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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2003
OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17 (https://dejure.org/2020,2003)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2020 - 2 KN 2/17 (https://dejure.org/2020,2003)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 (https://dejure.org/2020,2003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens; außer Kraft getretene Pferdesteuersatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollstreit um eine (aufgehobene) Pferdesteuersatzung; Voraussetzungen für ein fortbestehendes besonderes Rechtschutzinteresse an einer Feststellung für die Vergangenheit; Offensichtliche Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Amtshaftungsprozesses; Besondere ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen aufgehobenen Pferdesteuersatzung hatte keinen Erfolg

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    OVG Schleswig lehnt Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit aufgehobener Pferdesteuersatzung ab

  • datev.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen aufgehobenen Pferdesteuersatzung hatte keinen Erfolg

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (46)

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Rn. 33 Nach den Grundsätzen des sog. legislativen Unrechts scheitern Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Rechtsetzungsakte regelmäßig daran, dass das jeweilige Gesetzgebungsorgan abstrakt-generelle Regeln erlässt, denen die Richtung auf bestimmte Personen oder Personenkreise und damit die Drittgerichtetheit fehlt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1988, NJW 1989, S. 101 f.;… vom 24. Oktober 1996, NJW 1997, S. 123, 124 zum Unterlassen einer gebotenen Regelung;… vom 11. März 1993, DVBl. 1993, S. 718 ff. = NVwZ-RR 1993, S. 450 f. zu einer untergesetzlichen Regelung;… vom 29. März 1971 - III ZR 110/68 -, juris, Rn. 15 ff.;… vom 24. Juni 1982 - III ZR 169/80 -, juris, Rn. 23 ff.;… vom 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86 -, juris, Rn. 29;… vom 27. Januar 1994 - III ZR 42/92 -, juris, Rn. 38;… BGH, EuGH-Vorlage vom 28. Januar 1993 - III ZR 127/91 -, juris, Rn. 6, stRspr.;… siehe auch Wöstmann, in: Staudinger, BGB 2013, § 839 Rn. 177 ff.).

    Belange bestimmter Einzelner können daher nur ausnahmsweise - etwa bei sog. Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen - unmittelbar berührt werden, so dass sie als Dritte im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB anzusehen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 11. März 1993 - III ZR 28/92 -, juris, Rn. 5 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 198/87 - = NJW 1989, 101 m.w.N.; OLG Frankfurt/M…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 U 176/10 -, juris, Rn. 157 zu einer vom Börsenrat erlassenen und vom Verwaltungsgerichtshof Kassel beanstandeten Satzungsregelung des § 39k Abs. 4 lit. b und c BörsO 2005).

    Rn. 37 Soweit die Antragstellerin demgegenüber mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. August 2001 (…- 11 N 2497/00 -, juris, Rn. 249) zu einer außer Kraft getretenen Kampfhundeverordnung der Auffassung ist, dass die für legislatives Unrecht geltenden Einschränkungen nur für Parlamentsgesetze gelten, ist dafür den ohne nähere Ausführungen dazu vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1988 (- III ZR 198/87 -, juris, Rn. 7 f. zu dem für verfassungswidrig erklärten Investitionsgesetz vom 20. Dezember 1982) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Urteil vom 14. Januar 1997 - 2Z RR 422/96 -, juris, 15 zu einer Änderungsverordnung) nichts zu entnehmen.

    Auch wenn sich danach von der Verwaltung ermitteln lässt, wer im Einzelfall zu der Pferdesteuer herangezogen werden kann, ist der Personenkreis nicht ausreichend überschaubar und individuell begrenzt, wie es der Bundesgerichtshof als Voraussetzung für eine Amtshaftung für sog. normatives Unrecht für erforderlich hält (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 198/87 -, juris, Rn. 8).

