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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59706
LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17 (https://dejure.org/2017,59706)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.2017 - 2 Sa 56/17 (https://dejure.org/2017,59706)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 (https://dejure.org/2017,59706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs.; BGB § 280 Abs. 1
    Schadenseintritt durch ungeprüfte Unterzeichnung einer Berufungsschrift im Anwaltsbüro mit daraus folgender Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH 28. April 2015 - VI ZR 206/14 - Rn. 10, NJW-RR 2015, 1056; BGH 20. September 2011 - VI ZR 282/10 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 157) das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 28. April 2015 - VI ZR 206/14 - Rn. 10, NJW-RR 2015, 1056;… BGH 20. September 2011 - VI ZR 282/10 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 157) das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    Die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung kann in besonderen Fallgestaltungen ausnahmsweise auch zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (BGH 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - Rn. 8, NJW 1998, 1137).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15

    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift daher vor der Unterzeichnung auf Vollständigkeit, darunter auch die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, überprüfen (BGH 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 - Rn. 7, juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2017 - 4 U 88/16

    Fernüberwachungsvertrag: Anwendbarkeit von Dienstvertragsrecht; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17
    Am 24. Mai 2016 wies das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken die Klägerin unter dem Aktenzeichen 4 U 88/16 darauf hin, dass die am 17. Mai 2016 (und damit am letzten Tag der Berufungsfrist) eingelegte Berufung unzulässig ist, weil das Rechtsmittel entgegen § 519 Abs. 1 ZPO nicht bei dem Berufungsgericht, sondern bei dem Ausgangsgericht eingelegt worden ist.
  • ArbG Düsseldorf, 10.09.2024 - 4 Ca 6038/23
    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH…, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14 - Rn. 10, NJW-RR 2015, 1056; BGH…, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 157; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 -, Rn. 25, juris) das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.

    Die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung kann in besonderen Fallgestaltungen ausnahmsweise auch zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - Rn. 8, NJW 1998, 1137; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 -, Rn. 25, juris).".

  • ArbG Düsseldorf, 27.06.2024 - 10 Ca 545/24

    Anpassung Betriebsratsvergütung - hypothetische Karriereentwicklung - …

    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH…, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14 - Rn. 10, NJW-RR 2015, 1056; BGH…, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 157; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 -, Rn. 25, juris) das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.

    Die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung kann in besonderen Fallgestaltungen ausnahmsweise auch zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - Rn. 8, NJW 1998, 1137; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 -, Rn. 25, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 24.04.2024 - 8 Ca 6052/23
    In erster Linie ist hierbei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH…, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 206/14 - Rn. 10, NJW-RR 2015, 1056; BGH…, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 157; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 -, Rn. 25, juris) das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.

    Die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung kann in besonderen Fallgestaltungen ausnahmsweise auch zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - Rn. 8, NJW 1998, 1137; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 2 Sa 56/17 -, Rn. 25, juris).

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