Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 WoEigG, § 22 WoEigG, § 43 WoEigG, § 45 WoEigG
Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung entsprechend einer baulichen Veränderung; Sammelbezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bestimmung als Vollstreckungsgläubigerin - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22; WEG § 43; WEG § 45
Kein Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung bei deren Duldungspflicht - Wolters Kluwer
(Wohnungseigentum: Pflicht zur Duldung der Änderung der Teilungserklärung entsprechend einer baulichen Veränderung; Sammelbezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Bestimmung als Vollstreckungsgläubigerin)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung: Unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; Bestimmung eines Vollstreckungsgläubigers durch die Sammelbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustimmung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu baulichen Veränderungen der ...
Verfahrensgang
- AG Gießen, 17.04.2002 - 22 II 20/00
- LG Gießen, 03.06.2003 - 7 T 310/02
- OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
- AG Gießen, 21.10.2005 - 22 II 20/00
- AG Gießen, 21.10.2005 - 22II 20/00
- AG Gießen, 16.01.2006 - 22II 20/00
- LG Gießen, 16.01.2006 - 7 T 595/05
- BGH, 14.12.2006 - I ZB 16/06
- BGH, 21.08.2007 - I ZB 16/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Den Anspruch auf Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum kann mithin jeder Wohnungseigentümer allein gegen den Störer geltend machen (BGH NJW 1992, 978; BayObLGZ 1975, 177;… vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 13 WEG Rz. 52 m. w. N.;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 22 Rz. 227).Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 978; BayObLG ZMR 1997, 89; WE 1994, 277; …
Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978; vgl. auch BayObLG ZMR 1997, 89; OLG Köln OLGR 2000, 146).
- BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94
Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Die Geltendmachung des Beseitigungsanspruchs durch die Antragsteller wäre allenfalls dann ausgeschlossen, wenn mit Wirkung gegenüber den Antragstellern - den Miteigentümern der Antragsgegnerin - eine Änderung der maßgeblichen Teilungserklärung entsprechend den baulichen Veränderungen der Antragsgegnerin möglich wäre (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 209; vgl. auch Senat, Beschluss vom 13.06.2002, 20 W 453/99).Der ursprüngliche Eigentümer verliert aber seine Gestaltungsbefugnis bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerber zu einer faktischen Eigentümergemeinschaft verbunden sind, solange er uneingeschränkt Eigentümer ist, kann er auch die Teilungserklärung ändern (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 209; MittBayNot 1993, 292).
Der (teilende) Eigentümer kann sich in allen Kaufverträgen mit den Erwerbern gleichlautende und bestimmt umrissene Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung erteilen lassen (vgl. dazu KG NJW-RR 1995, 1228; BayObLG NJW-RR 1995, 209;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38;… Müller, a.a.O., Rz. 45;… Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22).
- OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99
WEG; Bauliche Veränderungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
2 Z 2/89|LG Essen; 02.02.1988; 13 S 355/87">WuM 1989, 262; WuM 1988, 319; OLG Köln OLGR 2000, 146).Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978; vgl. auch BayObLG ZMR 1997, 89; OLG Köln OLGR 2000, 146).
- KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95
Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Der (teilende) Eigentümer kann sich in allen Kaufverträgen mit den Erwerbern gleichlautende und bestimmt umrissene Vollmachten zur Änderung der Teilungserklärung erteilen lassen (vgl. dazu KG NJW-RR 1995, 1228; BayObLG NJW-RR 1995, 209;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38;… Müller, a.a.O., Rz. 45;… Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22).Wie bei einem Änderungsvorbehalt muss auch bei einer Vollmacht das Ausmaß der vorbehaltenen Änderung nachvollziehbar vorgegeben sein (…zum Änderungsvorbehalt: Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 Rz. 79, mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.;… zur Vollmacht: Staudinger/Rapp, a.a.O., § 8 Rz. 22;… Brych/Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 3. Aufl., Rz. 67; vgl. auch KG NJW-RR 1995, 1228); sie sind jedenfalls inhaltlich und zeitlich nicht unbeschränkt möglich (…Müller, a.a.O., Rz. 45).
- BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73
Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Damit kann die Frage offen bleiben, ob ein Beitritt auf Antragstellerseite im Beschwerdeverfahren ohne weiteres noch möglich gewesen wäre (…vgl. zu den Voraussetzungen: Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 23;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., Vorbem zu §§ 43 ff WEG Rz. 50; BGH NJW 1976, 239; BayObLG NJW-RR 1995, 652). - BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 79/94
Fehlende Ermächtigung eines Verwalter im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Damit kann die Frage offen bleiben, ob ein Beitritt auf Antragstellerseite im Beschwerdeverfahren ohne weiteres noch möglich gewesen wäre (…vgl. zu den Voraussetzungen: Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 23;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., Vorbem zu §§ 43 ff WEG Rz. 50; BGH NJW 1976, 239; BayObLG NJW-RR 1995, 652). - BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
- BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75
Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Den Anspruch auf Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum kann mithin jeder Wohnungseigentümer allein gegen den Störer geltend machen (BGH NJW 1992, 978; BayObLGZ 1975, 177;… vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 13 WEG Rz. 52 m. w. N.;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 22 Rz. 227). - BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93
Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Der ursprüngliche Eigentümer verliert aber seine Gestaltungsbefugnis bereits ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerber zu einer faktischen Eigentümergemeinschaft verbunden sind, solange er uneingeschränkt Eigentümer ist, kann er auch die Teilungserklärung ändern (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 209; MittBayNot 1993, 292). - BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 163/99
Zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 20 W 248/03
Ein Änderungsvorbehalt in der Teilungserklärung (…vgl. Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 10 WEG Rz. 79;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 38;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 47; vgl. auch BayObLG NZM 2000, 668) liegt nämlich hinsichtlich der hier verfahrensgegenständlichen Veränderungen offensichtlich nicht vor. - KG, 15.06.1988 - 24 W 5594/87
- OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06
Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht
e) Es kann deswegen für die Entscheidung auch dahinstehen, ob das Grundbuchamt im Hinblick auf die § 305 ff. BGB zu einer Inhaltskontrolle der erteilten Vollmachten befugt oder gar berufen war (vgl hierzu OLG Frankfurt a.M. OLGR Frankfurt 2005, 35/37; BayObLG ZMR 2003, 518).
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