    Es fehlt damit eine besondere räumliche oder sachliche Individualisierung der Rechtsadressaten, die eine besondere Beziehung zwischen dem Rechtsetzungsakt und den geschützten Interessen bestimmter Betroffener hätte schaffen können und eine auferlegte Pflicht zur Abwägung von erheblichen Individualbelangen im Normsetzungsprozess, wie sie zur Begründung einer Amtshaftung vom Bundesgerichtshof etwa für Bebauungspläne (vgl. § 1 Abs. 6 BauGB) wegen ihrer Ähnlichkeit mit einem Maßnahmegesetz angenommen wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1982 - III ZR 169/80 -, juris, Rn. 23 ff. mwN;… Urteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 -, juris, Rn. 44;… Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, juris Rn. 31 ff.; Urteil vom 7. Juli 1989 - III ZR 198/87 -, juris, Rn. 7; OLG Frankfurt/M…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 U 176/10 -, juris, Rn. 159 zu einer vom Börsenrat erlassenen und vom Verwaltungsgerichtshof Kassel beanstandeten Satzungsregelung des § 39k Abs. 4 lit. b und c BörsO 2005).

    Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Urteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 198/87 -, juris, Rn. 9 ff. zu Eingriffen in Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG;… Wöstmann, in: Staudinger, BGB 2012, § 839 Rn. 178) folgte eine Drittgerichtetheit, unterstellt die Gemeindevertreter der Antragsgegnerin hätten beim Erlass der Pferdesteuersatzung eine Amtspflicht verletzt, auch nicht aus einem etwaigen Verstoß beim Satzungserlass gegen Grundrechte der Antragstellerin.

    Das wäre umso weniger tragbar, als dass sich der Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG gerade aus der Verletzung von Vorschriften ergeben kann, die ausschließlich im Allgemeininteresse erlassen worden sind (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 198/87 -, juris, Rn. 10), wie dies vorliegend der Fall gewesen ist.

  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Rn. 33 Nach den Grundsätzen des sog. legislativen Unrechts scheitern Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Rechtsetzungsakte regelmäßig daran, dass das jeweilige Gesetzgebungsorgan abstrakt-generelle Regeln erlässt, denen die Richtung auf bestimmte Personen oder Personenkreise und damit die Drittgerichtetheit fehlt (…vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1988, NJW 1989, S. 101 f.;… vom 24. Oktober 1996, NJW 1997, S. 123, 124 zum Unterlassen einer gebotenen Regelung;… vom 11. März 1993, DVBl. 1993, S. 718 ff. = NVwZ-RR 1993, S. 450 f. zu einer untergesetzlichen Regelung;… vom 29. März 1971 - III ZR 110/68 -, juris, Rn. 15 ff.; vom 24. Juni 1982 - III ZR 169/80 -, juris, Rn. 23 ff.;… vom 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86 -, juris, Rn. 29;… vom 27. Januar 1994 - III ZR 42/92 -, juris, Rn. 38;… BGH, EuGH-Vorlage vom 28. Januar 1993 - III ZR 127/91 -, juris, Rn. 6, stRspr.;… siehe auch Wöstmann, in: Staudinger, BGB 2013, § 839 Rn. 177 ff.).

    Rn. 35 Gerade zu den Bebauungsplänen hat der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in dem Urteil vom 24. Juni 1982 (III ZR 169/80, juris, Rn. 24 mwN) ausgeführt:.

    Gegenstand der höchstrichterlichen Entscheidungen waren nicht nur Parlamentsgesetze, sondern auch Verordnungen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. März 1993 - III ZR 28/92 -, juris, Rn. 4 f.) sowie Bebauungspläne und damit auch Satzungen (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - III ZR 169/80 -, juris, Rn. 23 f. mwN).

