Rechtsprechung
| BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge
- rechtsinformationen.bund.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 KSchG, § 9 Abs 2 KSchG, § 10 KSchG, § 612a BGB
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge - IWW
- Wolters Kluwer
Eingeschränkte Überprüfung der Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts in der Revisionsinstanz; Unzulässigkeit einer Stufenklage; Bestimmtheitsanforderungen an einen Ehrschutzantrag in Form der Widerrufsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Abfindungshöhe; Gehaltserhöhung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Schaden-/Aufwendungsersatz; Bonuszahlung; Beförderung; Ehrschutzanträge
- rechtsportal.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Abfindungshöhe; Gehaltserhöhung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Schaden-/Aufwendungsersatz; Bonuszahlung; Beförderung; Ehrschutzanträge
- datenbank.nwb.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Schaden-/Aufwendungsersatz - Bonuszahlung - Beförderung - Ehrschutzanträge
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Erfolglose Anwältin durfte rausgeworfen werden
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Rn. 35 2. Für das Bestehen des Widerrufsanspruchs könnte es zum einen eine Rolle spielen, ob die durch die Behauptung ausgelöste Störung fortbesteht (vgl. BGH 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 13, BGHZ 206, 289) oder es der Klägerin allein darum geht, die Beklagte ins Unrecht gesetzt zu sehen (vgl. BGH 14. Juni 1977 - VI ZR 111/75 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 69, 181), wohin auch die derzeitige, über die tatsächlichen Adressaten der inkriminierten Behauptungen (weit) hinausgehende Antragsfassung deuten könnte. - BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11
Äußerungen im Gerichtsverfahren
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch gilt dies mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen - was die Klägerin in den Vorinstanzen nicht von vornherein unschlüssig behauptet und das Berufungsgericht dementsprechend ausdrücklich offengelassen hat - wissentlich unwahr erfolgen (…vgl. BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 18; BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 14;… 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 17). - BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15
Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch wäre diese Vermutung als widerlegt anzusehen, wenn die Beeinträchtigung durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen sein und eine Wiederholung fernliegen sollte (…vgl. BGH 27. April 2021 - VI ZR 166/19 - Rn. 23; 14. November 2017 - VI ZR 534/15 - Rn. 17).
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch gilt dies mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen - was die Klägerin in den Vorinstanzen nicht von vornherein unschlüssig behauptet und das Berufungsgericht dementsprechend ausdrücklich offengelassen hat - wissentlich unwahr erfolgen (…vgl. BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 18;… BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 14; 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 17). - BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 21/19
Betriebsverfassungsrecht - Versetzung
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Die Klage dürfte indes als Globalantrag (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22, BAGE 172, 292) insgesamt abzuweisen sein, wenn die Klägerin gegenüber nur einem der von ihr benannten Adressaten den Widerruf schon deshalb nicht verlangen könnte, weil ihm die inkriminierten Äußerungen nicht zur Kenntnis gelangt sind. - BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch gilt dies mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen - was die Klägerin in den Vorinstanzen nicht von vornherein unschlüssig behauptet und das Berufungsgericht dementsprechend ausdrücklich offengelassen hat - wissentlich unwahr erfolgen (vgl. BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 18;… BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - Rn. 14;… 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 17). - BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Doch wäre diese Vermutung als widerlegt anzusehen, wenn die Beeinträchtigung durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen sein und eine Wiederholung fernliegen sollte (vgl. BGH 27. April 2021 - VI ZR 166/19 - Rn. 23;… 14. November 2017 - VI ZR 534/15 - Rn. 17). - BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Unter diesen Umständen kann sich der Erklärende auch nicht auf die Wahrnehmung von Rechten iSv. § 193 StGB berufen (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 aE der Gründe). - BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75
Heimstättengemeinschaft
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Rn. 35 2. Für das Bestehen des Widerrufsanspruchs könnte es zum einen eine Rolle spielen, ob die durch die Behauptung ausgelöste Störung fortbesteht (…vgl. BGH 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14 - Rn. 13, BGHZ 206, 289) oder es der Klägerin allein darum geht, die Beklagte ins Unrecht gesetzt zu sehen (vgl. BGH 14. Juni 1977 - VI ZR 111/75 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 69, 181), wohin auch die derzeitige, über die tatsächlichen Adressaten der inkriminierten Behauptungen (weit) hinausgehende Antragsfassung deuten könnte. - BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86
Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise …
Auszug aus BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Zum anderen könnte die Klägerin nicht den vollständigen Widerruf der betreffenden Äußerungen verlangen, sondern lediglich eine Richtigstellung, wenn die Behauptungen nur zum Teil unwahr sein sollten (vgl. BGH 17. Februar 1987 - VI ZR 77/86 - zu II 1 c der Gründe). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
- BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
- BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21
Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot …
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
- BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans - …
- BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19
Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus
- BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2024 - 25 Sa 335/20 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens - 2 AZN 977/17 - und des Revisionsverfahren 2 AZR 306/22 hat die Klägerin zu tragen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird insbesondere auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2017 (20 Sa 2015/16) (Band VII, Blatt 1389 ff. der Akte), das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 23. März 2022 (25 Sa 335/20) (Band XIV, Blatt 3040 ff. der Akte) und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2023 (2 AZR 306/22) (Band XV, Blatt 3168 ff. der Akte) Bezug genommen.
