Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
BDG §§ 3, 13, 69; VwGO § 101 Abs. 2, § 102 Abs. 2, § 173 Satz 1; ZPO § 227; StPO § 230 Abs. 1
- rechtsinformationen.bund.de
Gehörsrüge; Anwesenheit bei mündlicher Verhandlung im Disziplinarklageverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 BDG, § 13 BDG, § 69 BDG, § 101 Abs 2 VwGO, § 102 Abs 2 VwGO
Gehörsrüge; Anwesenheit bei mündlicher Verhandlung im Disziplinarklageverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwesenheit des beklagten Beamten in der mündlichen Verhandlung im Disziplinarklageverfahren bei Anordnung dessen persönlichen Erscheinens
- rechtsportal.de
Anwesenheit des beklagten Beamten in der mündlichen Verhandlung im Disziplinarklageverfahren bei Anordnung dessen persönlichen Erscheinens
- datenbank.nwb.de
Gehörsrüge; Anwesenheit bei mündlicher Verhandlung im Disziplinarklageverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anwesenheitserfordernis des verklagten Beamten im Anhörungstermin
Verfahrensgang
- VG Dresden, 24.11.2020 - 10 K 1403/19
- OVG Sachsen, 07.10.2022 - 12 A 21/21
- BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Italienisches Abwesenheitsverfahren
Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Dieser unmittelbare Eindruck vom Angeklagten versetzt ihn in die Lage, die konkrete Strafe zuzumessen und zu verantworten (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1983 - 2 BvR 315/83 - BVerfGE 63, 332 und vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05 - BVerfGE 118, 212 ). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Dieser unmittelbare Eindruck vom Angeklagten versetzt ihn in die Lage, die konkrete Strafe zuzumessen und zu verantworten (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1983 - 2 BvR 315/83 - BVerfGE 63, 332 und vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05 - BVerfGE 118, 212 ). - BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Erhebliche Gründe i. S. d. § 227 ZPO sind nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes (§ 3 BDG i. V. m. § 87 Abs. 1 und § 87b VwGO) erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f.).
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Danach hatte die Hauptverhandlung auch dann stattzufinden, wenn der Beamte nicht erschienen war (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 1 D 22.00 - juris Rn. 10). - BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Rn. 11 Anders als in einigen anderen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten (z. B. Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229) kommt es für die Entscheidung über eine Disziplinarklage nicht entscheidend auf die Bekundungen des beklagten Beamten zu dem ihm vorgeworfenen Dienstvergehen und den von ihm in einer gerichtlichen Verhandlung gewonnenen Eindruck an. - BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16
Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz; …
Auszug aus BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23
Im angegriffenen Berufungsurteil bemisst sich die Disziplinarmaßnahme nach § 13 BDG, während für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2017 - 2 WD 12.16 - (Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 52), von dem das Berufungsgericht nach dem Vorbringen des Beklagten abgewichen sein soll, § 38 WDO (i. V. m. § 58 Abs. 7 WDO) maßgeblich ist.
- OVG Sachsen, 11.10.2024 - 1 A 317/23
Öffentliche Straße; übergeleitete Straße; Bestandsverzeichnis; Eintragung
Insbesondere war der ausweislich Seite 2 des Protokolls vom 10. Mai 2023 in der mündlichen Verhandlung durch seinen Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet worden war, durch die Ablehnung der Terminsverlegung nicht gehindert, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und dazu tatsächliche oder rechtliche Argumente vorzutragen (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. November 2023 - 2 B 1.23 -, juris Rn. 9).Einer persönlichen Anhörung des Klägers bedurfte es im Rechtsstreit um die straßenrechtliche Eintragungsverfügung nicht (zur Abgrenzung: BVerwG, Beschl. v. 30. November 2023 - 2 B 1.23 -, juris Rn. 11).
- OVG Sachsen, 06.09.2024 - 12 A 68/21
Schweigepflichtentbindung; Dienstunfähigkeit; Belehrung
Sein persönliches Erscheinen hat der Senat nicht angeordnet und der Beklagte war in der Berufungsverhandlung durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. November 2023 - 2 B 1.23 -, juris Rn. 9).
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