    Es fehlt damit eine besondere räumliche oder sachliche Individualisierung der Rechtsadressaten, die eine besondere Beziehung zwischen dem Rechtsetzungsakt und den geschützten Interessen bestimmter Betroffener hätte schaffen können und eine auferlegte Pflicht zur Abwägung von erheblichen Individualbelangen im Normsetzungsprozess, wie sie zur Begründung einer Amtshaftung vom Bundesgerichtshof etwa für Bebauungspläne (vgl. § 1 Abs. 6 BauGB) wegen ihrer Ähnlichkeit mit einem Maßnahmegesetz angenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1982 - III ZR 169/80 -, juris, Rn. 23 ff. mwN;… Urteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 -, juris, Rn. 44;… Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, juris Rn. 31 ff.;… Urteil vom 7. Juli 1989 - III ZR 198/87 -, juris, Rn. 7; OLG Frankfurt/M…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 U 176/10 -, juris, Rn. 159 zu einer vom Börsenrat erlassenen und vom Verwaltungsgerichtshof Kassel beanstandeten Satzungsregelung des § 39k Abs. 4 lit. b und c BörsO 2005).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 7 C 10749/12

    Normenkontrollantrag gegen "Schnapsverbot" auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012 …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Daneben wird in der Literatur und in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein besonderes Rechtsschutzinteresse in Anlehnung an das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse angenommen, wenn im Hinblick auf eine (allerdings sehr selten gegebene) diskriminierende Wirkung der Norm für den Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einer Rehabilitierung besteht (3) sowie bei Normen, deren Geltung typischerweise zeitlich kurz befristet ist, wobei umstritten ist, ob dies nur bei "tiefgreifenden" und "gewichtigen" Grundrechtseingriffen der Fall ist (4) (…vgl. dazu die Aufzählung in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 47, Rn. 90 mwN; OVG Greifswald…, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 4 K 40/99 -, juris, Ls und Rn. 7 ohne nähere Begründung; OVG Koblenz, Urteil vom 6. Dezember 2012 -7 C 10749/12 -, juris, Ls 3 und Rn. 22, nach dem das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ein berechtigtes Feststellungsinteresse nur in Fällen "tiefgreifender" oder "gewichtiger" Grundrechtseingriffe durch Hoheitsakte, die typischerweise zeitlich begrenzt sind - in dem entschiedenen Fall: zeitlich, örtlich und sachlich begrenzte Gefahrenabwehrverordnung - vorliegt;… dagegen Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 47, Rn. 71 ff., nach dem anders als im Rahmen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die Gesichtspunkte der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses oder der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses einen Antrag auf Kontrolle einer außer Kraft getretenen Rechtsnorm nicht tragen können).

    Rn. 61 Auf die umstrittene Frage, ob diese Fallgruppe ohnehin nur bei "tiefgreifenden" und "gewichtigen" Grundrechtseingriffen anwendbar ist (…vgl. dazu den Streitstand in: Kopp/ Schenke, aaO, § 47, Rn. 90; OVG Koblenz, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 7 C 10749/12 -, juris, Rn. 25 mit Verweis auf die Rspr. des BVerwG), kommt es daher nicht an.

    Rn. 63 Unabhängig von der Frage der Übertragbarkeit der zu der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) entwickelten Grundsätze (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 7 C 10749/12 -, juris, Ls 3 und Rn. 22 zum Rechtsschutz einer Gefahrenabwehrverordnung, durch die ein räumlich, zeitlich und inhaltlich sehr begrenztes Alkoholverbot bestand) gebietet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz zwar, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.

    Insoweit ist die Rechtsprechung, ungeachtet der Frage, ob die Grundrechtsverletzungen, auf die die Antragstellerin sich beruft (vgl. dazu bereits oben II.1 zur Drittgerichtetheit von Amtspflichten bei einem Verstoß gegen Grundrechte), überhaupt als "tiefgreifend" und "gewichtig" anzusehen wären (abgelehnt bei einem Eingriff in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG: OVG Koblenz, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 7 C 10749/12 -, juris, Rn. 22), schon vom Ansatz her nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Ist die angegriffene Norm während der Anhängigkeit des Normenkontrollantrags außer Kraft getreten, bleibt dieser zwar grundsätzlich zulässig (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, juris, Rn. 9 und vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 13).

