niederschlag findet, wenn sie mit der partiellen Übernahme von Gesetzesrecht eine eigenständige Tarifregelung beabsichtigen (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP Nr. 50, aaO, m.w.N.).
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87
Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer …
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Der Senat hat im Urteil vom 28. April 1988 (- 2 AZR 750/87 - AP Nr. 25 zu § 622 BGB, zu II 2 a der Gründe) ausführlich begründet, daß bei der Auslegung einer arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifnorm nicht von den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB ausgegangen werden kann, sondern daß auch bei Tarifgeltung kraft Vereinbarung eine Auslegung der Tarifnorm nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung vorzunehmen ist, weil andernfalls die Möglichkeit und Gefahr einer gespaltenen Auslegung bestünde und die Wahrung der Rechtseinheit gefährdet wäre (ebenso BAG Urteile vom 12. August 1959 - 2 AZR 75/79 - BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; vom 21. April 1966 - 2 AZR 264/65 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT, zu I der Gründe und BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 b der Gründe).Verbleiben nach der Auswertung von Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, dann kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifparteien auf weitere Auslegungskriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden, ohne daß bei dieser Methode eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung sowie Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP aaO und zuletzt vom 12. November 1998 - 2 AZR 80/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59
Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung …
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Der Senat hat im Urteil vom 28. April 1988 (- 2 AZR 750/87 - AP Nr. 25 zu § 622 BGB, zu II 2 a der Gründe) ausführlich begründet, daß bei der Auslegung einer arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifnorm nicht von den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB ausgegangen werden kann, sondern daß auch bei Tarifgeltung kraft Vereinbarung eine Auslegung der Tarifnorm nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung vorzunehmen ist, weil andernfalls die Möglichkeit und Gefahr einer gespaltenen Auslegung bestünde und die Wahrung der Rechtseinheit gefährdet wäre (ebenso BAG Urteile vom 12. August 1959 - 2 AZR 75/79 - BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; vom 21. April 1966 - 2 AZR 264/65 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT, zu I der Gründe und BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 b der Gründe).Der Überprüfung nach diesen Maßstäben hält die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung stand, wobei die Auslegung eines Tarifvertrages als Rechtsnorm in der Revisionsinstanz ohnehin in vollem Umfang nachzuprüfen ist (st. Rechtsprechung, BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe und Senatsurteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 412/90 - BAGE 66, 356, 359 [BAG 20.12.1990 - 2 AZR 412/90] = AP Nr. 3 zu § 53 BAT, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Soweit die Revision meint, das Landesarbeitsgericht habe die abgegebene Kündigungserklärung rechtsfehlerhaft ausgelegt und den Umstand nicht berücksichtigt, daß beide Parteien von einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende ausgegangen seien, ist eine Überprüfung dieser Auslegung dieser atypischen Erklärung der Beklagten ohnehin nur eingeschränkt dahin möglich, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen oder die Auslegung in sich widersprüchlich ist (vgl. u.a. BAG Urteile vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB sowie vom 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.). - BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90
Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Vielmehr ist in einem solchen Fall davon auszugehen, daß die Parteien die Geltung des Manteltarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung vereinbart haben (BAG Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, zu B II 1 b der Gründe, m.w.N.). - BAG, 21.04.1966 - 2 AZR 264/65
Angestellter des öffentlichen Dienstes - Letzter Tage der Probezeit - Kündigung - …