Gegen die rechtskräftige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2023 (2 AZR 306/22) hat die Klägerin Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. August 2023 (Band XV, Blatt 3168 ff. der Akte) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 23. März 2022 (2 AZR 306/22) zu den Ehrenschutzanträgen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.
Dies gilt aber unter anderem nicht für - wie hier von der Klägerin behauptet - wissentlich unwahr vorgetragene Tatsachen (vergleiche BAG, Urteil vom 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 -, Rn. 31; BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 - Rn. 18;… BGH Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07 - Rn. 17;… Hager in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, Vorbemerkungen zu § 823 BGB, C. Das Persönlichkeitsrecht, Rn. C 140).
Das ist nicht die Aufgabe des zivilrechtlichen Ehrenschutzes (vergleiche BAG, Urteil vom 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 -, Rn. 35; BGH…, Urteil vom 14. Juni 1977 - VI ZR 111/75 -, Rn. 11).
Ist eine Behauptung nur zum Teil unwahr, so steht den Betroffenen nicht schlechthin ein Anspruch auf Widerruf, sondern nur ein Anspruch auf Widerruf in Form einer Richtigstellung zu (vergleiche BAG, Urteil vom 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 -, Rn. 35;… Ebbing in: Erman BGB, Kommentar, 17. Auflage 2023, § 1004 BGB, Rn. 161).
Rn. 40 Die Vermutung der Klägerin, die ehrenamtlichen Richter seien in der Beratung des Arbeitsgerichts durch den Vorsitzenden über den konkreten Inhalt der Äußerungen aus dem Schriftsatz vom 11. November 2015 in Kenntnis gesetzt worden, ist nicht zwingend (vergleiche BAG, Urteil vom 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 -, Rn. 34).
Die von der Klägerin hiergegen eingelegte Revision ist vom Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 24. August 2023 (2 AZR 306/22) zurückgewiesen worden.
Hierfür spricht auch die ursprüngliche, weit über die tatsächlichen Adressaten der inkriminierten Behauptungen hinausgehende Antragsfassung (vergleiche BAG, Urteil vom 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 -, Rn. 35).
Eine Widerlegung kann auch angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen ist, die nunmehr nicht mehr besteht (vergleiche (BAG, Urteil vom 22. November 2023 - 2 AZR 306/22 -, Rn. 36; BGH…, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23; BGH…, Urteil vom 14. November 2017 - VI ZR 534/15 -, Rn. 17).
- LAG Hessen, 21.06.2024 - 14 Sa 549/23 Die Vermutung kann also widerlegt werden; eine solche Widerlegung kann ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine Sondersituation veranlasst gewesen ist, die sich so nicht wiederholen wird (BAG 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 - juris).
Ist eine Wiederholung aus tatsächlichen Gründen fernliegend, ist die durch die Erstbegehung begründete Vermutung widerlegt (BAG 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 - juris)..
Begehrt der Anspruchsteller den Widerruf einer Tatsachenbehauptung, muss er daher angeben, wer Adressat dieses Widerrufs sein soll (vgl. BAG, 24. August 2023 - 2 AZR 306/22 - Juris).
- LAG Niedersachsen, 07.04.2025 - 15 SLa 855/24
Meinungsäußerung; Rechtschutzbedürfnis; Tatsachenbehauptungen; Ehrschutzklage …
Zwar gilt der Grundsatz, das Äußerungen in einem Zivilprozess nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 33 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103. Abs. 1 GG) nicht aus Gründen des Ehrschutzes zu zivilrechtlichen Nachteilen führen dürfen mangels redlichen Handelns des sich Äußernden nicht, wenn die betreffenden Behauptungen wissentlich unwahr erfolgen; vgl. BAG, 24.8.2023, 2 AZR 306/22, Juris Rn. 31. Diese Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".