    Für eine bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschrift kommt eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO anerkennenswerte Beschwer nur dann in Betracht, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil entweder in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind - dies ist hier nicht der Fall, weil die Antragsgegnerin keine Bescheide auf der Grundlage der Norm erlassen hat - oder aber die Antragstellerin weiterhin geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift in ihren Rechten verletzt worden zu sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 -, juris, Rn. 12…, vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, juris, Rn. 7ff. und vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 14).

    Rn. 27 Insoweit besteht ein berechtigtes Feststellungsinteresse - und damit die Antragsbefugnis - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann fort, wenn die angestrebte Feststellung präjudizierende Wirkung für in Aussicht genommene Entschädigungsansprüche haben kann und eine Entschädigungsklage ernsthaft beabsichtigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 14 …und Beschluss vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris, Rn. 5; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 -, juris, Rn.29; OVG Münster…, Urteil vom 24. Januar 2005 - 10 D 144/02 -, juris, Ls 2 und Rn. 27 f.) (1) oder ein Fall der Wiederholungsgefahr vorliegt (BVerwG…, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen…, Urteil vom 15. September 1998 - 1 HN 212/98 -, juris, Rn. 23 f.; OVG Weimar…, Urteil vom 22. September 2016 - 3 N 182/16 -, juris, Rn. 37) (2).

    Insoweit kann der Senat der Antragstellerin aber die ernsthafte Absicht zur Erhebung einer Entschädigungsklage nicht absprechen, zumal sie bereits einen Normenkontrollantrag gegen gegen die Satzung erhoben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 18.08.2015 - 9 BN 2.15

    Steuer; Benutzen von Pferden; Halten; Pferdehalter; Pferdesteuer; örtliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Unabhängig davon, dass der Satzungsgeber bei der Erhebung einer kommunalen Aufwandsteuer iSd. § 105 Abs. 2a GG wie der Pferdesteuer (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. August 2018 - 9 BN 2.15 -, juris, Rn. 5 f.) einen lediglich an aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten orientierten weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes und des Steuermaßstabes hat (…vgl. dazu Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/19 -, juris, Rn. 72 f. zur Verfassungswidrigkeit der Zweitwohnungssteuer mit Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG) und nicht etwa gesetzlich normierte (drittschützende) Abwägungsbelange, wie etwa die in § 1 Abs. 6 BauGB geregelten bei Erlass eines Bauleitplans, zu befolgen hat, fehlt es auch an dem beschränkten Kreis der Normadressaten.

    Sie werden von einem öffentlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften bei denjenigen erhoben, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl. § 3 Abs. 1 AO; BVerwG, Beschluss vom 18. August 2018 - 9 BN 2.15 -, juris, Rn. 18;… Thiem/Böttcher, KAG, 22. Lfg., § 3, Rn. 3).

    Die Einführung einer Pferdesteuersatzung war nach dem damals geltenden Recht grundsätzlich zulässig (vgl. zur Zulässigkeit einer Pferdesteuer, BVerwG, Beschluss vom 18. August 2018 - 9 BN 2.15 -, juris, Rn. 5 f.), heute ist sie es wegen § 3 Abs. 7 KAG nicht mehr.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Ist die angegriffene Norm während der Anhängigkeit des Normenkontrollantrags außer Kraft getreten, bleibt dieser zwar grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, juris, Rn. 9 …und vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 13).

    Für eine bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschrift kommt eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO anerkennenswerte Beschwer nur dann in Betracht, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil entweder in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind - dies ist hier nicht der Fall, weil die Antragsgegnerin keine Bescheide auf der Grundlage der Norm erlassen hat - oder aber die Antragstellerin weiterhin geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift in ihren Rechten verletzt worden zu sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 -, juris, Rn. 12, vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, juris, Rn. 7ff. …und vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 14).