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Der Senat hat im Urteil vom 28. April 1988 (- 2 AZR 750/87 - AP Nr. 25 zu § 622 BGB, zu II 2 a der Gründe) ausführlich begründet, daß bei der Auslegung einer arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifnorm nicht von den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB ausgegangen werden kann, sondern daß auch bei Tarifgeltung kraft Vereinbarung eine Auslegung der Tarifnorm nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung vorzunehmen ist, weil andernfalls die Möglichkeit und Gefahr einer gespaltenen Auslegung bestünde und die Wahrung der Rechtseinheit gefährdet wäre (ebenso BAG Urteile vom 12. August 1959 - 2 AZR 75/79 - BAGE 8, 91, 96 = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; vom 21. April 1966 - 2 AZR 264/65 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT, zu I der Gründe und BAGE 18, 217 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 b der Gründe). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Verbleiben nach der Auswertung von Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, dann kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifparteien auf weitere Auslegungskriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden, ohne daß bei dieser Methode eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung sowie Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP aaO und zuletzt vom 12. November 1998 - 2 AZR 80/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 der Gründe). - BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei …
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Soweit Neuner (Anm. zu EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 3) glaubt, aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1998 (- 7 AZR 641/96 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt) sei abzuleiten, daß Tarifverträge wie privatrechtliche Verträge zu "handhaben" seien, ist zunächst anzumerken, daß der Siebte Senat sich in dem erwähnten Urteil nicht mit den Grundsätzen einer Tarifauslegung befaßt, sondern - zusammengefaßt - nur darauf aufmerksam macht, der Geltungsgrund für Tarifnormen beruhe auf dem Verbandsbeitritt. - BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87
Tarifliche Gratifikation
Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Die Befugnis der Tarifpartner, Regelungen mit Normqualität (§ 4 Abs. 1 TVG) zu schaffen, leitet sich aus dem gesetzten Recht (Art. 9 Abs. 3 GG, § 4 TVG) ab, so daß der Senat keine Veranlassung sieht, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen (vgl. u.a. BAGE 60, 219, 233 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.) abzuweichen. - BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87
Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG
- BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80
Tarifvertrag - Kündigungsfrist
- BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86
Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats …
- BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 412/90
Tarifliche Kündigungsfristen, hier: § 53 Abs. 2 BAT
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 80/98
Tarifliche Kündigungsfristen
- BAG, 31.03.1966 - 5 AZR 516/65
Gratifikationszahlung - Rückzahlungsklausel
- BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72
Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der …
- LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Anspruch eines Vermessungsingenieurs auf Vergütung und Feststellung der zu …
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 610/00
Tarifliche Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristenregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches finden unmittelbar Anwendung (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP BGB § 622 Nr. 50 = EzA BGB § 622 nF Nr. 53; 18. November 1999 - 2 AZR 104/99 - nv.).Durch die in ihrem Arbeitsvertrag erfolgte Inbezugnahme des einschlägigen MTV-Angestellte haben die Parteien die Geltung dieses Tarifvertrags in seiner jeweils gültigen Fassung vereinbart (BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; 18. November 1999 aaO).
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP BGB § 622 Nr. 24 = EzA ZPO § 148 Nr. 15 sowie die weiteren Urteile 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 - BAGE 81, 76;… 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - aaO; 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54; 18. September 1997 - 2 AZR 614/96 - RzK I 3 c Nr. 67; 18. September 1997 - 2 AZR 767/96 - nv.; 18. November 1999 - 2 AZR 104/99 - nv.) ist bei tariflichen Bestimmungen, die inhaltlich mit gesetzlichen Normen übereinstimmen oder auf sie verweisen, jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, dh.
bb) Neben der inhaltsgleichen Übernahme der gesetzlichen Regelung spricht für eine deklaratorische Geltung der Tarifnorm vor allem der Umstand, daß das Angestelltenkündigungsschutzgesetz nicht tarifdispositiv ausgestaltet war (vgl. die Hinweise in den Entscheidungen vom 18. September 1997 und vom 18. November 1999 aaO sowie schon die Ausführungen in den Entscheidungen des RAG 26. Oktober 1927 - RAG 1/27 - ARS 1, 14, 17; 27. November 1929 - RAG 289/29 - ARS 7, 395, 396;… Hueck/Nipperdey Lehrbuch des Arbeitsrechts 7. Aufl. 1. Bd. § 58 IV 1;… Soergel/Kraft BGB 11. Aufl. § 622 Rn. 19;… Staudinger/Neumann BGB 12. Aufl. Vorbem. zu § 620 Rn. 118;… KR-Etzel 3. Aufl. §§ 1, 2 Angestelltenkündigungsschutzgesetz Rn. 33).
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