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Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19547
LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09 (https://dejure.org/2009,19547)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.08.2009 - 27 O 582/09 (https://dejure.org/2009,19547)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. August 2009 - 27 O 582/09 (https://dejure.org/2009,19547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    "Ich fühle mich von ihm betrogen" (Axel Schulz) ist ein zulässiges Werturteil

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen (BGH NJW 1976, 620, 621 - Warentest).

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als sogenannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

    Hinsichtlich der Vorbereitung seiner Kritik ist je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der unter Umständen auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG beruft, zur sorgfältigen Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BHG GRUR 1969, 624, 628 - Hormoncreme; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Auch wenn die Veröffentlichung der Antragsgegnerin dieses Recht der Antragsteller beeinträchtigen, erfolgt dieser Eingriff hier nicht rechtswidrig, weil die erforderliche Güter- und Pflichtenabwägung bei diesem offenen Tatbestand (vgl. BGH NJW 1966, 1617, 1619 - Höllenfeuer) zu Lasten der Antragsteller ausgeht.

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als sogenannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Die von dem Antragsgegnervertreter in der mündlichen Verhandlung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 - ist insofern nicht vergleichbar, als es dort um ein Internetforum ging.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Zwar trifft es zu, dass die Antragsteller vor der Veröffentlichung nicht angehört worden sind (vgl. zu den Voraussetzungen der zulässigen Verdachtsberichterstattung BGH NJW 2000, 1036 f. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Äußerung - Meinungsfreiheit - Verurteilung - Beleidigung - Mehrdeutigkeit - …

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Um den Aussagegehalt einer Äußerung zutreffend zu erfassen ist nicht nur vom Wortlaut auszugehen oder von der Bedeutung, die das Lexikon der Aussage zumisst, sondern es ist die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände mit zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist (BVerfG NJW 1995, 3003,3005; NJW 1994, 2943;… Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdn. 90 zu § 6 LPG).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, hat die Äußerung - auch wenn sie eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft - regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (vgl. BGH NJW 2007, 686, 688 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Zwar können auch Äußerungen, die sich störend auf die freie gewerbliche Entfaltung eines Unternehmens auswirken, einen unmittelbaren Eingriff in dieses Recht darstellen (BGH NJW 1952, 660, 661 - Constanze I).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Die Schranken der wertenden Kritik an gewerblicher Leistung sind allerdings enger als im öffentlichen geistigen Meinungskampf gezogen, wo selbst ein Gebrauch der Meinungsfreiheit in Kauf genommen werden muss, der zur sachgemäßen Meinungsbildung nicht beitragen kann, um die Kraft und die Vielfalt der öffentlichen Diskussion zu erhalten (BVerfG NJW 1980, 2069, 2070 - Kunstkritik).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
    Kleine Einschübe wie "ich meine" machen daher eine Tatsachenbehauptung nicht zu einer Meinungsäußerung (…vgl. Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht/Kröner, 33. Kap. Rdnr. 58; BGH, NJW 1997, 1148, 1149), etwas anderes gilt aber, wenn sich aus dem Gesamtkontext ergibt, dass nur eine eigene Wertung präsentiert werden soll.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines …

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei …

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB …

  • OLG Köln, 18.03.2002 - 6 W 108/01

    UWG -Recht; Plagiat statt Marke

  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

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