    Rn. 31 Jedoch fehlt der Antragstellerin für die begehrte Feststellung das berechtigte Interesse, weil es ohne eine eingehende Untersuchung der Begründetheit auf der Hand liegt, dass der beabsichtigte Amtshaftungsprozess unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt offensichtlich aussichtslos ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, Beschlüsse vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, juris, Rn. 12;… vom 26. Mai 2005 - 4 BN 22.05 -, juris, Rn. 5 …und vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23.09 -, juris, Rn. 50).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in die Gegenwart hinein andauern (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 -, juris, Rn. 25;… vgl. auch Riese in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 113, Rn. 137).

    Rn. 60 Ungeachtet der Frage der Anwendbarkeit dieser von der Rechtsprechung für das Feststellungsinteresse im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entwickelten Fallgruppe auf das erledigte Normenkontrollverfahren um der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG gerecht zu werden und eine Überprüfbarkeit von Eingriffsakten zu gewährleisten, die sonst wegen ihrer typischerweise kurzfristigen Erledigung regelmäßig keiner gerichtlichen Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14/12 -, juris, Rn. 32), geht es bei der Fallgruppe der kurzzeitigen Befristung einer Norm nicht um die im Einzelfall vorliegenden Umstände, die zu der vorzeitigen Aufhebung der Norm geführt haben, sondern darum, ob sich die Norm gerade typischerweise kurzfristig erledigt.

  • VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00

    Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Rn. 37 Soweit die Antragstellerin demgegenüber mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. August 2001 (- 11 N 2497/00 -, juris, Rn. 249) zu einer außer Kraft getretenen Kampfhundeverordnung der Auffassung ist, dass die für legislatives Unrecht geltenden Einschränkungen nur für Parlamentsgesetze gelten, ist dafür den ohne nähere Ausführungen dazu vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenen Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1988 (…- III ZR 198/87 -, juris, Rn. 7 f. zu dem für verfassungswidrig erklärten Investitionsgesetz vom 20. Dezember 1982) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Urteil vom 14. Januar 1997 - 2Z RR 422/96 -, juris, 15 zu einer Änderungsverordnung) nichts zu entnehmen.

    Das von der Antragstellerin dafür in Bezug genommene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2001 (Az. 11 N 2497/00) ist mit dem vorliegenden Sachverhalt aber nicht vergleichbar.

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Rn. 32 Unterstellt, die Antragsgegnerin hat bei der Beschlussfassung zum Erlass der Pferdesteuersatzung pflichtwidrig gehandelt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 -, juris, Rn. 42; wonach Mitglieder eines Gemeinderates bei der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne haften), wäre die für die Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG erforderliche Amtspflichtverletzung aber offensichtlich nicht drittgerichtet gewesen.

    Es fehlt damit eine besondere räumliche oder sachliche Individualisierung der Rechtsadressaten, die eine besondere Beziehung zwischen dem Rechtsetzungsakt und den geschützten Interessen bestimmter Betroffener hätte schaffen können und eine auferlegte Pflicht zur Abwägung von erheblichen Individualbelangen im Normsetzungsprozess, wie sie zur Begründung einer Amtshaftung vom Bundesgerichtshof etwa für Bebauungspläne (vgl. § 1 Abs. 6 BauGB) wegen ihrer Ähnlichkeit mit einem Maßnahmegesetz angenommen wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1982 - III ZR 169/80 -, juris, Rn. 23 ff. mwN; Urteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 -, juris, Rn. 44;… Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, juris Rn. 31 ff.;… Urteil vom 7. Juli 1989 - III ZR 198/87 -, juris, Rn. 7; OLG Frankfurt/M…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 U 176/10 -, juris, Rn. 159 zu einer vom Börsenrat erlassenen und vom Verwaltungsgerichtshof Kassel beanstandeten Satzungsregelung des § 39k Abs. 4 lit. b und c BörsO 2005).

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 110/92

    Ansprüche von Milcherzeugern wegen verfassungswidriger Verordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
    Rn. 33 Nach den Grundsätzen des sog. legislativen Unrechts scheitern Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Rechtsetzungsakte regelmäßig daran, dass das jeweilige Gesetzgebungsorgan abstrakt-generelle Regeln erlässt, denen die Richtung auf bestimmte Personen oder Personenkreise und damit die Drittgerichtetheit fehlt (…vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1988, NJW 1989, S. 101 f.;… vom 24. Oktober 1996, NJW 1997, S. 123, 124 zum Unterlassen einer gebotenen Regelung; vom 11. März 1993, DVBl. 1993, S. 718 ff. = NVwZ-RR 1993, S. 450 f. zu einer untergesetzlichen Regelung;… vom 29. März 1971 - III ZR 110/68 -, juris, Rn. 15 ff.;… vom 24. Juni 1982 - III ZR 169/80 -, juris, Rn. 23 ff.;… vom 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86 -, juris, Rn. 29;… vom 27. Januar 1994 - III ZR 42/92 -, juris, Rn. 38;… BGH, EuGH-Vorlage vom 28. Januar 1993 - III ZR 127/91 -, juris, Rn. 6, stRspr.;… siehe auch Wöstmann, in: Staudinger, BGB 2013, § 839 Rn. 177 ff.).

    Die Pferdesteuersatzung besteuert den Aufwand für das Halten und entgeltliche Bereitstellen von Pferden im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin und ist damit dem Adressatenkreis und dem Regelungsgehalt nach kein Maßnahme- oder Einzelfallgesetz (vgl. zu diesen Merkmalen eines Maßnahmegesetzes: BGH, Urteil vom 11. März 1993, DVBl. 1993, S. 718 ff. = NVwZ-RR 1993, S. 450).Steuern und damit auch eine kommunale Aufwandsteuer iSd Art. 105 Abs. 2a GG - wie die Pferdesteuer -, die die Gemeinden und Kreise gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG bis zur Einführung des § 3 Abs. 7 KAG mit Wirkung zum 30. März 2018 grundsätzlich erheben konnten, sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen.

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 1 U 176/10

    Parteifähigkeit der Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts im Zivilprozess; …

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 28/92

    Milchmengen - Enteignungsgleicher Eingriff, normatives Unrecht, RVO

  • BayObLG, 14.01.1997 - 2Z RR 422/96

    Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Höchstaltersgrenze gem. § 4 Abs. 1 Nr. …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2001 - 4 K 40/99
  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

  • FG Hamburg, 23.03.2017 - 3 K 287/14

    Abbruch-Abschlag bei Einheitswert für Gebäude auf fremdem Grund und Boden - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - 10 D 69/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an dessen …

  • VGH Hessen, 14.12.2017 - 4 C 59/15

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Fremdkörperfestsetzung für …

  • BVerwG, 25.03.1976 - I WB 42.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.08.1975 - 1 WB 54.75

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …

  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst; …

  • OLG Frankfurt, 13.02.2020 - 1 U 60/19

    Keine Staatshaftung wegen Unwirksamkeit der Mietpreisbegrenzungsverordnung

  • LG Frankfurt/Main, 25.03.2019 - 4 O 307/18

    Kein Schadensersatz gegen das Land Hessen wegen unwirksamer Mietpreisbremse

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode; …

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …

  • BGH, 28.01.1993 - III ZR 127/91

    Entschädigungsanspruch bei Nichtumsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales …

  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle …

  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem …

  • OVG Thüringen, 22.09.2016 - 3 N 182/16

    Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderen Anlass

  • LG München I, 21.11.2018 - 15 O 19893/17

    Kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Freistaat Bayern aufgrund unwirksamer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 10 D 144/02

    Verfahrensrecht - Verfahrensumstellung nach Aufhebung von Veränderungssperre

  • OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 212/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 1/24

    Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …

    Ausreichend ist deshalb, dass die Norm aus der Sicht des Normgebers Geltung für sich beansprucht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 -, juris Rn. 14; OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren …

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen "tiefgreifender" oder "gewichtiger" Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung (in der Hauptsache) kaum erlangen kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris Rn. 49 ff., vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28 ff., vom 03.06.2020 - 1 BvR 990/20 -, juris Rn. 8 …und vom 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20 -, juris Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 06.12.2012 - 7 C 10749/12 -, juris Rn. 22; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.02.2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 60, Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25.11.2021 - 13 KN 62/20 -, juris Rn. 49).

    Abgesehen davon, dass sowohl die Abschiebung des Antragstellers zu 2 als auch die Verlegung des Antragstellers zu 5 (allein) der Sphäre des Antragsgegners zuzurechnen sein dürften, ist - mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG - maßgeblich darauf abzustellen, dass sich Normenkontrollverfahren in der Unterbringungssituation, in der sich die Antragsteller zu 2 und 5 befunden haben, gerade typischerweise kurzfristig erledigen können (vgl. zu diesem Merkmal auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.02.2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 60).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Andernfalls würde der für die Kontrolle geltender Normen gezogene Anwendungsbereich des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO überschritten (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 25).

    Für eine bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschrift kommt eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO anerkennenswerte Beschwer nur dann in Betracht, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil entweder in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind oder aber der Antragsteller weiterhin geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift in seinen Rechten verletzt worden zu sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 1978 - 7 N 1.78 -, juris, Rn. 12…, vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 -, juris, Rn. 7ff. , …und Urteil vom 19. Februar 2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 14; Urteil des Senats vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 26).

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung kommt darüber hinaus auch bei Wiederholungsgefahr in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 -, Rn. 19; Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; OVG Thüringen…, Urteil vom 22. September 2016 - 3 N 182/16 -, juris, Rn. 37).

    Die Änderung des § 708 Nr. 10 ZPO - "Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten" statt "Urteile der Oberlandesgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten" - durch Art. 1 Nr. 25 des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) sollte den Anwendungsbereich ausdehnen, nicht beschränken (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 65 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 15/1508, S. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2025 - 2 LA 55/21

    Rehabilitierungsinteresse aufgrund rechtswidriger Ablehnung seines Antrags auf …

    Ein solches Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein und sich auch aus dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung ergeben (vgl. dazu nur: BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 15.23 -, juris Rn.13 m. w. N.; Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 49 m. w. N. zum Normenkontrollverfahren).

    Die Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in der Gegenwart andauern (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2024 - 2 C 15.23 -, juris Rn.14 m. w. N.; Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 49 m. w. N. zum Normenkontrollverfahren).

    Rn. 10 Insoweit ist es zwar anerkannt, dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung auch im Falle des Vorliegens eines qualifizierten (tiefgreifenden) Grundrechtseingriff durch eine sich typischerweise kurzfristig erledigende Maßnahme liegen kann, sodass andernfalls kein effektiver Rechtsschutz in der Hauptsache zu erlangen wäre (vgl. zu dieser Fallgruppe, insoweit klarstellend zum Erfordernis eines qualifizierten Grundrechtseingriffs: BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 8 AV 1.24, 6 C 2.22 -, juris Rn. 5, 11 ff. m. w. N.; vgl. auch: Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 60 ff. m. w. N. zum Normenkontrollverfahren).

    Zudem können sie auch durch Beeinträchtigungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bewirkt werden, gegen die Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren in dem dafür verfügbaren Zeitraum typischerweise nicht erreichbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, 27 f. m. w. N. aus der stRspr; zum Ganzen: Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 63 m. w. N. zum Normenkontrollverfahren).

    Im Übrigen wäre ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit schon nicht gewichtig (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 63 mit Verweis auf OVG Koblenz…, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 7 C 10749/12 -, juris Rn. 22).

    Rn. 12 Zu den weiteren - für das Bestehen eines berechtigten Interesses an der Feststellung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO anerkannten - Fallgruppen der Wiederholungsgefahr und der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses (sog. Präjudizinteresse) fehlen Darlegungen (vgl. zu den Fallgruppen nur: BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 8 AV 1.24, 6 C 2.22 -, juris Rn. 11 m. w. N.; Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 45, 47, 49, 63 m. w. N. zum Normenkontrollverfahren).

  • StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768

    Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer …

    - Vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.09.1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12 [14 f.] = juris, Rn. 7 ff.; Urteil vom 19.02.2004 - 7 CN 1.03 -, juris, Rn. 13 f.; OVG Schl.-Holst., Urteil vom 13.02.2020 - 2 KN 2/17 -, juris, Rn. 25 ff. -.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22

    Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …

    Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 VwGO i. V. m. §§ 708 Nr. 10 (in entsprechender Anwendung, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 65;… Niedersächsisches OVG, u. a. Urteile vom 12.5.2021 - 1 KN 167/20 -, juris Rn. 25 …und vom 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, juris Rn. 126 …sowie Beschluss vom 30.11.2020 - 13 KN 271/20 -, juris Rn. 9), 709 S. 2, 711 ZPO.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2022 - 3 K 362/20

    Erhebung einer Kurabgabe; umlagefähige Kosten; Meldepflicht für …

    Ist eine Rechtsvorschrift außer Kraft getreten, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann gegeben, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift entweder noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, z. B. weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch danach zu entscheiden sind, oder wenn die begehrte Feststellung jedenfalls präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten Verfahrens hat, oder der Antragsteller aus anderen Gründen ein Interesse an der Feststellung hat, dass die Rechtsvorschrift rechtswidrig oder ungültig war z. B. wegen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen, Rehabilitierung, Wiederholungsgefahr oder bei typischerweise zeitlich kurz befristeter Geltung einer Norm (OVG Greifswald…, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 K 40/99 -, juris Rn. 7; vgl. für eine außer Kraft getretene Pferdesteuersatzung: OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 25ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2024 - 2 LA 74/20

    Beamtenrecht - amtsangemessene Beschäftigung; Erledigung des Rechtsstreits im …

    Angesichts dessen kann keine ernsthafte Absicht zu einer Schadensersatzklage angenommen werden (anders bei einer ernsthaft beabsichtigten, nur noch nicht eingereichten Klage in einem Normenkontrollverfahren: Senatsurteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 30 f. m. w. N.).

    Diese insgesamt unzureichenden Darlegungen lassen einen Amtshaftungs- bzw. Entschädigungsanspruch bereits unschlüssig erscheinen, so dass ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse bereits deshalb ausgeschlossen sein dürfte, weil die Entschädigungsklage offensichtlich aussichtslos ist (…vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 - Rn. 26, und vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, Rn. 15 m. w. N., Senatsurteil vom 13. Februar 2020 a. a. O Rn. 31 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23.09 -, Rn. 50; jeweils juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 KN 12/19

    Erfolgloses Normenkontrollverfahren betreffend eine Hochschulsatzung, nach der …

    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 13.02.2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 65 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2022 - 1 K 266/20

    Normenkontrollantrag nach Außerkrafttreten von Corona-Schutzbestimmungen

    Dabei stellt sich folglich die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Normen überhaupt die "Stigmatisierung" einer konkreten Person bewirken könnten (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 49, 50: Stigmatisierung "bei einer Steuersatzung nur schwer vorstellbar").
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2024 - 2 LA 73/20

    Erledigung eines Rechtsstreits im Berufungszulassungsverfahren; Anforderungen an …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - 2 KN 1/22

    Keine höhere Besoldung für Lübecker Senator

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 KN 1/21

    Überwachung der Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulation durch den Bürger

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum; …

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 10 KN 43/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2023 - 7 D 206/20

    Verlängerung der Veränderungssperre für den Wirkungsbereich des Bebauungsplans

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2021 - 3 KM 311/21

    Normenkontrollverfahren bezüglich Kurabgabensatzung: unzulässige Verpflichtung …

  • OVG Saarland, 18.11.2025 - 2 C 15/25

    Zweite Verlängerung einer Veränderungssperre; Bestehen objektiver Gründe, die …

  • VG Schleswig, 18.07.2024 - 4 A 10040/21

    Campingstellplatzsteuer

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